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Sonderbedarf - OLG Hamm 21.12.2010 und OLG FFM in 4 UF 55 (Reisen, Zahnspange etc)/10
#3
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass selbst bei medizinisch notwendigen Zahnspangen i.d.R. nur 80 - 90% des Bedarfs bezuschusst werden durch die gesetzlichen Krankenkassen. Das auch erst ab einem bestimmten Schweregrad. Der Rest ist Eigenleistung - die aber wiederum NACH erfolgter und erfolgreicher Behandlung erstattet werden KANN (!)

Genaue Erläuterungen gibt es unter http://www.piloh.de/kosten-zahnspange.html oder von der zuständigen Krankenkasse
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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RE: Sonderbedarf - OLG Hamm 21.12.2010 und OLG FFM in 4 UF 55 (Reisen, Zahnspange etc)/10 - von vorsichtiger - 27-08-2011, 18:01

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