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Unterhalt
#26
Hallo,
nee es hat mir nicht die Sprache verschlagen. Hatte bloss Nachtschicht und bin dann gegen 09Uhr ins Bett.
Ja ich höre und lese schon viele unangenehme Sachen von euch, was alles noch auf mich zukommen kann.
Bin gerade dabei mich Unvernehmlich mit meiner Frau zu arangieren. Das soll heissen das ich ihr eine Einmalzahlung angeboten habe. Darauf hin ist sie zum Anwalt der ihr natürlich eine dreifach höhere Summe ausgerechnet hatte. Somit rollt die ganze Schose wieder auf. Sie möchte aber im Vordergrund alles am besten intern geregelt haben. Soll heissen das wir uns vorab schon einigen sollten.
Meine Anwältin hat mir gesagt das wenn meine Ex einen Zeitraum von 2-3 Jahren schon wieder eine neue Beziehung eingeht und ich dies nachweisen kann, ich ihr den Unterhalt kürzen bzw. streichen könnte. Dies aber nur wenn ich alles beweisen kann!
Somit habe ich ihr ein Angebot gemacht wo ich ihr Unterhalt mal 5 Jahren gemacht habe, wo dann ca. 30.000Euro heraus kam.
Damit ist sie wie gesagt zum Anwalt der ihr aber 90.000Euro ausgerechnet hat.
Im moment sind wir soweit das sie mit 45.000Euro einverstanden ist, als Einmalzahlung. Denke das ich dies machen werde womit ich dann Ruhe vor ihr habe und nur noch die Kinder unterstützen werde. Alles müsste dann selbstverständlich notariel festgehalten werden.

Leider habe ich wie in vorigen Beiträgen erwähnt keinen Ehevertrag oder ähnliches gemacht. Sie wohnt auch nicht mehr im Haus. Hat mitlerweile wie ich immer schon "im Urin" hatte ihren Chef als Freund officel bekannt gegeben!! Was auch der Hauptgrund der Trennung war!!!
So nur mal eben kurz meine momentane Situation.

Danke für eure Unterstützung
Multivitamin
(21-01-2011, 11:58)p schrieb: Es läuft doch wieder auf die alte Strategiefrage hinaus. Die wird meistens völlig zu Recht so beantwortet: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Anders formuliert: So früh wir möglich den Geld- und Unterhaltsstecker gnadenlos mit aller Kraft aus der Wand fetzen. Nicht darüber reden, sondern möglichst verdeckt vorbereiten dann konsequent durchführen. Langfristig hat sich das immer als die beste Lösung erwiesen, zumindest in den Fällen, denen klar war, dass das Juristengesockse mit der verbündeten Ex einen Braten vor sich sehen, den sie mal langsamer, mal schneller zu schlachten und fressen gedenken. Bereits aus den wenigen Zeilen oben wird das auch für den vorliegenden Fall klar.

Lasst sie verpflichten und schreiben und heulen in ihren Kanzleien, in ihren hohen Gerichten mit breiten Eingangstreppen, mit Roben, gepolsterten Richterstühlen, geputzten Sitzungssäälen, mit ihrem getragenen, aber völlig hohlen Geschwätz in ihren Urteilen auf Urkundspapier und roten Stempeln, mit ihren Amtszustellungen, mit ihren gehässigen Freitagsbriefen, der ganze dreckige Müll, der sich auf einer einzigen Sache aufbaut: Der Verpflichtung und Versklavung eines Menschen, der nichts anderes getan hat als seine Familie zu ernähren und Steuern zu zahlen.

Du hast ja so Recht!!!!

Danke

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#27
Mit dem Chef ins Bett gehen und sich dann den Hintern mit 90000 EUR vergolden lassen. Das Frauenleben ist echt hart.
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#28
(21-01-2011, 16:42)Multivitamin schrieb: Im moment sind wir soweit das sie mit 45.000Euro einverstanden ist, als Einmalzahlung.
Wäre mir zu gefährlich und zu unsicher, diesen Deal zu machen. Was ist, wenn sie das Geld in kurzer Zeit verjubelt hat und ihre neue Beziehung mit cheffe in die Brüche geht? Ich befürchte, da hilft auch keine notarielle Urkunde, wenn sie dann mal Sozialhilfe erhalten sollte. Dann steht nämlich das Thema -Sittenwidrigkeit- an, wenn der Staat für sie zahlen soll.

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#29
(21-01-2011, 18:47)p schrieb: Mit dem Chef ins Bett gehen und sich dann den Hintern mit 90000 EUR vergolden lassen. Das Frauenleben ist echt hart.

War es sicher wert, der Hintern - SS :p
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#30
Ich würde auch nichts zahlen. Sie hat mit einer neuen Beziehung Ihren Unterhaltsanspruch verwirkt. Ihr stehen nur der Zugewinnausgleich zu und den Kindern Kindesunterhalt.
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#31
(21-01-2011, 19:35)-PAPA_ schrieb: Sie hat mit einer neuen Beziehung Ihren Unterhaltsanspruch verwirkt.
Schuldprinzip iss nicht! Diese neue Beziehung muß 2-3 Jahre halten, bevor das Wort Verwirkung deswegen überhaupt in Betracht gezogen werden kann. Und die Beweislast liegt dann natürlich auch noch beim Verpflichteten!
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#32
Beweisen war bei mir einfach sie hat den neuen als Familie bei StayFriend angegeben, und sich beim JA verplappert. Und bei 23,5 Jahren die ich mit der verheiratet war reichte der Seitensprung. Blöd wie sie ist hat sie Ihn auch noch mit zum Gericht gebracht. Kein Unterhaltspflicht mehr.
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#33
Moin,
ja denke das wird nicht einfach sein nicht zu bezahlen. Denn wie ihr schon vorab geschrieben habt, muss ich erst die Beziehung beweisen und dann muss sie auch noch 2-3 Jahre angedauert haben. Werde zusehen das ich mit ihr so weit es geht einig werde und ihr das Geld dann gebe. Natürlich nichts ohne Notar.
Dann habe ich die Hoffnung das ich Ruhe von der habe.
Ja, war schon eine harte Nummer was sie da durchgezogen hatte. Vor allem waren ihren Lügen sehr schmerzhaft. Hat immer wieder beteuert das sie nichts mit ihn hat und das er sie nur interessant findet. Na ja , ist jetzt auch vorbei!!!

Danke für euere Unterstützung

Multivitamin
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#34
ReMoin,

Also ich kann vor der Einmalzahlung auch nur warnen.

Warum muss es denn unbedingt ne Einmalzahlung sein?

Warum zahlst du ihr das nicht monatlich aus?
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#35
Moin,
weil ich dann ein für alle mal von der Frau ab bin und nicht jeden Monat dran erinnert werden muß!!!
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#36
Wenn es nur das psychologische Moment ist, mach die Einmalzahlung an einen Treuhhänder und lass den daraus regelmässig Unterhalt bezahlen.
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#37
(22-01-2011, 09:56)Multivitamin schrieb: Moin,
weil ich dann ein für alle mal von der Frau ab bin und nicht jeden Monat dran erinnert werden muß!!!
Du solltest DICH besser zunächst einmal von Deiner Frau trennen - innerlich, emotional.

Mit der dann gewonnenen inneren Freiheit wären andere Blickwinkel und Ab-Lösungen möglich.



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#38
Meine lieben Leute,
das ich ganz nett gemeint aber ich bin bereits von meiner Frau innerlich und emotional getrennt, das könnt ihr mir glauben!!
Diese Einmalzahlung möchte ich auch gerne aus dem einen Grund machen, weil dann ich nicht den Unterhalt zahlen muss der von den Anwältin ausgerechnet wurde. So haben wir uns auf die goldene Mitte geeinigt und das ist gut so,glaubt mir!!

Aber nichts für Ungut, schon recht lieb wie ihr euch kümmert.

Danke
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#39
Aus der Gästeecke @Multivitamin:

Ein Guter schrieb:Du läufst in das offene Messer. Auf gar keinem Fall mit Deiner Ex einen Deal aushandeln. Einmalzahlungen haben nur in den seltesten Fällen funktioniert und die gegnerischen Anwälte erscheinen abgebrüht zu sein. Und vor allen Dingen bindest Du Dein Kapital für die Zukunft. Das ist nicht klug.

Da Du vorsichtig bist und glaubst, dass alles gut wird, gibt es einen Mittelweg. Warte den Scheidungsstermin ab und dann wirst Du von dem Ergebnis überrascht sein, was Du alles bezahlen darfst. Danach machst Du folgendes:

1. Du zahlst den Unterhalt an die Ex pünktlich und in voller Höhe
2. Alles verkaufen, wie Haus, Auto etc.
3. Wohnung komplett auflösen
4. Beim Einwohnermeldeamt abmelden, z.B. nach Land A
5. 1 Tag später auswandern und die Unterhaltszahlungen einstellen
6. von Land A in das Land B fliegen
7. Viele Jahre eine schöne Zeit haben.
8. Wenn Du zurück musst oder möchtest, dann passiert auch nicht viel. Viele Bedenken im Internet sind dummes Zeug.

Niemals mit Deinem jetzigen Arbeitgeber einen Deal für das Ausland machen, da dies sowieso durchsickert und Du Deine Ex nicht vom Hals bekommst. Wenn die Deutschen dann Dein Einkommen bei diesem Arbeitgeber ermitteln (einer petzt immer), dann gibt es keine bessere Steilvorlage für eine Strafanzeige.

Das Motto: Alles gegen die Wand setzen!

Die andere Alternative ist pünktlich und so lange zahlen, wie es die Richter festlegen und das kann ziemlich lang sein, da Du eine schöne fette dicke Kuh bist ...

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#40
Thumbs Up 
Hallo zusammen,

Wieder sehr hilfreich. Mittlerweile hat mir dieses Forum den erforderlichen Mut gegeben; ich plane momentan fleissig - vielen Dank Euch allen!!

Allerdings zwischendurch noch zwei Fragen -

• Da ich weiterhin vorhabe KU zu bezahlen, wird lt. deutsches Gesetz einen Unterschied gemacht zwischen den die nichts bezahlen und den die “nur” KU bezahlen?
• Sollte ich die Scheidung abwarten und weiterhin brav die derzeitigen Trennunsunterhalt weiterzahlen; gibt es dazu Alternativen? Ich moechte momentan so wenig moeglich "Unruhe" stiften.

Weiterhin berichtete Gleichgesinnter in Dezember auf Seite 3 in nachfolgendem Thread ausfuehrlich: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=326

Es gibt noch weitere Möglichkeiten, einer Vollstreckung durch diese Verordnung zu entgehen. Kurz gefasst, folgende:
- Konto in einem Drittland
- Eröffnung einer Limited Firma
- Drittkonto unter einem anderen Namen
- Internetkonto mit Kreditkarte
- Reine Kreditkarte mit Guthaben
- Barscheckausstellung
- Bei Vollstreckung im Ausland, Arbeitgeber wechseln
- Land wechseln
- Wohnungswechsel innerhalb des Landes bei nichtexistenz der Meldepflicht.

Vielen dank mal wieder fuer Eure unterstuetzung und Ratschlaege
Bitch

Life is a bitch ...... and then you marry one!
Panto
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#41
@ Bitch

nur mal so, aus Neugier: Warum willst Du den Kindesunterhalt bezahlen? Um die Kinder kümmert sich schon der Staat, wenn Du nicht mehr greifbar bist.
Du könntest stattdessen im Ausland was für deine Kinder anlegen, in dessen Genuß sie kommen, wenn die Ex keinen Zugriff mehr darauf hat. Bedenke: den Kindesunterhalt zahlst du nicht na die Kinder direkt, sondern an die Ex. Und was die damit macht, weißt du nicht (wirklich..).

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#42
@ Austriake

Sicherlich hast du da recht. Solange ich allerdings in der Lage bin, habe ich vor diese Verpflichtung nach zu kommen - vor allem aus moralischer Sicht.

Natuerlich ist es klar dass meine noch-Frau Teile dieser KU moeglich an anderen Sachen ausgeben wird - mir egal. Mir kann auf jedem Fall nicht vorgeworfen werden dass ich mich nicht fuer meine Kinder eingesetzt habe; ist mir wichtig

Gruss
Bitch
Panto
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#43
Hallo Leute,

ohje, ich merke, ich bin nicht alleine mit meinen Problemen. Ich wurde auch verlassen und sie will jetzt Unterhalt für sich von mir. Gott sei Dank gibt es diese neue Gesetzesänderung im Bereich des Trennungsunterhaltes. Die Seite hat mir Mut gemacht, da stehen alle Fakten.

Gruß Hannes.
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#44
Bei dem Link meldet mein Virenscanner eventuellen Virenbefall.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#45
(30-09-2011, 03:23)Hannes25 schrieb: Gruß Hannes.
Du stehst für die Mehrzahl der deutschen Väter! Deine Frau/Partnerin ist wahrscheinlich auch etwas ganz Besonderes!

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