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Elterngeld und Betreuungsunterhalt
#7
Nun, wie immer bleibt nichts anderes als der Weg zum Anwalt; mittlerweile begreife ich, wie genial er bei meinem letzten Sorgerechtsstreit war, als wir das Begehren der Mutter auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht abwehren konnten. Der Richter entschied, dass es beim gemeinsamen Sorgerecht in allen Teilen bleibt und unser Kind gleichermaßen auch nach der Trennung von beiden Eltern betreut wird. Anfangs war ich hinsichtliches des nunmehr seit vier Jahren praktizierten Wochenwechselmodells - unser Kind war damals zwei Jahre alt -skeptisch, aber so bleiben unserem Sohn Mutter und Vater gleichermaßen erhalten. Er erlebt zwei Familien, die verschiedener kaum sein könnten und muss sich mit uns beiden weiter auseinandersetzen. Eine Überidentifikation mit einem Elternteil ist ausgeschlossen. Allerdings gehört guter Wille, immer aus der Sicht und den Bedürfnissen des Kindes zu denken, unbedingt dazu; eine Mediatorin hat uns begleitet und die Mutter unseres Kindes wie mich gleichermaßen angehalten, Sichtweisen und Haltungen zu überdenken, wenn wir hier oder da scheinbar unvereinbare Standpunkte zu Erziehungsfragen eingenommen hatten oder uns in einem Teil des Sorgerechtes beeinträchtigt sahen.

Was ich hier alles so lesen muss, lässt mich zu dem Schluss kommen, dass unser Kind Glück hatte, auf einen wirklich weisen Richter zu treffen, der beide Eltern nicht aus der Pflicht entlässt, sondern in die gemeinsamen Verantwortung nimmt und damit beiden ihr grundgesetzlich festgeschriebenes natürlichen Recht auf Erziehung erhält. Keiner von uns zahlt dem anderen Barunterhalt, beide leisten gleichermaßen Naturalunterhalt und Betreuung für unser knapp sechsjähriges Kind. Zwar verdient die Mutter unseres Kindes deutlich mehr als ich (dreifaches Netto) als niedergelassene Zahnärztin, aber daraus eine Forderung auf Differenzbarunterhalt abzuleiten, halte ich für unbillig. Das wird erst eine Rolle spielen, wenn unser Kind jenseits der 18 Jahre sein wird und sich noch in der Ausbildung befinden sollte.

Aus meiner Erfahrung und dem, was mir nunmehr widerfährt - ich wollte in die geteilte Elternzeit gehen, was die Kindesmuttter strikt verweigerte und sich letztlich trennte, nicht zuletzt weil sie meinte, dass doch auch andere Kinder bei ihren Müttern lebten und wenig Verständnis für den Wochenwechsel aufbrachte - gibt es für mich keine Alternative zum gemeinsamen Sorgerecht von Geburt an und einer Verpflichtung zur Mediation, wenn einer der beiden Elternteile glaubt, Kinder als Machtinstrument missbrauchen zu dürfen, indem Sorge- und Umgangsrecht ausgehöhlt werden.



Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!
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Nachrichten in diesem Thema
Elterngeld und Betreuungsunterhalt - von Raban - 30-01-2011, 10:50
RE: Elterngeld und Betreuungsunterhalt - von Dzombo - 30-01-2011, 12:02
RE: Elterngeld und Betreuungsunterhalt - von Raban - 31-01-2011, 15:49

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