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Alleinsorge der Mutter bei Geburt...
#1
... kann für das Kind gefährlich werden!

2003 hatte unser verehrtes BVerfG die Alleinsorge der Mutter auch damit begründet, daß ein uneheliches Kind bei Geburt rechtlich und menschlich sicher zugeordnet werden können müsse.

Was ist, wenn die allein sorgeberechtigte Mutter es ablehnt, den Vater an der Geburt teilhaben zu lassen und/oder sich die Geburt schwierig gestaltet, die Mutter komplett oder auch nur zeitweilig ausfällt? Wer entscheidet dann für das Kind, wenn die Mutter allein vertretungsbefugt ist und ein Vater rechtlich und menschlich erst per Antrag in seine Vaterrolle eintreten darf?

Für mich ergeben sich damit weitere Aspekte, die für automatisches Sorgerecht beider Eltern ab Geburt sprechen.

Wie wird das hier gesehen?
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#2
Und wie sollen die im KH wissen wer nun der Vater ist? Dazu müsste doch die werdende Mutter eine Angabe machen.

Bei meiner zweiten Schwangerschaft habe ich meinem Gyn als es um den Antikörpertest ging, gesagt, dass wir uns den eigentlich sparen können, weil ich rh- habe und mein (damaliger) Mann rh+ und ich diese blöde Spritze dann sowieso wieder rein prophylaktisch bekomme. Darauf sagte er mir ganz trocken, dass für den Mediziner der Vater immer unbekannt ist, egal was die Mutter sagt. Man könnte ja auch einen Seitensprung vertuschen wollen oder ähnliches.

Ich fürchte, da würde es wieder bei der Mutter liegen... Und wenn die den werdenden Vater schon nicht bei der Geburt dabeihaben möchte, dann stehen die Karten wohl schlecht.

Was würdest Du Dir denn als solchen Fall eigentlich vorstellen, wenn Mama nicht entscheiden kann? Ich wüsste so auf Anhieb nichts.

LG Freaky
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#3
Mater semper certa est.

Selbst dieser Grundsatz ist wegen der in vitro Fortpflanzungsmöglichkeiten nicht mehr sicher. Zwar gilt in Deutschland, daß Mutter ist, wer ein Kind geboren hat, das läßt sich aber nicht gut mit der EMRK vereinbaren, die die biologische Abstammung betont.

Ähnliche Probleme gibt es mit der biologischen Vaterschaft.
Zwar gilt der als Vater, der mit der Mutter in der Heiratsurkunde steht, ob das aber der biologische Vater ist, das ist auch nicht sicher.

Selbst die Ehe bietet also keinen sicheren Hinweis auf die biologische Elternschaft.

Was aber dann?

Hinreichend Sicherheit bietet nur ein Gentest. Dieser sollte m.E. daher so früh wie möglich durchgeführt werden. Da dazu von allen Material genommen werden muß, müssen die Personen, die hier eine biologische Familie bilden, überhaupt bekannt sein und in Beziehung gebracht werden können.

Von in-vitro-Geschichten mal abgesehen ist die Zuordnung des Kindes beim Austritt aus der Mutter offensichtlich. Und was machen wir mit den Anwärtern auf Vaterschaft? Was ist, wenn Frau keinerlei Angaben macht, ein Mann gar nicht weiß, daß eine Frau ihn irgendwo durch Geburt zum Vater macht.

Ist die Ehe doch das bessere Modell, das zumindest die rechtliche Abstammung sicher stellt?

In jedem Fall scheint mir die Anfertigung einer Art Gen-Paß unmittelbar mit Geburt sinnvoll. Ist ein potenzieller biol. Vater bekannt und tritt hinzu, dann koennte er problemlos mit getestet und ggf. in den Paß aufgenommen werden. Gentechnisch wäre das sogar ab Zeugung möglich.

Ich finde es hilfreich, das alles von der Zeugung bis zur Feststellung der biol. Elternschaft das mal durchzuspielen.

Vom Grundsatz her neige ich dazu, mit einvernehmlicher Zeugung eine Elternschaft i.S.d. GG anzunehmen. DAS wäre für mich das JA-Wort, das Bekenntnis zur Elternschaft, damit auch zum Sorgerecht beider biol. Eltern.



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#4
Hallo Profiler,

Tolle Idee so ein Genpass. Aber wer soll das bezahlen? Und geht das nicht vielleicht schon wieder zu weit? Da würde doch garantiert ein Aufschrei durch Deutschland gehen, wenn sowas ins Gespräch käme.

Wenn eine Frau keine Angaben zum Vater macht? Ich würde sagen, dann läuft irgendwo ein Vater rum, der gar nicht weiß, dass er Vater ist und deshalb auch nichts vermisst. Dafür erleidet er auch keinen Schock und überlegt nicht, was er tun könnte, sollte, müsste. Ich fürchte, wenn die Mutter nicht bereit ist, Angaben zu machen, dann geht da nichts. Oder soll man sie in Beugehaft nehmen, Bußgelder verhängen oder sonstwas?

Mir ist jetzt durch das Lesen hier im Forum erst klar geworden, wieviel Macht Mütter eigentlich haben. Ich finde es irgendwie erschreckend.

LG Freaky
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#5
@Freaky...

Welchen Grund bzw. welche Gründe kann/könnte es geben, dass die Mutter den Vater nicht benennt bzw. keine Angaben zu diesem macht?

Was sollte aus deiner Sicht passieren, wenn später bei der Mutter doch Erinnerung einsetzt, also festgestellt wird, dass die Mutter doch wusste wer der Vater ist?
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#6
@thegripp:
-Hm, vielleicht weil es ein ONS war und man den Typen gar nicht wirklich kennt.
-Oder man hat sich im absoluten Streit getrennt und will erst mal absolut rein gar nichts mehr mit diesem Menschen zu tun haben.
-Vergewaltigungsopfer, die das nicht zur Anzeige gebracht haben, weil sie sich schämen.

Das ist das, was mir jetzt ganz spontan einfällt. Und bei Punkt 2 könnte die Erinnerung natürlich genau dann einsetzen, wenn man rafft, dass da Geld zu holen ist..

Und dann hatten wir noch den Punkt, den ich letztens mit Shalom durchgeschnackt habe. Unfall passiert, er will kein Kind, sie sagt "ok, du hast kein Kind, aber in 5 Jahren brauchst du dann auch nicht anzukommen".

btw:Wo ist Shalom überhaupt abgeblieben?

LG Freaky
Oh einen Punkt vergessen. Was man tun sollte, wenn es der Mutter dann doch noch einfällt? Ich wäre dafür ihr einen Vogel zu zeigen. Einen großen Vogel. Vielleicht einen Andencondor?

Sowas empfinde ich persönlich als unterirdisch. Entweder gibt man den Vater direkt an oder man lässt es auf ewig bleiben. Das ist nur meine persönlich und natürlich völlig unrelevante Meinung.
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#7
@Freaky...

Er taucht bestimmt wieder auf. Bin ich mir sicher.

Ich habe da etwas Interessantes zur Sache. Viele werden es vielleicht schon kennen. Einfach oben aktuelle Sendung anklicken und los gehts.

http://www.vaeterradio.de/index.php?id=3

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#8
@thegripp: Wer taucht wieder auf? Shalom oder der Vater, der das Kind nicht wollte? Bendenke: Ich bin die mit dem Brett vor dem KopfCool
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#9
@Freaky...

Na Shalom meinte ich mit dem wieder auftauchen.
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#10
(02-02-2011, 13:36)Freaky schrieb: btw:Wo ist Shalom überhaupt abgeblieben?

Account gelöscht. Wollte er so.
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#11
@p: Irgendwie schade, ich werde den Chaoten vermissen.
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#12
Leider geht die Diskussion nicht von den Rechten des Kindes aus. Eine Mutter, die den Vater des Kindes kennt, aber bewusst verschweigt, macht sich schon heute strafbar, wenn sie Unterhaltsvorschuss vom JA und damit von allen Steuerzahlern begehrt.
Versorgt sie ihr Kind in allen Fragen allein, kann sie heute keiner zur Angabe des Vaters zwingen, ob sie ihn kennt oder nicht, abgesehen vom Kind oder auch vom Vater selbst: gerichtliche Vaterschaftsfeststellung.

Das löst das von euch beschriebene Problem noch nicht. Mit der Feststellung der Schwangerschaft - die ja bekanntlich nicht durch Knospung zustande kommt - sollte die Mutter bereits nach dem Vater befragt werden. Die vorgeburtliche Feststellung des leiblichen Vaters per Gentest ist allerdings nur durch Fruchtwasser- oder Gewebeentnahme etc. möglich und stellt ein Risiko für den Fetus und die Mutter dar. Wenn eine medizinische Maßnahme aber ohnehin durchgeführt wird, weil die Mutter es wünscht, kann bei der Gelegenheit auch durch einen Gentest Sicherheit über die (strittige) Vaterschaft erlangt werden.

Sorgerecht ist das natürliche Recht von Mutter und Vater und damit Elternpflicht, auch wenn das in Deutschland noch immer nicht bei allen angekommen ist. Die Gesellschaft wird begreifen - wenn es schon nicht Mutter und Vater einvernehmlich tun - dass die Feststellung oder Erkärung der Vaterschaft zur Mitsorge führen muss, weil sie sich dadurch nämlich im Regelfall nicht nur entlastet, sondern Mütter wie Väter in Pflicht und Verantwortung für ihre Kinder nimmt und den Kindern - das ist wohl am wichtigsten - beide Eltern erhält oder auch erst ermöglicht.

Gemeinsames Sorgerecht ab Geburt ohne Antrag, wenn die Vaterschaft festgestellt oder erklärt wurde, ist die einzige dem Kind in seinen Rechten ab dem 1. Lebenstag gerecht werdende Lösung.
Es macht doch keinen Sinn, dass ein Kind im Mutterleib bereits erbberechtigt ist - falls der Vater vor dessen Geburt verstirbt - wir aber noch immer über das Sorgerecht streiten. Idea
Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!
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#13
@Raban: Wer soll denn die Befragung zum Vater durchführen? Der Frauenarzt? Oder soll der Frauenarzt jede Schwangerschaft sofort dem JA mitteilen und die werdende Mutter dorthin eingeladen werden? Ich stelle mir das recht schwierig vor.

Ich fürchte auch, dass verheiratete Frauen das mal gar nicht lustig fänden, wenn jemand sie fragt, wer der Vater ist. Es gibt garantiert jede Menge Seitensprungkinder, aber würden die Frauen das zugeben?

Auch unverheiratete Frauen in einer festen, dauerhaften Beziehung würden sicher rebellieren.

Die Frauen, die vielleicht mit 5 Männern in der fraglichen Zeit "gespielt" haben würden einen Nervenzusammenbruch kriegen.

Auch die Idee wäre wahrscheinlich schwer umsetzbar.
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#14
@freaky. Es dient der Gesundheit, der Sicherheit und dem Schutz des Kindes, zu wissen, wer seine Eltern sind (Erbkrankheiten). Der Frauenarzt, zumeist die Frauenärztin, fragt so viel, wenn ich mir den Mutterpass anschaue; sie öffnet ihre Scham für alle Untersuchungen, da ist die Frage nach dem "Verursacher" ihres "anderen Umstandes" nicht schwierig, sondern normal, folgerichtig. Nein, das JA muss darüber nichts wissen. Und wenn es Seitensprungkinder gibt, dann hat das entstehende Kind ebenso einen Anspruch auf Klärung seiner Identität. Augen auf beim Geschlechtsverkehr! Erwachsene müssen Verantwortung übernehmen für ihr Handeln. Nicht weil ich ein Mann bin, finde ich die Frage absolut nicht peinlich oder ehrenrührig. Weshalb sollten Frauen rebellieren, wenn sie den Vater ihres Kindes angeben sollen; beim Unterhalt zögern sie zumeist nicht! Ich darf mich als Vater - ob gewollt oder ungewollt - auch nicht der Verantwortung entziehen. Schon wieder denkst du nur aus der Sicht der werdenden Mutter; sie hat es bis zur 12. Woche in der Hand, sich für das Austragen eines Kindes zu entscheiden (und zwar allein), so lange muss sie keine Angaben machen ... ja, ihr Bauch gehört ihr, aber nicht ihr Kind, das gehört sich selbst!
Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!
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#15
@Raban: Versteh mich nicht falsch, ich bin durchaus für klare Verhältnisse und finde, dass auch unverheirateten Vätern das Sorgerecht ohne Bürokratie zusteht. Deine Idee finde ich auch grundsätzlich gut. Ich zweifle aber an der Umsetzung. Nach 2 Schwangerschaften weiß ich nun mal auch gut, wie das beim Doc alles läuft. Und wenn ich mir vorstelle, dass mein lieber Gyn solche Fragen in seinen Arbeitsalltag aufnehmen muss und mir dazu noch die unterschiedlichsten möglichen Reaktionen der werdenden Mütter vorstelle...

Dann tut mir der Doc wirklich leid.

Mag sein, dass ich gerade aus der Sicht der werdenden Mütter gedacht habe. Ich bin nun mal eine Frau und habe 2 Kinder auf den Planeten gewuchtet. Aber ich bin keine Frau, die sich eine erbitterte Schlammschlacht mit etlichen Gerichtsverfahren mit ihrem Ex-Mann geleistet hat. Dies bitte ich als mildernden Umstand zu wertenWink
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#16
Liebe Freaky,

ich finde es Klasse, dass du dich als Frau in einem überwiegend männerdominierten Forum sachlich zu "unseren" Problemen äußerst. Meinungsverschiedenheiten machen das Leben und Lieben erst spannend.

Wenn Vater und Mutter sich lieben und einig sind, ist die Frage sicher kein Problem, aber sie sollte eben auch dann keines sein oder werden, wenn die Paarebene zerrüttet ist oder nie bestanden hat. Miteinander GV müssen zwei Menschen schon haben, sonst stellt sich die Frage nicht. Dodgy Wer alt und reif genug zum einvernehmlichen SEX ist, der muss für die Folgen einstehen: Krankheit oder Schwangerschaft, Elternschaft.

Hätte die Mutter meines zweiten Kindes mich nicht als Vater benannt, hätte ich die Feststellung auf juristischem Wege erwirkt, um alle aus dem gemeinsamen Sorgerecht resultierenden Pflichten und Rechte wahrzunehmen und meinem Kind ein sozialer und rechtlicher Vater zu sein.
Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!
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#17
@Raban: Du, von mir aus herzlich gerne, alles kein Problem. Es gibt aber leider Millionen von verbohrten Köpfen. Und die auf beiden Seiten. Wir können hier gemeinsam die tollsten Dinge erdenken. Wie bringen wir die dann aber auf den rechtlichen Weg? Wollen wir eine Partei gründen? Oder machen wir es wie andere Bewegungen (aus anderen Themenbereichen) und schicken mails und Petitionen an Ministerien oder ähnliches?

Wenn diese ganzen Vereine und Organisationen, die ich hier kennengelernt habe es schaffen würden, gemeinsam an einem Strang zu ziehen, dann hätten wir eine Chance, oder?

Ich überlege gerne mit und verstehe die Seite der Männer auch wirklich. Ich fände es aber wirklich schön, wenn man gemeinsam was bewegen könnte. Nicht für Dich und mich, sondern in erster Linie für unsere Kinder.
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