Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
herabsetzen zustimmen
#1
Hallo,

ich habe folgendes Problem. Für mein Kind (11) gibt es einen vollstreckbaren Unterhaltstitel, 100% Regelbetrag.

Nun fordert der Anwalt vom Vater meine Zustimmung auf Herabsetzung des Unterhalts, weil er seit 07!!! ein weiteres KInd hat. JUgendamt hat lediglich mal eine Berechnung gemacht und meint, ich sollte zustimmen,da ich sonst alle Kosten der Klage tragen werde.
Ich habe mich auch bei einem Anwalt erkundigt, der meinte so einfach ist das nicht und meine Chancen stehen nicht schlecht für mich...ER müsste gegebenenfalls Zusatzjob annehmen usw.

Hier lese ich oft vom Jugendamt, was auf der Seite der Mütter steht, ich komme mir gerade nicht unterstützt vor. Falls ich zustimme, muss ich mir ja den Zweitjob suchen um das fehlende Geld einzuspielen.

Was würdet ihr raten, Anwalt einschalten oder der Herabsetzung freiwillig zustimmen?

viele Grüße

Zitieren
#2
Moin.

Wenn er 2 Kinder hat, haben die auch beide einen gleichberechtigten Anspruch auf Unterhalt.
Dein Kind hat nach Düsseldorfer Tabelle einen Anspruch von 272,- €, das kleine Kind einen Anspruch von 225,-€. Jeweils zuzüglich Kindergeld, welches du ja vermutlich alleine bekommst.
Außerdem steht ihm ein Selbstbehalt von 950,- zu.
Das heißt, wenn er bereinigt weniger als ca. 1.450,- verdient, ist er ein Mangelfall.
In dem Fall kann sein Anspruch auf Senkung des Unterhalts berechtigt sein.

Wieviel verdient er denn?
Und wann wurde der "Regelbetrag" festgelegt?

Wie klappt es denn mit dem Umgang?
Zitieren
#3
Zustimmen denn sonst bezahlst du noch die Verfahrenskosten. Ist doch klar dass dein Anwalt es auf eine Klage ankommen lassen will, denn damit verdient der ja Geld. Überleg doch mal.
Zitieren
#4
also der Titel ist von 2003 und er verdient ca. 1100 netto, hat vorher nochmal den AG gewechselt :idea

ist das echt so, dass der Anwalt nur verdienen will? irgendwo ist das doch auch nicht gerecht, wenn ich zusehen kann wie es weiter geht...ich kann mir auch keine weiteren Kinder anschaffen, weil ich es mir nicht leisten kann?
Zitieren
#5
Bei dem geringen väterlichen Einkommen nutzt es dir überhaupt nichts, der Herabsetzung nicht zuzustimmen. Er ist eindeutig Mangelfall und nur mit insgesamt 150 EUR leistungsfähig, rund 80 EUR fürs Grössere und 70 EUR fürs kleinere Kind. Gewiss kann man versuchen, ihm fiktives Einkommen anzuhängen, ihm zu sagen er müsse Nebenjobs machen, besser bezahlte Arbeit finden. Nur: Wenn er das nicht kann oder tut, bleibt es auch bei fiktivem Unterhalt. In welcher Berufsrichtung arbeitet er?

Hast du ausgeschöpft, was es sonst so gibt? Wohngeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss?
Zitieren
#6
Das Recht, ein Kind zu bekommen kann man niemand nehmen und dass jedes Kind damit auskommen muss, was da ist, ist eben so.

Wenn du mehr als ein Kind hast, müssen diese sich deine Aufmerksamkeit ja auch teilen.
Und auch in intakten Familien müssen eben beide ran und Geld verdienen, wenn das Geld von einem nicht reicht.

Und ja, Anwälte sind nicht weniger als andere Leute am Geld verdienen interessiert.
So wie jeder Autoverkäufer auch, versuchen sie nicht nur, dich von der Notwendigkeit ihres Einsatze zu überzeugen, sondern versprechen dir auch ein grandioses Ergebnis ihrer Bemühungen.
Wenn es dann doch anders kommt, können sie natürlich nichts dafür und an der Rechnung ändert das auch nichts.

Anwälte sind wie Feuerwehrleute, die das Feuer erst legen und auch dann ihr Honorar kassieren, wenn das Haus abgebrannt ist.

Insofern wäre es vermutlich tatsächlich sinnvoll, mit ihm direkt über eine Senkung des Unterhalts zu verhandeln.

Mehr als 100,- dürften bei deinen Angaben kaum drin sein.
Was verdienst du denn?
Zitieren
#7
Hallo,

also den "Abschaum" hat er ja angefangen einzubeziehen, ich versuche mich ja jetzt nur irgendwie zu verteidigen, eine Absprache ist nicht möglich, er sagt noch nicht mal seinem Kind Guten Tag, also von daher ohne Worte und traurig fürs Kind, aber das ist ein anderes Thema.

Die Berufsrichtung ist Bau, wie er zu mehr Geld dabei kommt muss ich sicher nicht erörtern. Mir geht es einfach nur darum, das ich mit meinem Kind einfach leben möchte, ich geh arbeiten und leider bekomme ich von keiner Seite weiter Unterstützung. Ich habe keinen Selbstbehalt zum Leben und der Vorschuss läuft ja mit 12 aus und dann stehen wir da...

Hier schreiben soviele Männer, die von Frauen über den Tisch gezogen werden, ich bekomm noch nicht mal im Ansatz recht

traurige Grüße
Zitieren
#8
(10-01-2011, 16:18)beppo schrieb: Das Recht, ein Kind zu bekommen kann man niemand nehmen und dass jedes Kind damit auskommen muss, was da ist, ist eben so.

Andernfalls müsste man Männer wie Frauen zwangssterilisieren, sobald ihr Einkommen einen festgesetzten Wert unterschreitet. Über derartige Ideologien möchte ich nicht einmal nachdenken.
Zitieren
#9
Auch wenn er auf dem Bau tatsächlich Möglichkeiten hätte, etwas dazu verdienen, so nützt dir das nichts, wenn du es nicht beweisen kannst.
Und selbst wenn, spätestens in dem Moment, wo du dahinter kämst, und an dieses Geld ran willst, wird er damit aufhören und du hättest wieder nichts gewonnen.

Natürlich ist es unschön, wenn er sich auch gegenüber eurem Kind verweigert, nur wird das nicht besser, wenn ihr euch jetzt gegenseitig zerfleischt.

Wenn du es schaffen solltest, ihm ohne seinen Anwalt ein vernünftiges Angebot zu machen, wäre für euch alle eine Menge gewonnen.
Du solltest ihm aber auch klar machen, dass deine Großzügig ihm gegenüber größer ist, als gegenüber seinem Anwalt.
Eine gerichtliche Auseinandersetzung ist nämlich auch für ihn nicht ohne Risiko.

Und ja, das aktuelle Familienrecht schafft weder für Väter noch für Mütter auch nur annähernd so etwas wie Gerechtigkeit.
Die Justiz schafft es nur, das Feuer zu schüren und Waffen für den Kampf zu liefern.
Und das tut sie gerne, denn sie lebt davon.
Opfer sind Mütter, Väter und vor Allem die Kinder.
Zitieren
#10
er wird keinesfalls bereit sein nur irgendeinen Schritt auf mich zuzugehen, er möchte zusehen wie ich untergehe. Das er nur seinem Kind schadet ist dabei gar nicht relevant.

Nun gut, also werde ich großzügig sein und er kann sich ein schönes Leben machen, vielleicht gibt es ja irgendwann und irgendwo doch so etwas wie GerechtigkeitSad

danke für eure Antworten
Zitieren
#11
Ich verstehe immer nicht nicht ganz, wieso du von allen anderen Leistungen ausgeschlossen bleibst. Kindergeld und Unterhaltsvorschuss machen über 300 EUR aus, wenn du knapp verdienst erhälst du auch noch Kinderzuschlag in Höhe von 140 EUR obendrauf. Die Mietkosten lassen sich durch Wohngeld verringern.
Zitieren
#12
Gibt es nicht vielleicht auch aus diesem Anlass ne Möglichkeit, das Verhältnis zwischen Vater und Kind aufzubauen?
Zitieren
#13
(10-01-2011, 16:44)Kakadu schrieb: Nun gut, also werde ich großzügig sein und er kann sich ein schönes Leben machen,

Bei den genannten Zahlen und zwei Kindern sehe ich das "schöne Leben" nicht wirklich.
Zitieren
#14
Hallo Kakadu

(10-01-2011, 15:01)Kakadu schrieb: Ich habe mich auch bei einem Anwalt erkundigt, der meinte so einfach ist das nicht und meine Chancen stehen nicht schlecht für mich...ER müsste gegebenenfalls Zusatzjob annehmen usw.

(10-01-2011, 15:01)Kakadu schrieb: Hier lese ich oft vom Jugendamt, was auf der Seite der Mütter steht, ich komme mir gerade nicht unterstützt vor. Falls ich zustimme, muss ich mir ja den Zweitjob suchen um das fehlende Geld einzuspielen.

Es wäre also für dich vollkommend in Ordnung wenn er einen Zusatzjob annimmt, nur um dir mehr Geld bezahlen zu können und damit du nicht einen Zweitjob nehmen musst? Komische Logik.
Zitieren
#15
Hallo Kakadu,

sicherlich kann man auf dem "Bau" viel Geld verdienen, ebenso wie im "Büro" oder "Auf Achse", allerdings kann man auch sehr wenig verdienen - je nach Qualifikation, Glück+Zufall, Tätigkeit, Region, etc. - es würde helfen die Tätigkeit genauer zu erklären (Beruf oder Helfer auf Teilzeit z.B.). Berufsbauarbeiter können in der Tat auf Montage in einer anderen Region teilweise richtig Geld machen - und vor allem erfährst du im Jahr 2011, daß er bereits seit vier Jahren ein Kind hat und jetzt erst nicht zahlen kann..der kann vielleicht sparen Wink

Das was du sonst so schreibst hört sich wieder einmal nach tief verletzten Gefühlen an auf beiden Seiten - lassen wir das ohne den anderen Beteiligten lieber aus der Diskussion.

Da also der Mann nicht leistungsfähig ist, wäre zunächst zu prüfen ob das tatsächlich so ist, das macht für dich ganz bequem und kostenlos das Jugendamt, wenn du denen die Amtsvormundtschaft überträgst; die treiben ihn auch wenn es geht zu einer "richtigen" Arbeit - warum ihr alle Anwälte habt ohne Pulver in der Tasche ist mir schleierhaft Confused

Auch solltest du in der Tat deine eigene Erwerbsfähigkeit prüfen um dein Konto ein wenig aufzufüllen - Betreuungsmöglichkeiten finden sich bestimmt, wenn du nicht gerade auf der Zugspitze wohnst. Erwerbsfähig bist du im übrigen nach dem Abstillen.

Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung.

Viele Grüße
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste