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Diskussion zu "Geschiedenes Scheidungskind" von neuleben
#8
(01-02-2011, 09:24)neuleben schrieb: Kann aber sein, daß das in "fortschrittlichen, modernen Zeiten" wie heute, anders gehandhabt wird.

Rechtlich gesehen hat sich nichts geändert. Aus Sicht der Ex und des BGB Stand 199X und Stand 2011 hast du die gesteigerte Erwerbsobliegenheit verletzt, der du unterliegst, dich damit deinen Unterhaltspflichten vorsätzlich entzogen. Es wurde halt nicht sanktioniert, weil du zurückgekommen bist und schliesslich laufenden Unterhalt gezahlt hast. Moralisch geurteilt werden die meisten Leute heute dasselbe dazu sagen wie damals. Ich denke mal, dazu hast du alles schon gehört, wozu die Moralsosse nochmal aufwärmen? Interessanter sind die elterlichen Verhaltenschemas, die auch deine Zukunft stark bestimmen werden. Auf diesen Punkt wollte ich hinaus, dieser Punkt hat deinen Weg auch in der Vergangenheit am stärksten bestimmt.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Diskussion zu "Geschiedenes Scheidungskind" von neuleben - von p__ - 01-02-2011, 09:53
Wie lässt man sich frühpensionieren? - von Gast1 - 01-02-2011, 16:24

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