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		Liebes wohlmeinendes Forum, 
 
die Betreffzeile dieses Beitrags gibt wieder, wie ich mich fühle, nun, 
 nachdem ich die Faq gelesen habe.  
 
Meine Situation: 
Per Internetforum ne Frau getroffen, vor ein paar Monaten. Abends mal 
 vier Bier mit ihr, in nen Dachboden eingestiegen, schneller Sex in ner 
 dusteren Ecke, und zwar, ich betone, einvernehmlich. War ok soweit 
 aber nix besonderes, das dürfte auch sie so empfunden haben, 
 verabschiedet, Ende. 
 
Denkste. Knappe Woche später, ohne daß weiteres passiert wäre, in 
 besagtem Internetforum sie ne Schimpfkanonade anleiernd, ein bis zwei 
 Nachrichten täglich, ohne eigentlichen Inhalt, ne Aneinanderreihung von 
 Beleidigungen.  
 
Zuerst keine Reaktion meinerseits, nach ein paar Tagen frug ich mal kurz 
 was sie denn nun eigentlich von mir wolle, ob sie auch ne Message 
 hätte, oder 'n Anliegen. Einzige Sach-Reaktion: ich sei ja selbst dafür zu 
 dumm. Sie sei schwanger und ich schuld, und sie musse nun abtreiben. 
 Darauf ich daß mir das leidtue, ich es ja aber nicht wissen hatte 
 können, und wenn ich was tun könnte sollte sie mir bescheid geben. 
 Einmal schrieb sie noch, nämlich (neben vieler beleidungen) daß bei mir 
 Verstand einsetze. Daraufhin plötzlich nix mehr, gar nix. Na dann, gut 
 daß ich die Irre los bin.  
 
Und nun aber, vor drei Tagen fing es wieder an, Beleidigungen ohne Ziel 
 und Inhalt. Heute nun schließlich, ich würde demnächst Post von nem 
 Rechtsanwalt bekommen. Hö?? Nun wächst in mir der grausige 
 Verdacht, sie hat womöglich gar nicht abgetrieben. 
 
Ich habe keine Ahnung was da auf mich zukommen kann, aber ich 
 fürchte mich, Eure Faq hat mir ziemlich die Frisur verdorben! Ich habe 
 bisher keine Kinder, und wollte nie welche. Tut's was zur Sache daß ich 
 seit eineinhalb Jahren Alg2-Empfänger (mit minimalem Zuverdienst) bin? 
 Ich dachte tiefer kann man nicht sinken, aber offenbar doch?? 
 
Bitte um ein paar Fakten zum festhalten. Vielen Dank im Voraus an alle 
 die mir da mit Rat und Auskunft helfen können und wollen. 
 
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		29-01-2011, 04:07 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-01-2011, 04:08 von gleichgesinnter.)
		
	 
	
		Zitat:Knappe Woche später... 
Servus, 
 
ich glaube, du musst mal einen Kurs belegen mit dem Ziel, wie die Anatomie der Frau funktioniert. 
Das soll heissen, nach einer Woche kann man unoeglich feststellen, das ne Frau schon schwanger ist. das dauert mind. 3- 4 Wochen.
 
Also, etweder die Frau ist schwanger von einem anderen One Night Stand vorher oder aber das ganze ist ein Fake und die Frau hat schwere seelische Stoerungen (was die Beleidigungen schon stark andeuten).
 
Ich wuerde hier vorerst einmal ueberhaupt nicht mehr reagieren und ruhig Blut bewahren. Ich bin mir fast sicher, das dies eine heisse Luftnummer ist.
 
Falls doch ein Brief vom Anwalt kommen sollte, dann bitte hier wieder melden.
 
gleichgesinnter 
	  
	
	
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen? 
 
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
 
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Nun - die Sache ist laut Deiner Aussage @arthur ein paar Monate her. Ich würde auch erst einmal entspannen und abwarten, was da kommt. Nebenbei kann es nie schaden, sich eine Strategie bereit zu legen. Wenn nichts kommt, kannst Du bei einem Glas Rotwein gemütlich unter dem Sternenhimmel sinnierend über die hypothetischen Konsequenzen nachdenken. Und wenn das Anwaltsschreiben doch kommt, trifft es Dich nicht unvorbereitet. 
 
Eigentlich steht der Rest im TrennungsFAQ, daß Du ja gelesen hast. Eckpunkte sind immer: Persönliche Freiheit, Beziehung zu Kindern und Vermögen. Aus Erfahrung kann ich Dir sahen, daß es sich lohnt, frühzeitig auf Freizeit zu setzen - aber daß sollte in Deinem Fall (Alg2) schon Fakt sein. 
 
Noch was - das Leben ist zu Ende, wenn die Pumpe zu schlagen aufhört. Bei Dir heißt es aber erstmal abwarten und Tee trinken, wie gleichgesinnter schon geschrieben hat.
	 
	
	
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		Kleine Korrektur: Eine Schwangerschaft kann ab dem 10. Tag nach Konzeption oder unmittelbar nach Ausbleiben der Regel (bei regelmässigem Zyklus) nachgewiesen werden.  
 
Im Urin oder im Blut wird dabei das Hormon HCG positiv nachgewiesen. 
 
  
 
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Abwarten, gegebenenfalls Vaterschaftstest machen. Und nicht betrunken mit fremden Frauen auf irgendwelchen Dachböden ungeschützt die DNA verbreiten. Dabei kann man sich nicht nur die Unterhaltsrechtskatastrophe holen, sondern auch andere Krankheiten. 
 
Wer sicher ist, dass er nie Kinder will: Vasektomie.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Liebe Leute, vielen Dank. Die Aussagefähigkeit des Tests ab dem 8. … 10. Tag war mir  
eigentlich bekannt, hatte ich bei der Aufgeregtheit vergessen. Seelische Störungen (Von 
denen geh ich auch aus!) "entbinden" ja leider nicht von der Fruchtbarkeit…  
Abwarten und ruhig Blut trinken fällt mir gerade ääächt schwer, ich will's versuchen. Aber 
mir ist eher aktionistisch zumute. 
Kann ich denn vorbereitend was tun, bringts das, die zweitausend auf meinem Konto zu 
verjubeln/verbuddeln? Meinen Hunderteurozuverdienst zu beenden? (Arbeitgeber würde mir 
auf meinen Wunsch kündigen) Irgendwelche Regelungen mit Eltern treffen betreffs eventuell 
eintretendem Erbe bzw Vermeidung dessen? Wie empfehlenswert ist Frankreich und wie ist 
Argentinien? (die beiden Länder wo ich die besten Kontakt hin habe) 
Das Positive: daran ist, ich war bis vor ca. 10 Jahren meist entweder auf Reisen oder am  
Volles-Rohr-Jobben um die nächste Reise zu finanzieren. Fühlte mich irgendwann zu träge 
und begann seßhaft zu werden. War aber vorher wohl glücklicher. Vielleicht ist das ja der 
Asskick, da wieder hinzukommen...? Ich erwäge, meinen Keller aufzuräumen und 
brauchbaren Krempel in der Bucht zu verhökern, mich der Reisebereitschaft anzunähern, das  
schadet wohl nie. 
Vasektomie. Da isses wieder. Hatte ich mir für 42 vorgenommen, um nicht sechzig zu sein,  
wenn eventuelle Kinder volljährig. Tjaja... 
Noch ne Frage, auf das Risiko hin, naiv zu wirken: Wäre es nützlich Kontakt mit der Dame 
 anzustreben? Wenn sie erst mal bei nem Anwalt ne Vollmacht unterschrieben hat, wird der 
 wahrscheinlich Gas geben, er will ja was verdienen. Wenn dagegen ich ihr gegenüber 
 klarstelle, dass ich unpfändbar bin, der Anwalt ihr also nichts bringt außer Kosten, wird sie 
 sich (und mir) den Heckmeck vielleicht ersparen? Oder ist das zu einfach gedacht? 
 Immerhin, wenn auch ziemlich wirr/wahnhaft, so ist sie doch, scheint mir, grundsätzlich eher 
 intelligent. 
Ums noch mal zu sagen: ich bin Euch für Euren Rat sehr dankbar. 
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Wenn es tatsächlich so sein sollte, dass die zufällige Internet-Bekanntschaft direkt nach den vier Bierchen [Unterschreitung des Mindestniveaus] wurde oder behauptet, schwanger zu sein, würde ich ihr raten, das alles schriftlich zu fixieren. 
Vielleicht ist sie nur auf Geld für eine Abtreibung aus für ein von wem auch immer angeblich  eingefangenes Kind und zapft mehrere potentielle Erzeuger an. Wie wär´s denn zunächst mit der Behauptung, unfruchtbar zu sein seit vielen Jahren. 
Oder man wartet ab, bis irgendein Anwalt sich der Sache annimmt. Und selbst dann bleiben immer noch ein paar Monate, bis ein rechtsverbindlicher Abstammungstest verfügt werden kann. 
Was soll denn die eigene ALG II Situation gegenüber der Holden bringen? 
Ob mit oder ohne Anwalt wird ihr wohl klar sein, dass sie irgendwo sich das Dachbodenvergnügen finanzieren lassen wird. Das waren vier teuere Bierchen. 
Sie ist doch in jedem Falle fein heraus. Die Ämter werden es schon nach der Entbindung richten. 
Wie viele Leidtragende gibt es denn hier in unseren Foren, die den armen alleinerziehenden Muttis ihren größten Wunsch erfüllt haben und jetzt als Zahlesel durch die Lande ziehen? 
 
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (29-01-2011, 16:21)arthur schrieb:  Wäre es nützlich Kontakt mit der Dame anzustreben? Wenn sie erst mal bei nem Anwalt ne Vollmacht unterschrieben hat, wird der wahrscheinlich Gas geben, er will ja was verdienen. 
Da sie offenbar ziemlich gestört ist, Kontakt vermeiden. Es spielt keine Rolle, ob sie einen Anwalt beauftragt. Spätestens mit der Geburt kann sie kostenlos eine Jugendamtsbeistandschaft einrichten. Die übernehmen die Feststellung der Vaterschaft und das Eintreiben des Unterhalts.
 
Wenn du sowieso immer auf Reisen warst, in Deutschland nur am ALG 2 - Trog fressen musst, dann wäre ein Abflug so oder so eine Option. 
 
Zur Zeit ist aber doch noch nicht mal klar, ob sie schwanger ist. Und wenn, dann wer der Vater ist. Ihr Verhalten lässt vermuten, dass du es nicht bist und sie es vor dir mit diversen Hirnschwachen ungeschützt getrieben hat. Bei solchen Verhältnissen solltest DU einen Test machen, ob du dir nicht ein übles Übel geholt hast.
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		29-01-2011, 19:36 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29-01-2011, 19:37 von Terbeck.)
		
	 
	
		"Ihr Verhalten lässt vermuten, dass du es nicht bist und sie es vor dir mit diversen Hirnschwachen ungeschützt getrieben hat." 
 
Vielleicht sogar nach jedem vierten Bierchen ? 
Also heißt es, abwarten und ....... trinken, bis es soweit ist. 
Und inzwischen ................. nur Bierchen trinken, keinen Dachboden oder sonstiges besteigen. Wird u.U. schmerzhaft oder teuer.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Ich weis das es schwer ist, aber du must warten bis das Kind da ist. Kündigen kann dein Arbeitgeber dich später immer noch "falls" du Vater bist wovon ich nicht ausgehe. Und vor der positiven Vaterschaftschaftsfeststellung die 2000 nicht verjubeln, sondern Argentinien ins Auge fassen. Da soll es große und leckere Steaks geben, und die Sonne scheinen. Ansonsten halte ich es wie p auch nach einer Vasektomie kann man(n) keine Kinder mehr bekommen aber viele Krankheiten. 
http://de.wikipedia.org/wiki/Sexuell_übe...Erkrankung
schau mal was alles.
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Noch eine Kleinigkeit - wenn Sie noch keine Klage eingereicht hat und das Kind noch nicht da ist, kannst Du einfach abreisen. Solange Du nicht greifbar bist und keiner weiß, wie Du erreichbar bist, kann auch keine Unterhaltsklage gegen Dich geführt werden. Wenn sie Dich aber einmal haben, bist Du in der Klemme.
	 
	
	
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		 (29-01-2011, 22:03)Petrus schrieb:  Noch eine Kleinigkeit - wenn Sie noch keine Klage eingereicht hat und das Kind noch nicht da ist, kannst Du einfach abreisen. Solange Du nicht greifbar bist und keiner weiß, wie Du erreichbar bist, kann auch keine Unterhaltsklage gegen Dich geführt werden. Wenn sie Dich aber einmal haben, bist Du in der Klemme. 
noch keine Klage:  weiß ich nicht sicher. Allerdings kennt sie meinen Vornamen, Arbeitsort und mobilfunknummer. Das blöde ist - ich wohne in dem Gebäude (wo ich arbeite) auch.
 
Kind noch nicht da: höchstwahrschinlich. so frühe Frühchen gibts wohl nicht.
 
Abreisen: Petrus, da bin ich elektrisiert. meinst Du abreisen oder auch abmelden? und: ist es später wenns mal Klage oder Titel gibt verboten abzureisen? Wohl hoffentlich nicht, oder? das dumme daran ist daß ich  2-3 wochen bräuchte um hier die zelte halbwegs geordnet abzubrechen. alles darunter wäre wohl eher fluchtartig. und ich gaube ein schneller rechtsanwalt wär da schneller. nur, verdammt, ich weiß nicht was sie von mir will. Möglich wäre auch, der Gedanke kam mir heute Nachmittag, daß sie bloß die Abtreibungskosten einzutreiben versucht. Das wär mir ja völlig Latte. Andererseits würde sie die (sie wird wohl auch im unpfändbaren Bereich sein) eh nicht bezahlen müssen, soweit ich weiß.
 
(Wie) Kann eigentlich wegen Unterhaltsschulden mein vielleichtmalzukünftiges Einkommen im Ausland (praktisch gesehen) gepfändet/sonswie eingesackt werden? - die Antwort auf habe ich im faq nicht gefunden (wenngleich sie da bestimmt zu finden gewesen wäre, hätte ich meine nerven beieinander)
 
wenn sie dich erst einmal haben - damit ist was genau gemeint?
 
Gracias, Amigos.
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Petrus bringt es genau auf den Punkt. 
 
Wenn es möglich ist, mache die Reise bevor irgend ein Brief vom JA oder RA kommt. Dann ist erstmal Ruhe im Karton. 
 
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Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen? 
 
Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
 
	
	
 
 
	
	
		 (29-01-2011, 02:54)arthur schrieb:  Ich bin 37 und mein Leben ist zu Ende 
Sie sind nur aufgewacht und nun fängt das richtige Leben erst an.   
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		30-01-2011, 10:35 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-01-2011, 10:39 von Terbeck.)
		
	 
	
		@Arthur 
Bei der ganzen Lamentiererei wird mir so langsam übel. 
Wo ist denn das sog. Pflicht- und Verantwortungsbewusssein ? 
Vier Bierchen und schon mit einer Bierchenbekanntschaft auf den Dachboden. 
Da müssen sich zwei perfekt Zusammenpassende getroffen haben. 
Gummiallergie, Blackout oder nur alkoholbedingter Brunftzustand. 
Allerdings ist die gesamte Argumentation sehr naiv. 
Drei Wochen zum Packen und alles Frühere riecht nach Flucht. 
Vier Bierchen, ein Nümmerchen und alles danach riecht nach Kind ! 
Und was geschieht in Argentinien, wenn der Preisepass ausläuft? 
Keine Verlängerung durch die dortige Botschaft, weil dort Zahlungsverpflichtungen bekannt sind. Ohne dass die Vaterschaft definitiv feststeht ? Dann gibts die Probleme wegen eines evtl. Fremdproduktes, denn Unterhalts-Vorleistungen des Staates sind registriert. 
Und die 2.000 Kröten werden nicht ausreichen, in solchen Ländern Ersatzpapiere zu bekommen. So preisgünstig wird´s einem dort nicht gemacht. 
 
 
Und letztendlich darf die Frage doch wohl erlaubt sein, warum die Allgemeinheit, d. h. die Steuerzahler, für jeden der Vierbierchenstecher deren Unterhaltspflichten zahlen sollen, wenn diese sich ins Ausland abgesetzt haben? 
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		@arthur 
Eigentlich bin ich mittlerweile kein Anhänger der "Abreisen"-Fraktion. Aber in Deinem Fall sieht es doch so aus: 
- du hast nicht viel zu verlieren 
- das Kind kennst Du nicht und wirst es wohl so, wie die Mutter gestrickt ist, auch nicht kennenlernen 
- du hast jede Menge Auslandserfahrung 
Also ist die Frage, was dem entgegensteht, wenn Du einfach Deinen Wohnsitz nach nirgendwo verlegst. 
 
Ich würde aber empfehlen, mit der Dame nochmals zu sprechen, um wirklich sicher zu gehen, was die nun eigentlich will. Vielleicht ist sie auch nur hochgradig paranoid und das, was sie im Internet geschrieben hat, ist alles Unsinn. Versuche herauszubekommen, worum es ihr geht, ohne sie in Deine möglichen Absichten einzuweihen. 
 
Zum Unterhalt: Den zahlst Du entweder freiwillig oder er wird tituliert, wenn es soweit ist. Wenn sie eine Unterhaltsklage einleitet hat und die Sache bei einem Gericht rechtshängig geworden ist, ist es zu spät - dann kannst Du hinreisen, wohin Du willst und der Unterhalt wird trotzdem festgelegt, womit dann ggf. auch die Schulden auflaufen. Und wenn Du nicht zahlst und sie ganz garstig ist, hängt sie Dir noch ein Strafverfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung an. Die Unterhaltspflicht erstreckt sich bis zum Ende der ersten Ausbildung für das Kind und mindestens drei Jahren für die Mami, was aber in der Regel viel länger andauert. 
 
Und all das kannst Du mit einer simplen Abmeldung und Abreise vermeiden. Wie wertvoll persönliche Freiheit ist, wirst Du dann merken.
	 
	
	
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		 (30-01-2011, 10:35)Terbeck schrieb:  Und letztendlich darf die Frage doch wohl erlaubt sein, warum die Allgemeinheit, d. h. die Steuerzahler, für jeden der Vierbierchenstecher deren Unterhaltspflichten zahlen sollen, wenn diese sich ins Ausland abgesetzt haben? 
Das dürfte man fragen, wenn Väter ihre Elternpflichten überhaupt wahrnehmen dürften. Elternpflichten, wie sie unser Grundgesetz kurz und treffend vorschreibt: " Pflege und  Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht."
 
Eine Flucht ins Ausland vor  diesen Pflichten sehe ich so wie du als verfehlt an.
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
		Ob @Arthur das denn tun würde, also falls da an der Geschichte was dran ist, das hat er bisher jedenfalls nicht mitgeteilt. Mitgeteilt hat er, dass er nie Kinder wollte. Mit seiner Internetbekanntschaft könnte er womöglich in Verbindung mit einem Kind kommen. Den Kontakt zu dieser Frau hat er ja mitgeteilt. Momentan ist in seiner Sache noch nichts geklärt.  
 
Er wird sich entscheiden müssen zwischen sofort gehen und nicht mehr drüber nachdenken, oder gehen, nachdem er sich Klarheit zur Sache verschafft hat, oder eben dableiben.  
 
Wenn es denn quasi so was wie ein ONS war da mit der aus dem Internet, dann verstehe ich den späteren Streit zwischen den beiden nicht so recht. Aber egal, er wird eine Entscheidung für den weiteren Verlauf der Sache treffen müssen.  
 
Ungünstig in diesem Fall mit wenig echten Erkenntnissen ist, auf das Sorgerecht zu verweisen, dass Unverheiraten Väter noch immer nicht gesetzlich zusteht. Das zu äußern bezogen auf den Fall hier ist verfehlt.  
 
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		Zitat:Das dürfte man fragen, wenn Väter ihre Elternpflichten überhaupt wahrnehmen dürften.  
Hab ich da etwas falsch verstanden? Hat Arthur mit irgendeinem Wort seine eventuellen Vater-Elternpflichten auch nur ansatzweise erkennen lassen? 
Mir ist, als wenn er sein Leben als nahezu beendet ansieht, weil er nach vier Bierchen vermutlich ein Dachbodenkind gezeugt haben soll. 
Schuld sind offenbar immer die Anderen; die brunftige Mutti, der böse Staat oder gar der Wirt, der die vier Bierchen ausgeschenkt hat? 
Wo er doch ob dieser vier Bierchen und der Brunft wie von Sinnen war!
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (30-01-2011, 11:46)Terbeck schrieb:  Hat Arthur mit irgendeinem Wort seine eventuellen Vater-Elternpflichten auch nur ansatzweise erkennen lassen? 
Was er gerne möchte, hat er nicht gesagt. Aber es spielt auch keine Rolle, weil es in alleiniger Abhängigkeit einer Frau steht, der Pflege und Erziehung durch den Vater eindeutig kein Anliegen sind.
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
		Dann wäre es doch angebracht, dass er sagt, was er möchte. Das brächte Klarheit und er würde Tipps bekommen, die ihm wirklich was nützen. Spekulationen bringen da nicht wirklich weiter.  
 
Außerdem ist sein Leben ja zu Ende, wie er mitteilte. 
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		30-01-2011, 14:54 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 30-01-2011, 15:11 von arthur.)
		
	 
	
		 (29-01-2011, 23:52)gleichgesinnter schrieb:  Petrus bringt es genau auf den Punkt. 
 
Wenn es möglich ist, mache die Reise bevor irgend ein Brief vom JA oder RA kommt. Dann ist erstmal Ruhe im Karton. 
 
gleichgesinnter 
Da kam mir dieser Gedanke, der prompt zur Frage wird: das "erstmal" ist vermutlich ein zeitlicher Vorsprung von wenigen Monaten, der tendenziell immer dann abschmilzt wenn ich mich, und sei es nur vorübergehend, hierzuland aufhalte. Insofern ist der (praktische) Unterschied vielleicht eher gering, oder habe ich falsche Vorstellungen?  
 (30-01-2011, 05:01)Mus Lim schrieb:   (29-01-2011, 02:54)arthur schrieb:  Ich bin 37 und mein Leben ist zu Ende  
Sie sind nur aufgewacht und nun fängt das richtige Leben erst an.   
Klar; Leben zuende war eher gewählt um ne griffige Titelzeile zu haben, wobei es schon betörend ist, die Geschichten anderer zu lesen, die gezwiebelt wurden und werden, bis sie nur noch Lumpen kotzen. Soweit wirds bei mir, hoffe ich, nicht kommen. Mir ist (wenngleich ich dieser Tage fast weibisch zu nennende Gefühlsschwankungen an mir beobachte) sehr nach digitus impudicus zumute, mit allen Entbehrungen die das bestimmt bedeutet. Ich bin zum Glück recht versiert darin, mit wenig Material auszukommen. Das wird vielleicht bald zur Anwendung kommen. Ob das nun gleich das (für mich) richtige Leben ist, das da kommt, wage ich nicht zu beurteilen, fest steht (für mich) aber dies: Lieber ab und ab auch mal ne schlechte Überraschung als ein Leben ohne Überraschungen. Und das stagnierende Moment der letzten Jahre hat mir eher nicht gutgetan, insofern haben Sie, Mus Lim, wohl recht.
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (30-01-2011, 10:35)Terbeck schrieb:  Allerdings ist die gesamte Argumentation sehr naiv. […] 
Das folgende fand ich konstruktive Kritik vom besten, danke dafür. Ich 
 bitte um Nachsicht – in der Situation, zu erwägen, vor irgendetwas 
 größerem zu fliehen zu wollen war ich noch nie. Es ist eher die 
 Ungewißheit, die mir Panik und dabei ein gewisses Maß an 
 Unbedachtheit bringt. Daß ein solches Vorhaben umzusetzen höchst 
 schwierig sein könnte ist mir inzwischen klarer geworden, drüber 
 nachgedacht bzw. Informationen wie die Deinen eingeholt zu haben 
scheint mir richtig.
  (30-01-2011, 10:35)Terbeck schrieb:  Und letztendlich darf die Frage doch wohl erlaubt sein, warum die 
 Allgemeinheit, d. h. die Steuerzahler, für jeden der Vierbierchenstecher 
 deren Unterhaltspflichten zahlen sollen 
Ja, allerdings. Um es vorwegzunehmen: mich stört das Wort <deren>. 
 Mein Fehler: Die Dame hatte Stander Z gesetzt, und ich hatte mich 
 (gemeinschaftlich, weil mit ihr besprochenermaßen) darauf verlassen, 
 also ein wohl winzig zu nennendes Rest-Restrisiko getragen, ein, wie ich 
 finde, tragbares Risiko. Fehler der Frau: Mir danach nichts Verwertbares 
 dazu gesagt zu haben, mich im Unklaren zu lassen. Fehler der 
 Spielregeln: Einem Mann wird, im Gegensatz zur Frau, ab der Zeugung 
 jede Möglichkeit genommen, mitzuentscheiden, ob die Schwangerschaft 
 ausgetragen werden soll oder nicht. Aber es muß doch wohl, von der  
 Un-gleichberechtigung mal ganz abgesehen, auch das Prinzip 
 No_taxation_without_representation (s. Suchmaschine) gelten. Ich will 
 kein Kind, nicht mit dieser Frau und auch mit sonst keiner. 
 Wenn nun Herr Steuerzahler mich schon ungefragt dazu zwingt, die 
Schwangerschaft laufenzulassen, dann möge er auch in ebenjenem 
 Maße, wie er für die erzwungene Existenz des Kindes solchermaßen 
 verantwortlich ist, auch dafür gradestehen. Lieber Herr Steuerzahler, 
 wir können gern nen nach Verantwortung gequotelten Deal abschließen. 
 Hey Staat, ich will mich nicht lumpen lassen, ich biete dir nen Anteil von 
 zwei komma fünf Prozent deiner! Kindskosten über fünfundzwanzig Jahre.
 
Um mal den Tellerrand ein wenig zu überblicken (und im vollen 
 Bewußtsein daß man ja nach drüben gehen kann wenns einem hier nicht 
 paßt) hier ein Alternativmodell: für uneheliche Kinder bezahlt 
 unabhängig vom Vermögen des leiblichen Vaters grundsätzlich der 
 Staat, es sei denn, der Vater beantragt einen Verwaltungsvorgang der 
 sich Vaterschaftsanerkenntnis nennt. Mit dieser erwirbt der Vater zum 
 einen die Pflicht zu bezahlen, und zum anderen das Sorgerecht. Veto 
 der Mutter weitgehend ausgeschlossen (schwere Kriminalität oder 
 Unzurechnungsfähigkeit wäre wohl ein solcher Ausnahmefall). Die 
 Anerkenntnis ist auch später nach Jahren noch möglich. Sie kann 
 innerhalb von zehn Jahren sogar wieder rückgängig gemacht werden, 
 bloß kann der Vater dann nicht mehr von Staate die Erstattung der 
 bisher geleisteten Zahlungen verlangen. Als solche habe ich mir gerade 
 eben die französischen Verhältnisse auseinandersetzen lassen. Übrigens 
 sind 46 % der Kinder in Frankreich unehelich, und von denen werden 
 53% noch im ersten Lebensmonat von ihren Vätern anerkannt (2007). 
 44% aller französischen Mütter arbeiten Vollzeit (2006), ab dem 3. 
 Monat können Kinder in die Ganztagsbetreuung (und das Leben in 
 Gemeinschaft kennenlernen), sollte mal, etwa auf dem Lande, in der 
 Krippe kein Platz frei sein, bezahlt der Staat größtenteils die 
 Tagesmütter. Nebenbei - der Mindestlohn nicht nur der arbeitenden 
 Mütter und Tagesmütter, nein, sondern überhaupt aller Arbeitnehmer 
 beträgt in Frankreich 8,50€/h.  
Danach beschrieb ich zum Entsetzen meiner Gesprächspartnerin (n.b.: 
 ja, eine  Frau) die deutschen Verhältnisse. Kommentar: „Jaja, so war 
 das bei uns bis in die fünfziger Jahre. In Stromerzeugung und 
 Mülltrennung seid ihr (die deutschen) uns dafür um dreißig Jahre voraus“ 
Puh. Wie tröstlich, sich das doch vor Augen zu führen.
 
Verzeihung falls ich jetzt Käse nach Frankreich getragen habe und dieses 
 (zu) Wissen hier längst zum guten Ton gehört - mir ist das Thema 
 hübenwiedrüben neu. 
	  
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		um es einmal sehr deutlich festzuhalten; 
1. um jegliches noch so "winzige Restrisiko" auszuschließen, sollte von einem männlichen Wesen während des sog. Geschlechtsverkehrs zu erwarten sein, dass er sich grundsätzlich eines Kondoms bedient! 
2. allein bereits durch die Kondoms-Nutzung bedient sich der männliche Geschlechtspartner der Möglichkeit, das Risiko einer Schwangerschaft auszuschließen, 
3.der Vorschlag von 2,5 Prozent Anteil an den Kindskosten durch den Kindsvater und die Übernahme von 97,5 Prozent durch den Staat sagt eigentlich Alles über die Lebenseinstellung, 
4. Vaterschaftsanerkenntnis gleich mit dem Anspruch auf alleiniges Sorgerecht zu verbinden, wäre in einem Fall wie diesem hier FATAL, FATAL für den Lebensweg eines Kindes. 
Denn dessen Leben ist in seiner Entwicklung zu Ende, bevor es richtig begonnen hat dank oder wegen eines Erzeugers, dessen erste Ausführungen tief blicken lassen.
	 
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
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		 (30-01-2011, 12:06)thegripp schrieb:  Dann wäre es doch angebracht, dass er sagt, was er möchte. 
Oh, mir war nicht klar daß da ein Zweifel bestehen könnten. Was ich 
 möchte? Wenn ich wählen darf möchte ich gerade den Spontanabort, 
 bitte. Nochmal: Ich möchte kein Kind, ergo pfeif ich aufs Recht zu 
 irgendwelcher Sorge. Kinder möge ja füt viele ganz toll sein, ich 
 konstatiere: sie sabbern, stinken und schreien, halten sich an keine 
 Ruhezeiten, machen laufend Dreck und Unfug, sind auf Dauer extrem 
 teuer, mit Mindestlaufzeiten die schlimmer als jeder Telefonvertrag sind. 
 Wenn darauf jemand Bock hat: gern, gratuliere, viel Spaß. Ich mag auch so manches, was anderen unverständlich ist. 
Aber, gestatten: (eigene) Kinder will ich nicht! 
 
Wie weiter oben schon erwähnt: die Dame menstruierte am fraglichen 
 Abend, und so kamen wir überein, dies als einen hinreichend starken 
 Beleg ihrer momentanen EmpfängnisUNfähigkeit zu werten und 
 deswegen! auf zusätzliche Schutzmaßnahmen zu verzichten. Falls sie 
 nun trotzdem schwanger ist, so wäre das zu besprechen und, mit ihrem 
 Einverständnis, zu beheben gewesen; und ich hätte bereitwilligst für 
 den Abbruch darselbst und eine Erholungswoche oder meinetwegen zwei 
 für die Dame bezahlt. Anscheinend aber hat sie sich entschieden, das 
 oder ähnliches weder zu wollen noch mich nur überhaupt in Kenntnis der 
 Situation zu setzen. Das ist meines Erachtens Ihr gutes Recht. Bloß - 
 was habe ich dann mit ihrem ureigensten Kinderkriegenhobby noch zu 
 tun!? - 
  (30-01-2011, 12:06)thegripp schrieb:  Außerdem ist sein Leben ja zu Ende, wie er mitteilte. 
Das war eher scherzhaft gemeint, und wohl nicht nur von mir...
	  
	
	
	
	
 
 
	 
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