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Folgen einer Vaterschaftsfestellungsklage und Betreuungsunterhalt
#3
Danke für Deine Antwort - damit ist meine Annahme schon einmal bestätigt!

Zitat:Erst wenn sie ihn fordert (z.B. gleichzeitig mit der Vaterschaftsfeststellung), wird der fällig.
Daraus wird noch nicht klar, ob dieser auch rückwirkend gefordert werden kann.

Sind Dir dazu vielleicht irgendwelche Urteile oder Fälle bekannt?

Das ist für mich nur insofern wichtig, was ich derzeit als Rücklagen bilden muss. Für KU mache ich das bereits.

AirWolf
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RE: Folgen einer Vaterschaftsfestellungsklage und Betreuungsunterhalt - von AirWolf - 29-01-2011, 20:32

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