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Vollstreckung in der Schweiz? Sonstige Folgen?
#1
Hallo zusammen,

Hab mich hier lange nicht mehr gemeldet und wollte mal ein kurzes Update zu meinem Fall posten.

Die Gerichtsverfahren zu Umgang und gemeinsamen Sorgerecht sind in einer einzigen Verhandlung gelaufen. Das Urteil ist für mich mehr als zufriedenstellend. Die Umgangsregelung ist nun regelmäßig festgelegt und ich habe sogar das gemeinsame Sorgerecht bekommen Smile (und das als unehelicher Vater!)

Nun geht es allerdings um den Betreuungsunterhalt für die Mutter (KU ist kein Problem, da in der Schweiz vollständig von der Steuer absetzbar).
Die Gegenseite fordert nun natürlich eine Horrorsumme ca. 1000 € pro Monat inkl. ca. 4400 € Nachzahlungen. Vorweg gesagt, bin ich mit diesem jungen Gesetz absolut nicht einverstanden und ich meiner Meinung nach nur für meine Tochter die finanzielle Verantwortung habe und nicht für meine blutsaugende Ex-Freundin, welche längst wieder arbeiten gehen könnte (Tochter ist jetzt 1 Jahr 9 Monate alt).

Nun zu meiner Frage:

Sowohl meine Wohnung als auch mein Arbeitgeber ist in der Schweiz. Sollte ich nun einfach keinen Betreuungsunterhalt bzw. nur teilweise für meine Ex-Freundin zahlen, welche Konsequenzen könnte dies haben?
Da es in der Schweiz kein derartiges Gesetz gibt (sprich für uneheliche Mütter Geld bezahlen), sollte schlussendlich auch nichts passieren können.

Hat jemand konkrete Erfahrungen damit?
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#2
Da es in der Schweiz keinen BU gibt, brauchst du auch nicht bezahlen. Wozu auch. Sollen sie doch klagen.

Wenn du Deutscher bist und du denkst, das hier nach deutschem Recht geurteilt werden würde, kann ich das nur verneinen. Dem ist nicht so.

Betreff BU brauchst du dir also keine Sorgen zu machen.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#3
Oesterreich weiss ich leider nicht, ich werde heute aber mal googeln.

Das Problem, die Oesis benutyen immer andere Woerter und dort heisst BU bestimmt anders.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#4
(14-01-2011, 16:56)Blixa77 schrieb: Mein Arbeitgeber ist allerdings in Deutschland, aber Lohnpfändungen macht der nicht.

Aha! Wie kommt er denn da drum rum?

Das klingt wie:
"Steuern zahlt der nicht!"
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#5
So etwas geisteskrankes wie §1615l BGB (Unterhalt zwischen Leuten, die nichtmal verheiratet waren) ist eine deutsche Spezialität. Sogar Österreich und Schweiz kennen das nicht, die sonst jeden deutschen Familienrechtsbockmist mitmachen.

Im Ausland wird einem §1615l BGB gar nicht geglaubt, wenn man davon erzählt. Die denken, das wäre ein Scherz.
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#6
(14-01-2011, 18:39)p schrieb: So etwas geisteskrankes wie §1615l BGB (Unterhalt zwischen Leuten, die nichtmal verheiratet waren) ist eine deutsche Spezialität. Sogar Österreich und Schweiz kennen das nicht, die sonst jeden deutschen Familienrechtsbockmist mitmachen.

Im Ausland wird einem §1615l BGB gar nicht geglaubt, wenn man davon erzählt. Die denken, das wäre ein Scherz.
Mittlerweile nicht mehr: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...sgrundlage
https://t.me/GenderFukc
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#7
(14-01-2011, 18:39)p schrieb: Im Ausland wird einem §1615l BGB gar nicht geglaubt, wenn man davon erzählt. Die denken, das wäre ein Scherz.
Das könnte auch an der Nummer liegen.
Wenn es §1615l gibt, dann kann man nach üblichen Methoden auf 3230 Paragraphen mit jeweils 24 Abschnitten schätzen.
Das ist die Größenklasse der Unicodezeichen, der Haare auf einem Menschenkopf oder der Menschen mit dem Siegel des Lammes auf der Stirn.
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