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Kindergärten und Krippen
#1
Ich bin auf der Suche nach den Buchaltungspflichten von Kindergärten und Krippen. Gibt es Vorschriften, nach denen Anwesenheitslisten geführt werden müssen ? Ich kann mir vorstellen, dass im Rahmen von Versicherungen etc. solche Listen geführt werden müssen.

Hintergrund der Sache ist, dass meine Tochter mit 4 Jahren trotz gegenteiliger Behauptung der Beiständin und Mutter immer noch nicht regelmässig in einem Kindergarten ist.
https://t.me/GenderFukc
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#2
Evtl. findest Du etwas in der "Satzung über den Betrieb und die Benutzung
der Kindergärten" in den städtischen Amtsblättern.

Dort steht häufig sowas wie: -Die Kinder sind regelmäßig zum Kindergarten zu bringen und pünktlich wieder abzuholen. Ist das Kind aus irgendeinem Grund am Besuch des Kindergartens gehindert, ist die Leiterin spätestens am darauffolgenden Tag zu benachrichtigen.-
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#3
Hallo Petrus,

Weia, da war ich 6 Jahre Elternratsvorsitzende und bin nicht mehr ganz aktuell und auch nicht ganz sicher, aber ich glaube, das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Bei uns gilt die Bildungsvereinbarung NRW verpflichtend für alle Kindergärten. Das war damals ein ziemliches Theater, als die eingeführt wurde, weil ein riesiger Papierkrieg auf die Kitas zukam. Bei uns in der Kita wurde die Anwesenheit immer schon erfasst. Ich habe aber mal in einem anderen Forum gelesen, dass jemand sich darüber aufgeregt hat, dass es bei denen in der Kita so gehandhabt wurde...

Kann man sowas nicht im Bürgermeisteramt erfragen? Ich würde ja sagen erkundige Dich beim JA, wie das bei Euch geregelt ist, aber ich lese hier immer deutlich heraus, dass viele von Euch meinen, dass das JA zischt, wenn man es mit Weihwasser bespritzt.

Bei uns gibt es zum Beispiel noch den i-Punkt Familie, wo man sich über alles mögliche informieren kann, der glaube ich mit dem JA nichts zu tun hat. Schau doch mal auf der HP "Deiner" Stadt, welche Informationsquellen man nutzen könnte. Da findet sich sicher was. Ansonsten gibt es noch diese anonyme online-Beratung des Jugendamts. Falls Du das mal versuchen magst.

http://www.bke-beratung.de/

LG Freaky

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#4
@petrus...

Im Kindergarten bzw. der Kita werden Anwesenheitslisten geführt. Allein schon der zu überwachenden Stundenzahl wegen. Es muss ja ausgeschlossen werden, dass ein Kind z. Bsp. länger als im Vertrag vereinbart wurde, in der Einrichtung betreut wird. Diese Anwesenheitslisten muss die Kitaleiterin auch aufbewahren. Die Listen sind Inhalt des Rechenschaftsberichts, den die Einrichtung jeweils regelmäßig abzulegen hat. Es geht ja um Geld. Falls Mitsorge vorliegt, dürfte einer Auskunft seitens der Kitaleiterin Dir gegenüber nichts wirkliches im Wege stehen. Ich hatte keine Problem mit der Auskunft in Bezug auf regelmäßige Anwesenheit meines Sohnes im Kindergarten.
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#5
Wie das in der Schweiz geregelt ist, weiss ich nicht, aber bezüglich der Anwesenheitslisten stimmen die obigen Aussagen, das habe ich auch so erlebt. Ich sehe auch keinen Grund, weiso ein sorgeberechtigter Elternteil nicht die Auskunft vom Kindergarten erhalten kann, wie oft sein Kind eigentlich da war. Die Rechte von Dritten werden dabei überhaupt nicht berührt. Geh mal zum Kindergarten und bitte um einen Auszug aus der Liste hinsichtlich deines Kindes.
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