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Diskussion zu "Geschiedenes Scheidungskind" von neuleben
#19
(01-02-2011, 14:34)neuleben schrieb: Aber als der Ehegattenunterhalt drohte, habe ich die Konsequenzen gezogen.
Da hätte ich mich dann nämlich blutig gezahlt.

Deine Entscheidung will ich nicht kritisieren. Ein bisschen machst du schon den Eindruck, wie wenn du mehr Kritik an dir siehst als gemeint war :-)
Der persönliche Entscheidungsraum ist grösser und umfasst alle Variation zwischen Konzilianz und Radikallösung. Ausgänge aus dem Ehegattenunterhalt gibt es z.B. viele, nicht nur die Ausreise ohne Nachsendeadresse. Von mir wollte man auch mit aller Gewalt Exenunterhalt in Form von Betreuungsunterhalt. Ich habe nicht einen Cent Betreuungsunterhalt oder Gerichtskosten oder Anwaltskosten bezahlt, habe mich nicht einen Millimeter wegbewegt und bin dafür nicht einmal gepfändet worden. Ich habe nicht verhandelt, sondern klare Worte benutzt und ohne irgendwelche Abstriche danach gehandelt. Der Typ von der ARGE hat schliesslich einfach aufgegeben, als er bemerkt hat, dass ein grosser Haufen Arbeit auf ihn zukommt ohne dass etwas dabei herauszuholen wäre. Jegliche Äusserung von mir endete mit dem Satz, dass ich das Kind jederzeit gerne mitbetreue, so wie in der Vergangenheit. Keiner hat mich ausgelacht. Nach jetziger Rechtslage hätte ich an die sechs Jahre oder länger für Ex zahlen sollen.

Technisch gesehen hätte ich aufgrund meiner Auslandserfahrung problemlos gehen können. Gar nicht schlecht aufgestellt, eine aussereuropäische Sprache gekonnt die mir viele Türen geöffnet hat, eine technische Qualifikation die gefragt ist.
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Nachrichten in diesem Thema
Wie lässt man sich frühpensionieren? - von Gast1 - 01-02-2011, 16:24
RE: Diskussion zu "Geschiedenes Scheidungskind" von neuleben - von p__ - 01-02-2011, 15:18

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