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Berechnung Unterhaltsrelevantes Einkommen
#3
naja, aber das ergäbe doch einen Schuss ins eigene Knie?!

Die Differenz von Stufe 3 auf 4 in der DT ist nicht weltbewegend in dem Fall. Würde man die Rechtsprechung unter Würdigung der Umstände heranziehen, dann holt SIE sich eben doch Ehegattenunterhalt - und der wird deutlich höher...

*kopfkratz*

Scheinbar wieder ein Fall von unbelehrbar.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Berechnung Unterhaltsrelevantes Einkommen - von vorsichtiger - 30-12-2010, 16:27
RE: Berechnung Unterhaltsrelevantes Einkommen - von blue - 30-12-2010, 21:00

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