21-01-2011, 20:15
(21-01-2011, 19:35)-PAPA_ schrieb: Sie hat mit einer neuen Beziehung Ihren Unterhaltsanspruch verwirkt.Schuldprinzip iss nicht! Diese neue Beziehung muß 2-3 Jahre halten, bevor das Wort Verwirkung deswegen überhaupt in Betracht gezogen werden kann. Und die Beweislast liegt dann natürlich auch noch beim Verpflichteten!