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Neues FamFG, FGG-Reform, neues Familienrecht, neues Verfahrensrecht
#1
Thread aus den früheren Beiträgen:
Nachdem das Gesetz nun genehmigt ist und am 1.9.2009 in Kraft tritt, sollte man sich darauf vorbereiten.

Letztes Jahr hatte ich im pappa.com Forum schon darüber geschrieben, die Entwürfe sind seither kaum verändert worden:

- Aus dem bisher erfolglosen Instrument des Verfahrenspflegers wird ein Verfahrensbeistand; zusätzlich wird ein Umgangspfleger geschaffen. Verfahrensbeistände werden sogar für einige Verfahren verpflichtend. Offenbar der Versuch, den Personen der Rechtsindustrie noch mehr Umsätze zu bescheren, noch mehr "Helfer" und Dritte in die Verfahren zu packen.

- Neue Regelungen über die Abänderung von Unterhaltstiteln. Wie sich das in der Praxis auswirkt, ist mir noch unklar. In einem Punkt gibt es eine Verschärfung, eine Abänderungsklage soll nur bei Änderungen zulässig sein die nach dem letzten Verfahren eingetreten sind. Etwas, das beim ersten Verfahren übersehen wurde kann nicht als Begründung für eine Abänderung gelten. Interessanterweise taucht über die Änderungen beim Unterhaltsverfahren kaum etwas in den Pressemeldungen auf.

- Grosse Änderungen bei den Gerichtskosten, es wird ein eigenes "Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)" entstehen. Bei einigen Kindschaftssachen bleibt das Niveau in etwa gleich, für die meisten anderen wird es massiv steigen. Pauschale Verfahrensgebühren werden eingeführt. Wir kriegen also "Preisschilder".

- Für alle Unterhaltssachen wird künftig Anwaltszwang eingeführt! (§ 106 III 1 FamFG) Bisher waren erst 61% in Verwandtenunterhaltssachen von einem Anwalt vertreten. Während bereits nach Bekanntgabe der ersten Entwürfe der FamFG die Anwälte Zeter und Mordio geschrieen haben, weil kinderlose Kurzzeitehen ohne Anwalt geschieden werden können sollen (diesen Punkt haben sie bereits durch ihr Geschrei erfolgreich zu Fall gebracht), herrscht zu diesem gravierenden kostenerhöhenden Punkt in den Medien und der Rechtsindustrie dunkles, schwarzes Schweigen. Zypries wird die Ehrenmedaillie der Anwälte für ihre Umsatzsteigernden Massnahmen bekommen.

- Wegfall der weiteren Beschwerde zum OLG. Auch das wird gravierende Auswirkungen haben. Begründung ist die Einsparung von OLG Richterstellen. Das entspricht dem Gesamttrend in der Justiz, den Instanzenweg so früh wie möglich zu beenden. Hammer drauf und fertig, Amtsrichtermurks festzementiert.

- Das Fallbeil der einstweiligen Anordnung in Unterhaltssachen soll ausgebaut werden, um nachfolgende Hauptsacheverfahren zu vermeiden. Eine attraktive Sache für Unterhaltsempfängerinnen, in Zukunft wird noch schneller zugeschlagen und gepfändet. Ausgerechnet vom Anwaltszwang befreit ist das Verfahren der einstweiligen Anordnung (§ 106 III 2 Nr. 1 FamFG)!

- Das Gericht kann (und muss manchmal) künftig problemlos selbst Auskünfte bei allen Unterhaltsangelegenheiten nach belieben einholen z.B. bei Finanzamt und Arbeitgeber. In Kombination mit dem gläsernen Steuerpflichtigen, dem gläsernen Bankkunden wird der Unterhaltsverpflichtete so gläsern, dass er schon verurteilt und gepfändet ist bevor er selber weiss, was er eigentlich verdient.

- Die Unterlagen, die man für Prozesskostenbeihilfe einreicht sollen künftig vom Gericht direkt an den Antragsgegner gehen können (§ 106 FamFG) Aus das ist ausdrücklich zum Vorteil der Unterhaltsberechtigten geplant.

- Das Gericht kann künftig Verpflichtungen aussprechen, finanzielle Veränderungen von selbst mitzuteilen. Auch dies unter dem Prinzip "Der Gesetzgeber ist bestrebt, das Unterhaltsverfahren im Interesse des Unterhaltsberechtigten und der öffentlichen Leistungsträger möglichst zu straffen". Mal sehen, ob davon nicht etwas nach hinten losgeht und auch von Unterhaltspflichtigen genutzt werden kann.

- Positiv: Unterhaltsempfänger können sich nicht mehr in allen Fällen pauschal darauf berufen, zu Unrecht kassierten Unterhalt verbraucht zu haben und deswegen aller Verpflichtungen zur Rückzahlung frei zu sein (§ 252 FamFG). Man wird sehen, wie das in der Praxis gehandhabt wird.

- Einer der grössten schwachsinnigen Regelungen, dass trotz Eintritt der Volljährigkeit weiter Unterhalt vollstreckt werden kann, wird ausdrücklich bestätigt und fortgeführt.

- Der Einsatz von Ordnungsgeld statt Zwangsgeld in Umgangssachen wurde schon kräftig betrommelt. Jedoch: Die Festsetzung eines Ordnungsmittels soll unterbleiben, wenn der Verpflichtete Gründe vorträgt, aus denen sich ergibt, dass er die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat ("Kind weigert sich"). Da es bisher in der Praxis fast nie Zwangsgeld gab, wird es auch kein Ordnungsgeld geben. Ausserdem ist in diesen Fällen ein zusätzliches vorheriges Vermittungsverfahren vorgeschrieben.

- ein interessanter -positiver- Nebenpunkt: Wenn die Ex umzieht und bereits ein Gericht eine Umgangsregelung ausgesprochen hat, bleibt dieses Gericht für die Vollstreckung zuständig. Das herumhüpfen von Gericht zu Gericht und somit Verzögern durch Umzüge, sattsam bekannt von Borderline-Exen wird dadurch erschwert (§ 93 I FamFG).

- Das Familiengericht wird in Zukunft auch für Gewaltschutzsachen zuständig (§ 90 I Nr. 4 FamFG).

- bessere Vollstreckung von Vergleichen, war bisher in §33 FGG gar nicht vorgesehen (§ 90 bis 104b FamFG). Generell werden Vergleiche noch stärker gefördert.

- Festsetzung von Zwangsgeldern wird vereinfacht, wenn Auskünfte in Unterhaltssachen verweigert werden( § 104a FamFG).


Nachden in den Medien einige "Zuckerle" über die Reform lanciert wurden, sehe ich dieses Reformwerk bei genauer Betrachtung als hochproblematisch und in vielen Punkten als katastrophale Verschlechterung für Bürger und Väter an. Es wird eigentlich kaum etwas verbessert, stattdessen steigen Kosten, werden Instanzwege beschnitten, der Zugriff auf Verpflichtete noch weiter verstärkt, grenzenloser Schwachsinn so zementiert als wenn er normal wäre. Als Vater gibt es in meiner Situation keinen einzigen Punkt, der auch nur annähernd positive Wirkung hätte, jedoch viele Punkte die negative Wirkung entfalten.


Gesamtentwurf: http://www.vaeternotruf.de/FGG-RG_20060214.pdf

Stellungnahmen dazu:
VAK: http://www.v-a-k.de/index.php?id=6821
djb: http://www.djb.de/Kommissionen/kommissio...06-14-FGG/
Bundesrechtsanwaltskammer: http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungna.../Stn35.pdf
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge: http://www.deutscher-verein.de/05-empfeh...051201.pdf
"Des Anwalts" und Jugendamts: http://www.familien-u-erbrecht.de/165%20...Anwalt.pdf
Bundesnotarkammer: http://www.bnotk.de/Service/BNotK-Intern..._4_03.html
Bund der Katholiken: http://www.familienbund.org/2/showartikel.php?id=251
Deutscher Notarverein: http://www.dnotv.de/Dokumente/Stellungnahmen.html

Ein paar Kommentare von mir dazu: Wie immer hat auch das mieseste Recht seine Vorteile. Beispiel: Saust das Fallbeil nun sofort auf den Pflichtigen herab, wird ihm sehr viel früher klar, dass er alles verloren hat. Einstweilige Anordnung gegen den "stinkreichen Drückeberger" - Geld ist nicht da - Pfändung - Zusammenbruch. Das überzeugt sicherlich mehr Väter davon, dass sabberndes Brav-sein-wollen nur zum eigenen Untergang führt. Faltet Papierflieger aus den Gerichtspapieren, füllt lieber Anträge auf Auswanderungsvisa oder Sozialleistungen aus.

Die Einführung des Verfahrenspflegers bei der letzten Reform war teuer, sinnlos und wirklungslos. Nun beschafft man sich neue Gründe, um diesen Mist weiter zu rechtfertigen, schliesslich braucht die Helferindustrie Kohle. Bezahlen soll natürlich der Vater, schliesslich will der Umgang und das Kind ist ja mittellos.

Die Beschleunigung kann auch zu einer Beschleunigung des Entzuges von Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht der Väter führen (95% alleiniges Sorge/Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Mutter, wenn ein Entzug stattfindet). Ein Monat genügt wirklich, bevor der Richter seine Satzbausteine abspulen kann. Die Kosten für die Antragsteller bleiben gleich, einfacher und schneller bedeutet natürlich nicht, dass irgendetwas für den Rechtssuchenden billiger wird.

Ob Ordnungs- oder Zwangsgeld ist egal. Was nicht verhängt und vollstreckt wird, bleibt heisse Luft. Genauergesagt eine kostenlose Image-Massnahme für den Schrotthaufen von Familienrecht.
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#2
Der Unterschied zwischen dem Regierungsentwurf und dem schliesslich beschlossenen Gesetz wird hier besprochen: http://www.rechtsportal.de/familienrecht...itung.html

Ist zwar von einem sehr systemtreuen Richter, aber es kommt trotzdem ein bisschen heraus, wie erfolgreich die Clique um Salgo, Zenz & Co bei ihrem Zerstörungswerk war, die Anfang des Jahres die Änderungen verursacht hat.
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#3
Eine neue Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins liegt vor:
http://www.anwaltverein.de/downloads/Ste...SN34-2.pdf

Man hat u.a. Muffensausen vor den Veränderungen in der Prozesskostenhilfe, das könnte die Steigerungsraten der Umsätze im Rechtsbusiness vermindern.
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#4
Das neue FamFG kommt nächsten Monat, und die Medien laufen sich schon warm. Kein Wort über die Nachteile, es wird alles "gerechter."

Außerdem kann das Familiengericht bei Unterhaltsfragen von den Eheleuten fordern, ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse offenzulegen. Sollten sie sich weigern, ist es berechtigt, entsprechende Auskünfte beim Arbeitgeber oder sogar beim Finanzamt einzuholen. Damit werden dem Familiengericht mehr Rechte eingeräumt, um eine gerechte Unterhaltsregelung treffen zu können.

http://www.morgenpost.de/familie/article...elfen.html

Sollte das Gericht einen Gutachter beauftragen, um eine Entscheidung beim Umgangsrecht zu fällen, muss der Richter den Umgang in der Übergangsphase regeln. Damit soll laut der Richterin gesichert werden, dass das betroffene Elternteil und das Kind sich unabhängig von der Verfahrensdauer sehen können und nicht entfremden.

http://www.n-tv.de/ratgeber/steuernrecht...49275.html
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#5
Ja es ist schön, dass ausgerechnet Isabell Götz, eine der meist gesuchten Familienterroristinnen nun wieder auf allen Kanälen ihren geistigen Dünnschiß ausbreitet.
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#6
Klingt ja richtig großartig:

Sollte ein Elternteil sich weigern, an dieser Beratung teilzunehmen, könne das Gericht ihm einen höheren Anteil der Prozesskosten auferlegen.

Lass mich mal raten was passieren wird, wenn sich die prozesskostenhilfe- und auch sonst immer arme abhängige Mama weigert?
Nichts!
1. weil das Gericht kann, aber nicht muss und somit nicht wird, weil Mama 2. keine Kohle hat.

Eine solche Verhohnepiepelung des Begriffs Androhung ist so schäbig, dass man mit allen gedruckten Ausgaben der Götz den Mund stopfen sollte.

Für die Umgangssachen gilt fortan:
Ich bin nur RichterIn und weil ich keine Ahnung habe findet in der Übergangszeit stundenweiser betreuter Umgang statt.
Ich glaube, da haben alle Papas drauf gewartet, ihre Kinder nur in Anwesenheit Dritter in die Arme schließen zu können.

Alle Familienzerstörung aus einer Hand - prima.

Immerhin werden die Folgen schneller kommuniziert werden und die scheinheiligen Fragen nach den Gründen der Väter, die sich im Zuge solcher Demütigungen zeitig absetzen, werden bereits in den zuständigen Amtsstuben diktiert.
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#7
Ich zitiere diese Götz:
Zitat:"Es ist sinnvoller, dass sich ein Gericht den Überblick über die Gesamtsituation der Familie verschafft und dann auf dieser Grundlage Entscheidungen trifft", erläutert die Richterin.
Ein Eingeständnis, dass es die Roben bisher nicht gemacht haben!?
Tongue

Und jetzt dürft ihr "einmal" raten, wer diesen Überblick verschafft?

Der mit der ersten korrekten Antwort bekommt von mir eine Eifelschorle. Big Grin
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#8
Die Stellungnahmen zum FGG-Reformgesetz wurden ja oben verlinkt. Sie finden sich alle auch auf den Seiten bundestag.de - denn sie wurden für den Rechtsausschuss des Bundestages erstellt in dieser denkwürdigen Anhörung am 11.2. und 13.2.2008:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/097/1609733.pdf
http://www.bundestag.de/bundestag/aussch..._088to.pdf
http://www.bundestag.de/bundestag/aussch...rdnung.pdf

Die Stellungnahme von Salgo hatte ich oben vergessen, sie ist aber überaus "lesenswert": http://www.bundestag.de/bundestag/aussch..._Salgo.pdf
Etwas kürzer: http://www.vafk.de/themen/verein/B080213_FGG.htm und http://www.vafk.de/themen/verein/B080212_FGG.htm

Das Wortprotokoll des wichtigeren zweiten Teils:
http://www.bundestag.de/bundestag/aussch...tokoll.pdf - Ist zwar lang, aber teilweise der Hammer.
Gewühlt wird auch an allen anderen Stellen, z.B. der Kinderkomission, wozu eine FDP-Abeordnete einen Bericht verfasst hat:
http://www.bundestag.de/bundestag/aussch..._Gruss.pdf Man sieht darin, dass die berechtigte Kritik eines Richters dazu (Seite 61) zwar geäussert wurde, aber wie üblich versandete, während sich die Femi-Hardlinerinnen durchsetzten.
Da sieht man anschaulich, wer sich wo eingewanzt hat und wie Gesetze gemacht werden.

Soviel zum Parlament. Die ewiggestrige Fraktion war sich einig und auch sehr gut vorbereitet, um ihre Realitätsverzerrung als die Normalität darzustellen. Der ganze Club hat sich nämlich pünktlich und geschlossen vorher getroffen und auch zugegeben, dass der aktuelle Bezugspunkt die Anhörung vor dem Rechtsausschuss wäre: http://anonym.to/?http://www.autonome-fr...280208.pdf
Hier sehr viel weitere Material zu diesem "Kongress": http://anonym.to/?http://www.autonome-fr...chutz.html
Das ist eine eine reiche Fundgrube für die Wühlarbeit, die stattgefunden hat und immer noch stattfindet. Das Programm: http://anonym.to/?http://www.autonome-fr...s_2008.pdf

Hier schliesst sich der Kreis: Finanziell wurde diese Hetzveranstaltung gefördert sowohl von Zypries als auch von Leyen. Unterstützung und Förderung kam auch u.a. vom vamv, Länderministerien, Initiativen und Vereinen - ein who is who der ewiggestrigen Femiszene, die Reihen fest geschlossen mit der Staatsmacht, Familien- und Justizministerium.

Das war nun viel zu lesen, ich hoffe es hält jemand durch. Aber damit lässt sich eben für den ganzen FGG-Gesetzesbereich "Umgangsrecht" lückenlos nachweisen, wer wo Einfluss hat, wer was gemacht hat, auf welche Weise gewühlt wurde. Das Ergebnis haben wir vor uns liegen und es wird in wenigen Tagen gültiges Gesetz.

Über die anderen Bereiche des FGG, z.B. die neue Anwaltspflicht braucht man sich keine Illusionen zu machen, das lief genauso. Dank Internet muss man kein Insider mehr sein, um das alles nachzuweisen, bereits der Zugang zu öffentlichen Dokumenten des Staates und der Lobbygruppen selber reicht aus.
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#9
(22-08-2009, 13:56)p schrieb: Das Wortprotokoll des wichtigeren zweiten Teils:
http://www.bundestag.de/bundestag/aussch...tokoll.pdf - Ist zwar lang, aber teilweise der Hammer.

Danke für den Lesestoff, p.
Jaja, das "leidige Cochemer Modell", wie die leidige Frau Nothhafft es ausdrückte. Und die unvermeidliche Rakete-Dombek gibt selbst zu, daß sie gar nicht weiß warum Cochem funktioniert, was für eine Blamage, da ist ja sogar Deligöz weiter, vermutlich ist sie näher an der Basis. Bei Salgo weigere ich mich inzwischen auch nur ein Wort zu lesen. Wenigstens bei Häußermann gibt es vernünftige Ansätze, z.B. die Infragestellung des Gewaltschutzgesetzes.
Das Treffen dieser Verbrecher wäre eine gute Möglichkeit gewesen selbst ein Verbrechen zu begehen, und diese Kindeswohlgefährder ein für alle mal los zu werden... Dodgy
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#10
(22-08-2009, 15:34)lordsofmidnight schrieb: [quote='p' pid='20804' dateline='1250942176']
...
Das Treffen dieser Verbrecher wäre eine gute Möglichkeit gewesen selbst ein Verbrechen zu begehen, und diese Kindeswohlgefährder ein für alle mal los zu werden... Dodgy

Pfui Deibel, schaem Dich ! Mein offizieller Kommentar.

Die Zeitbombe Opa ist ja nun entschaerft worden.
Bin mir aber sicher, dass da noch mehr ticken.

Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#11
(22-08-2009, 15:34)lordsofmidnight schrieb: Bei Salgo weigere ich mich inzwischen auch nur ein Wort zu lesen.

Er sollte zur Pflichtlektüre werden, ärztlich verschrieben. An alle männlichen Patienten mit zu niedrigem Blutdruck. Das würde Millionen an Medikamentenkosten sparen. Salgo bringt den tiefsten Blutdruck aus dem Keller und ersetzt Müdigkeit oder Trägkeit mit einer Adrenalindusche, die sich gewaschen hat. Allerdings müsste man den Mehrverbrauch an Kotztüten und wutzerstörte Gegenstände gegenrechnen.
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#12
Zitat:Die Stellungnahme von Salgo hatte ich oben vergessen, sie ist aber überaus "lesenswert": http://www.bundestag.de/bundestag/aussch..._Salgo.pdf
Stümmt! Smile

Den Salgo habe ich durch und die Verquickungen sind offensichtlich.
Er schreckt nicht einmal davor zurück Edith Schwab zur "Beweisaufnahme" (in Form einer Parteivernehmung) zu zitieren.

Er bemängelt, dass wissenschaftliche Studien nicht ausreichend vorlägen, bringt aber selber nur seine Ansichten und die seiner Fraktionsangehörigen auf den Tisch, um nicht Vorhandenes zu widerlegen.
Er macht es wie all seine Damen um ihn herum: Er setzt die häusliche Gewalt eigenmächtig als Ausgangsposition fest und tut so, als wäre ein häuslicher Gewaltakt, wie ein Blitzschlag, aus dem Nichts über das bis dahin heile Familienleben eingeschlagen und wer einmal zuschlägt tut dies immer wieder.
Sein gesamtes Pamphlet baut hierauf auf.
Die Cochemer Praxis ist hier mehr ein Party-Gag, der wilden 90er.
Die Befähigung Kinder allumfassend zu beglücken sieht er ausschließlich auf der Seite der Mutter, was Umgang grundsätzlich zur vernachlässigbaren Nebenerscheinung macht.
Um Umgangsausschlüsse durchsetzbar zu machen, wird die Kindschaftrechtsreform bemüht und dass sich seither die Väter erdreistet haben, in immer größerer Anzahl das Umgangsrecht einzuklagen.
Das geht so nicht, hat er entschieden, wenn die Mutti nicht will, gibt es keinen Konsens und ohne Konsens zu einer so einfachen Frage bedeutet nach den irrwegigen Windungen in seinem Hirn, auch kein Umgang.Punkt.
Die von ihm genannten 37.000 Verfahren sind heute bei knapp 45.000 angelangt.
45.000 prügelnde und unfähige Väter, in 2008: Weg damit!

Klasse, seine Ergänzungsvorschläge zum FGG-RG.
Der Vorschlag zur Neuregelung der bisherigen Verfahrenspflegschaft (§ 50 FGG)
durch § 158 FGG-RG ist zu begrüßen. Es werden folgende Änderungen angeregt:
Zitat:ƒ § 158 Abs. 2 Nr. 2 FGG-RG sollte lauten: „wenn das subjektive und wohlverstandene Interesse des Kindes zu dem seiner gesetzlichen Vertreter in erheblichem Gegensatz steht“.
ƒ § 158 Abs. 4 FGG-RG sollte lauten: „Der Verfahrensbeistand
hat das subjektive und wohlverstandene Interesse des Kindes(……)“.
Wenn ich das richtig deute, wollte er die Kids dort stärker einbeziehen und deren manipulierte Meinung als tragfähig einsetzen um Umgang mit dem nichtbetreuenden Elternteil auszuschließen.
Nachtrag: War dann aber nichts draus geworden! Tongue
Hierzu eine laienhafte Verständnisfrage an die Rechtsabteilung:
Dass ein Mitentscheidungsrecht des Kindes an dieser Stelle konsequenterweise auch übertragen auf eine mögliche Änderung zum Lebensmittelpunkt (ABR) hätte entsprechende Auswirkungen haben müssen, sehe ich richtig oder falsch?

Lässt sich hieraus langsam der Strick für den Class-A-Strang knüpfen?
Neben Schwab (vamv) wird auch Kostka (djb) angeführt
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#13
Zitat:Das Wortprotokoll des wichtigeren zweiten Teils:
http://www.bundestag.de/bundestag/aussch...tokoll.pdf - Ist zwar lang, aber teilweise der Hammer.
Bin noch immer nicht durch, brauche aber gerade eine Pause, weil ich hier am abrollen bin.
Richter Ohr, AG Wiesbaden:
Zitat:Was auch häufig vorkommt und was überhaupt nicht angesprochen worden ist, auch nicht in den Stellungnahmen, deswegen bringe ich das – auf die Gefahr hin, mich unbeliebt zu machen – ist der Missbrauch mit dem Missbrauch und dem Missbrauch von Gewalt. Es gibt sehr viele Fälle, wo von Missbrauch gesprochen wird und wenn dann die Aufklärungsarbeit kommt, kommt raus, dass keiner vorgefallen ist. Das wird auch oft bewusst eingesetzt, das muss man auch mal sagen. Und da kann man nicht sagen, naja gut, das muss man nicht aufklären. Man muss es aufklären!
Der Mann ist gut ...
Zitat:Es gibt eine Vorschrift, die hat mir ganz besonders gut gefallen. Das ist der § 217 FamFG-E, da steht nämlich drin: Versorgungsausgleichssachen sind Verfahren, die den Versorgungsausgleich betreffen. Diese Vorschrift ist perfekt, sie ist kurz, ist prägnant, ganz zweifelsohne auch richtig, ziemlich sinnfrei und ich meine, der Verfasser könnte Loriot gewesen sein. Danke schön.
... und hat Esprit! Big Grin

Ich glaube ich heirate doch nochmal, ziehe nach Wiesbaden und lasse mich von Richter Ohr wieder scheiden. Cool
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#14
(23-08-2009, 17:00)Bluter schrieb:
Zitat:Was auch häufig vorkommt und was überhaupt nicht angesprochen worden ist, auch nicht in den Stellungnahmen, deswegen bringe ich das – auf die Gefahr hin, mich unbeliebt zu machen – ist der Missbrauch mit dem Missbrauch und dem Missbrauch von Gewalt. Es gibt sehr viele Fälle, wo von Missbrauch gesprochen wird und wenn dann die Aufklärungsarbeit kommt, kommt raus, dass keiner vorgefallen ist. Das wird auch oft bewusst eingesetzt, das muss man auch mal sagen. Und da kann man nicht sagen, naja gut, das muss man nicht aufklären. Man muss es aufklären!
Der Mann ist gut ...
Mag so aussehen. Das Problem an der "Aufklärung" bedeutet in den meisten Fällen, dass so viel Zeit in Land gegangen ist, bis zur "Aufklärung" eine Entfremdung des Kindes zum Elternteil zu zementieren.

Dann werden zehn BU´s verordnet, lass noch die Ferien und Urlaube der Verantwortlichen JA- und DKSB-Damen dazwischen kommen, und schon ist ein ganzes Jahr vergangen. Sad
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#15
(23-08-2009, 19:02)blue schrieb: ..., und schon ist ein ganzes Jahr vergangen. Sad

Eins???

Richterin Doris Ulrich aus Magdeburg hat es geschafft 2,5 Jahre draus zu machen, selbst im Verfahren meines Sohnes um Umgang mit seiner Schwester war es Richterin Friederike Lehrke, die 1,5 Jahre brauchte zu terminieren
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#16
Die RichterInnen blicken es eh nicht. Auch ab dem 1.09.2009 wird den GutachterInnen nicht die Möglichkeit genommen, den Begutachtungszeitraum beliebig zu verlängern. Da wird mal eben der RichterIn mitgeteilt, dass sie noch ein paar Monate länger benötigt, und schwupps geht eben diese Zeit ins Land. Gründe für eine Verlängerung finden SchlechtachterInnen immer!
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#17
Nach der durchaus spannenden Lektüre, des Protokolls 88, also der 2. öffentlichen Anhörung zum FFG-RG, bin ich doch zumindest ein wenig hoffnungsvoller.
Man muss es doch einfach mal selber lesen.

Nun gut, muss ja nicht alles hier zitiert werden, aber zukünftig braucht man Salgos Vorgesang zur Cochemer Praxis nicht mehr in den Raum stellen - wurde bereits widerlegt, bereits durch billige Abklatschnummern, wie die seit Kurzem in München praktizierte, sowie Tübingen, Reutlingen und Calw (laut Dr. Röse Häußermann, Dr. Ludwig Bergschneider).
Danke. hierfür!
Nothhafft und Flügge (ihr bester Satz, ihr letzter: "Ich bin gutwillig, jetzt aufzuhören." - DANKE!) sind echte Brüllmücken, aber wenn man weiß aus welcher Ecke sie kommen, tut´s lang nicht so doll weh! Big Grin
Ohr und Häußermann haben Flügge und Nothhafft schön mit netten Kindergeschichten in ihre Schranken gewiesen.

Ich bin gespannt wie die Praxis sich entwickeln wird.

@blue,

ich weiß es nicht und den Aussagen, der an der Runde beteiligten RichterInnen, ist zu entnehmen, dass hier ein Umgangsausschluß nicht der bevorzugte Weg scheint. Dafür spricht auch die hier diskutierte Funktion des Verfahrenspflegers.

Allen Kindern fortan bessere Zeiten!
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#18
(23-08-2009, 23:11)Bluter schrieb: Nothhafft und Flügge (ihr bester Satz, ihr letzter: "Ich bin gutwillig, jetzt aufzuhören." - DANKE!) sind echte Brüllmücken, aber wenn man weiß aus welcher Ecke sie kommen, tut´s lang nicht so doll weh!

Das Problem dabei bleibt, dass deren Gekreische tatsächlich die ohnehin schon schwachen Entwürfe noch weiter verschlechtert hat. Sie haben tatsächlich Einfluss. Nicht nur über diese Anhörung! Auch indirekt - sieh dir mal den tausend Seiten langen Entwurf an, wie oft darin z.B. Salgos Bücher als Nachweis und Grundlage zitiert werden. Die ganze Clique hat mit ihren Büchern Kindeswohldiskussionen und das Kindschaftsrecht überschwemmt, wird zitiert, andere zitieren die Zitate. Es hat sich fest eingegraben.
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#19
Salgo ist da wohl der Hahn im Korb!?
Wie die feministische Geschichte lehrte, haben die Lesben noch jeden Mann irgendwann verstoßen - liegt numal in der Natur dieser armen Geschöpfe.
Vielleicht sollte ich dem Ludwig mal die Lektüre des Hollstein-Buches anraten?
Da finden sich schöne Zeilen zum Thema, lila Pudel und wie die rasiert wurden.
Auch Amendt werden gerade die Wachsstreifen aufgetragen.
Das Zitieren reicht bis ins letzte Frauenhaus und in den deutschen, öffentlich rechtlichen Qualitätsjournalismus.
Man sollte zumindest Salgos Forderung nachkommen die geforderten Studien zu liefern, um ihm damit sein Lügenmaul zu stopfen.
Immerhin aber liegen die gegenteiligen Aussagen der oben Genannten vor und die kann man zu entsprechenden Gelegenheiten mal gezielt anbringen.
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#20
(24-08-2009, 00:11)Bluter schrieb: Vielleicht sollte ich dem Ludwig mal die Lektüre des Hollstein-Buches anraten?

Salgo ist nicht der Einzige. Mir liegen einige Antworten vor, von (sachlichen!) Anfragen, die PAS-Elternteile an ihn gerichtet haben. Ganz knapp und knallhart abgebügelt, keinen Millimeter bewegt. Glaub mir, an diese Leute kommst du nicht ran.

Diese Figuren poppen nach wie vor überall ständig hervor, denn sie gelten als Expertinnen und Experten. Kürzlich war z.B. Nothafft wieder im Radio, ausgerechnet in einem langen Fragespiel mit einer Journalistin zum Film "der entsorgt Vater": http://www.swr.de/swr1/bw/programm/-/id=...index.html

Was sie da in kontollierter Stimme so en passant verkündet, sollte man sich nur in einer stabilen Phase anhören, z.B. "Umgangsaussetzung damit Mutter und Kind zur Ruhe kommen". Begründet und solide klingend für unbedarfte Ohren.
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#21
(24-08-2009, 17:19)p schrieb: Was sie da in kontollierter Stimme so en passant verkündet, sollte man sich nur in einer stabilen Phase anhören, z.B. "Umgangsaussetzung damit Mutter und Kind zur Ruhe kommen". Begründet und solide klingend für unbedarfte Ohren.
Und bei dem Vorgehen dieser sogenannten "Fachleute" ist immer zu erkennen, dass sie meist unbekannte Langzeitstudien aus dem Ausland heranziehen, die gerade in ihren Kram passen. Aber Studien gerade zum Thema PAS, worüber es nun wirklich bedeutend mehr und fundiertere im Ausland existieren, werden verschwiegen. Ab und an wird man in einigen Gerichtsbeschlüssen darüber stolpern. Doch bei den hier in diesem Thread genannten Professionellen wird es totgeschwiegen oder als lächerlich abgewunken.
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#22
p,

glaube bitte nicht, dass ich das Wirken solcher Leute unterschätze.
In jedem zweiten Satz manifestiert Nothhoff die Zuordnung des Kindes zur Mutter.
Der Vater (also mindestens potentiell jeder von denen) ist ein Gewalttäter.
Wir vermögen das entsprechend zu deuten und die Masse geht hierbei leer aus.

Kurz nochmal zum Salgo.
Er vermisst zunächst den wissenschalftlichen Nachweis zum Erfolg der Cochemer Praxis. Gut.
Was er aber daraus schließt und worauf sich seine unwissenschaftlichen Schlussfolgerungen berufen, ist sein großes Geheimnis.
Er stellt fest: Die Cochemer Praxis ist schlecht, weil nicht wissenschaftlich nachgewiesen wurde, dass sie gut ist (obgleich die an der Sitzung teilnehmenden PraktikerInnen ihm hierzu direkt ein entsprechend positives Feedback anreichen).
Wenn die Gesetzgeberin dies nicht würdigend berücksichtigt, kann Vorsatz unterstellt werden.
Und weil sich hier die Aussagen der ProtagonistInnen überschneiden, gilt dies im gleichen Maße für Nothhoff und Flügge.
Die drei sind gaga und die Gesetzgeberin soll das nicht merken?
Dann sind die ebenso gaga.

Immerhin aber, sind die mitdenkenden RichterInnen präsent und ein Funke Hoffnung bleibt.

Zum Thema Mediation, Bereitschaft und Konsequenzen bei fehlender Bereitschaft ist es mir jetzt zu spät, aber kotzen könnte ich hierüber täglich - auch wenn´s hier gegen die noch eben lobend erwähnte Richterschaft geht; an dem Punkt sind die mir viel zu feige.
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