23-08-2009, 23:11
Nach der durchaus spannenden Lektüre, des Protokolls 88, also der 2. öffentlichen Anhörung zum FFG-RG, bin ich doch zumindest ein wenig hoffnungsvoller.
Man muss es doch einfach mal selber lesen.
Nun gut, muss ja nicht alles hier zitiert werden, aber zukünftig braucht man Salgos Vorgesang zur Cochemer Praxis nicht mehr in den Raum stellen - wurde bereits widerlegt, bereits durch billige Abklatschnummern, wie die seit Kurzem in München praktizierte, sowie Tübingen, Reutlingen und Calw (laut Dr. Röse Häußermann, Dr. Ludwig Bergschneider).
Danke. hierfür!
Nothhafft und Flügge (ihr bester Satz, ihr letzter: "Ich bin gutwillig, jetzt aufzuhören." - DANKE!) sind echte Brüllmücken, aber wenn man weiß aus welcher Ecke sie kommen, tut´s lang nicht so doll weh!
Ohr und Häußermann haben Flügge und Nothhafft schön mit netten Kindergeschichten in ihre Schranken gewiesen.
Ich bin gespannt wie die Praxis sich entwickeln wird.
@blue,
ich weiß es nicht und den Aussagen, der an der Runde beteiligten RichterInnen, ist zu entnehmen, dass hier ein Umgangsausschluß nicht der bevorzugte Weg scheint. Dafür spricht auch die hier diskutierte Funktion des Verfahrenspflegers.
Allen Kindern fortan bessere Zeiten!
Man muss es doch einfach mal selber lesen.
Nun gut, muss ja nicht alles hier zitiert werden, aber zukünftig braucht man Salgos Vorgesang zur Cochemer Praxis nicht mehr in den Raum stellen - wurde bereits widerlegt, bereits durch billige Abklatschnummern, wie die seit Kurzem in München praktizierte, sowie Tübingen, Reutlingen und Calw (laut Dr. Röse Häußermann, Dr. Ludwig Bergschneider).
Danke. hierfür!
Nothhafft und Flügge (ihr bester Satz, ihr letzter: "Ich bin gutwillig, jetzt aufzuhören." - DANKE!) sind echte Brüllmücken, aber wenn man weiß aus welcher Ecke sie kommen, tut´s lang nicht so doll weh!
Ohr und Häußermann haben Flügge und Nothhafft schön mit netten Kindergeschichten in ihre Schranken gewiesen.
Ich bin gespannt wie die Praxis sich entwickeln wird.
@blue,
ich weiß es nicht und den Aussagen, der an der Runde beteiligten RichterInnen, ist zu entnehmen, dass hier ein Umgangsausschluß nicht der bevorzugte Weg scheint. Dafür spricht auch die hier diskutierte Funktion des Verfahrenspflegers.
Allen Kindern fortan bessere Zeiten!