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Mal wieder Sorgerecht
#1
Hallo Ihr Lieben,

Nachdem mich gerade eine Bekannte Rotz und Wasser heulend angerufen hat, frage ich tatsächlich etwas für jemand anders.

Kann jemand, der nicht der leibliche Vater ist, aber gute 6 Jahre sowas wie ein Erstzpapi war, das Sorgerecht beantragen? Ich kann mir das nicht wirklich vorstellen...

Wenn Ihr mehr Informationen möchtet, liefere ich sie gerne. Ich bin nur nicht sicher, ob das erwünscht ist.

Ich hoffe, dass jemand was weiß und sage schon mal im Voraus vielen lieben Dank.

LG und feinen Sonntag,
Freaky
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#2
(06-02-2011, 15:22)Freaky schrieb: Kann jemand, der nicht der leibliche Vater ist, aber gute 6 Jahre sowas wie ein Erstzpapi war, das Sorgerecht beantragen? Ich kann mir das nicht wirklich vorstellen...

Nein. Unmöglich. Oder hat er mal für das nichtleibliche "vaterlose" Kind eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben, eine kalte Adoption sozusagen? Was sind die Hintergründe des Falls?
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#3
Hallo p,

Nein, er hat gar nichts in der Richtung unterschrieben.

Die Mutter des Jungen (bester Freund von meinem Kleinen) kam mit dem Mann zusammen, als der Kleine etwa ein halbes Jahr alt war. Er war die meiste Zeit in ihrer Wohnung, hatte aber eine eigene. Ein gemeinsamer Haushalt bestand nie. Die beiden haben auch noch eine gemeinsame Tochter. In den Ferien besuchen beide Kinder den Ex-Partner ihrer Mutter für mehrere Wochen. Verpflegungsgeld in Höhe von 50 € pro Woche für ihren Sohn gibt sie ihm immer mit, da er ja nicht der Vater ist. Beim letzten Ferienbesuch forderte er dann 60 € pro Woche pro Kind. Darüber haben die beiden sich übel gestritten, er hat die ganze Zeit die Kinder angemault und darüber ist ein Krieg entbrannt, in den jetzt auch Anwälte involviert sind. Sie sagte dann, dass ihr Sohn dann halt nicht mehr mit darf, was dem Jungen, der seinen leiblichen Vater nie kennengelernt hat und in ihm natürlich sowas wie einen Vater sieht natürlich sehr weh.

Heute rief er sie halt an und brüllte rum, dass sie noch ihr blaues Wunder erleben wird, er hätte seinen Anwalt beauftragt das Sorgerecht zu beantragen. Kann er denn theoretisch das Umgangsrecht beantragen und er hat das falsch gesagt oder sie falsch verstanden? Die gute Frau dreht völlig frei, sowas hysterisches habe ich noch nie erlebt...

LG Freaky
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#4
Eine Adoption wäre möglich aber nur mit Zustimmung des leiblichen Vaters.
Damit gehen auch die Unterhaltspflichten auf den "neuen Vater" über.
Alleine das hemmt aber oft auch das Interesse des Neuen.
Die Adoptivvaterschaft bleibt natürlich auch im Falle einer Trennung bestehen.

Das sogenannte "kleine Sorgerecht" hat der Ersatzpapi aber auch so inne.
Die Mutter kann in der Praxis die Dinge der alltäglichen Sorge, die der Zustimmung des leiblichen Vaters nicht bedürfen, an ihn delegieren.

Die Begeisterung, einen Vater einfach durch einen "Ersatzpapi" zu ersetzen ist bei mir aber tatsächlich nicht besonders groß.

Aber warum hat sie denn geheult?
Geht es gar nicht darum, ihm einvernehmlich mehr Rechte zukommen zu lassen, sondern um die Abwehr evtl. Ansprüche des (ehemals) neuen?

Edit: Kam wohl 2 Minuten zu spät!
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#5
Ach ja, ganz vergessen, die beiden haben sich nach gut 6 Jahren Beziehung getrennt, er lebt jetzt wieder in seiner Wohnung, die gut 60 km weit weg ist.

Beide Hartz4, falls das eine Rolle spielt.
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#6
Was für zwei Vollidioten (sorry).

ER ist überhaupt nicht in der Position, um Verpflegungsgeld von ihr zu fordern, weder für die gemeinsame Tochter noch für den Jungen. Beim Sorgerecht ist er ebenfalls rechtlos. Ein Anwalt hilft da überhaupt nichts, das Geld ist rausgeworfen.

SIE hat offenbar den leiblichen Vater ausgestrichen, dem Kind einen Ersatzvater vorgesetzt, der ihr nun auch wieder nicht recht ist. Das Kind ist kein Gegenstand, den man erst vom Vater, dann vom Nachfolger wegreissen darf. Nun werden die beiden Halbgeschwister auch noch auseinandergerissen, die Tochter weiterhin mehrere Wochen zum Vater, der Junge muss dableiben?

Wenn du die richtigen Worte findest, kannst du ja versuchen die beiden aufzuklären...

Bei ALG 2 werden übrigens die Umgangs- und Verpflegungskosten anteilig erstattet, wenn der Vater das Kind hat. Urteile dazu in der Urteilssammlung. Dort kriegt er das Geld, nicht von der Mutter.
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#7
Oh ja p, das sind 2 Vollidioten. Mich kümmert das gerade auch nur, weil es um den besten Freund meines Sohnes geht, der viel Zeit bei uns verbringt und den ich wirklich liebgewonnen habe.

Der junge Mann ist in einer kurzen Beziehung entstanden. Sie waren ein paar Wochen zusammen, sie sagt ihm "oooops, ich bin schwanger" und er floh zurück nach Italien, in seine Heimat. Deshalb kennt der Junge seinen leiblichen Vater nicht. Das ist sowieso schon elendig schwer für ihn. Da beide mich mögen habe ich ihr gerade angeboten, mich mit den beiden zusammen zu setzen. Wenn sie drauf eingehen wird das sicher schrecklich, aber die beiden Kinder sind es mir wert.

Und danke für die Infos, ich gebe ihr die entsprechenden links.
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#8
Hat der leibliche Vater auch die rechtliche Vaterschaft inne? Hat sie nachgeforscht, wo er ist? Unabhängig von dem jetzigen Ärger hat das Kind ein Recht darauf, seinen leiblichen Vater zu kennen, sie sollte darauf hinarbeiten.

Bei solchen Vermittlungsaktionen unter Bekannten, die ein bisschen ein an der Waffel haben (ähem), kriegt zum Schluss oft der gutwillige Vermittler eins auf den Deckel.
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#9
Nein, sie hat absolut keine Ahnung wo der leibliche Vater steckt. Und es ist ihr auch egal, weil sie so einen "Verpisser" nicht braucht
Vater Staat zahlt doch. An die Rechte des Kindes wird nicht gedacht. Da liegt so einiges im Argen. Mir tun die Kinder wirklich leid und ich habe mir schon den Mund fusselig geredet. Kinder machen ist leicht, das schaffen echt die Dümmsten. Kinder verantwortungs- und liebevoll groß zu ziehen ist viel schwerer.

Erst mal sehen, was die beiden meinen. So leicht lass ich mir nix auf den Deckel geben. Ich habe ein gesundes Selbstbewusstsein und bleibe sehr lange ruhig. Ich hab sowas schon einige male überstanden und gelegentlich hat es sogar genutzt. Passt schon.
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#10
Da du an beiden (Erwachsenen) kein wirkliches Interesse hast, ist das Risiko für dich sicherlich gering.

Wenn du das also für die Kinder tun magst, wäre das sicher nicht schlecht.
Auch wenn einer oder beide hinterher sauer auf dich sind.
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#11
Ob die beiden sauer auf mich sind ist mir völlig egal. Immerhin wissen beide, dass ich sage was ich denke, also sollten sie vorbereitet sein. Ich habe allerdings Zweifel, ob er so weit fahren mag.

Ich frage mich ja gerade auch wie die beiden sich den Anwaltskrieg leisten können. Zahlen wir den?
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#12
Bei Hartzern?
Ja!

Wobei sein VKH-Antrag auf Sorgerecht sicher mangels Erfolgsaussichten abgelehnt würde.
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#13
Na super... Dieses Land ist echt unglaublich... Manchmal kann man nur mit dem Kopf schütteln.

Danke für Eure Infos übrigensAngel
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#14
Neben der Tragik eigentlich recht interessante Fragen.

Da gibt es zwei Halbgeschwister und eins ist das leibliche Kind dieses aufbegehrenden Mannes.

Es stellt sich die Frage, ob und inwieweit er aufgrund der biologischen Geschwisterbindung gleichermaßen Anspruch auf Sorgerecht und Umgang für beide Kinder hat? Für das leibliche ganz sicher.

Was die Kostenlast des Umgangs betrifft, so hat der H4-Vater m.W. Anspruch auf das während des Umgangs bei der H4-Mutter nicht verbrauchte Sozialgeld der Kinder. Das sollte bezifferbar sein. Der Anspruch für beide Kinder wird mit dem Umgangsrecht jedes Kindes steigen und fallen.

Das Gleiche gilt für Sonderbedarf in Gestalt der Reisekosten zum Umgang.
Dieser wird zugeschossen. Auch wieder abhängig vom Umgangsrecht jedes Kindes.

In der Rechtsprechung ist m.W. strittig, ob Ansprüche auf Sozialgeld und Fahrtgeld für den Umgang beim Vater/Betreuer oder bei umgangsberechtigten Kindern auslösen. Wird sowas bei Gericht strittig, dann kann das rasch gewaltige Dimensionen annehmen, weil nicht klar ist, welches Sozialgericht zuständig ist.

Das nächste Problem ist die rechtliche Vertretungsbefügnis bei Gericht für jeden Kind. Die liegt beim Sorgeberechtigten Elternteil, hier der Mutter. Verweigert die die Vollmacht, dann darf sich auch ein Familiengericht damit beschäftigen... Ein hervorragendes Feld für Querulanten auf allen Seiten... Wink

Für das leibliche Kind alles kein Thema, was aber ist mit dem Halbgeschwister?





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#15
(06-02-2011, 18:57)Profiler schrieb: Es stellt sich die Frage, ob und inwieweit er aufgrund der biologischen Geschwisterbindung gleichermaßen Anspruch auf Sorgerecht und Umgang für beide Kinder hat? Für das leibliche ganz sicher.

Rechtlich hat er keinen Anspruch aufs Sorgerecht für das Stiefkind. Beim Umgang sieht es besser aus, er kann sich auf §1685 BGB Abs. 2 berufen. Selbst wenn Sorgerecht möglich wäre, würde das bei den jetzigen Problemen nichts nutzen.
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#16
Guten Abend die Herrschaften,

Also, ich habe mich eben mit ihr getroffen. Sie dreht völlig frei und ist richtig hysterisch und aggressiv. Morgen will sie ihren Anwalt anrufen. Ich habe ihr geraten, dass sie wartet, ob überhaupt was kommt, vielleicht war es ja nur wildes Gehabe von ihm. Das will sie aber nicht riskieren und lieber vorbeugen, also Anwalt anrufen. Ich Blöde habe dann voll ins Klo gegriffen und ihr gesagt, dass ich es nicht ok finde, dass die Allgemeinheit ihren und seinen Anwalt finanzieren muss, weil die beiden nicht in der Lage sind, sich wie erwachsenen Menschen zu benehmen. Ich glaube das kam nicht so gut, sie verschwand wild fluchend. Mal abwarten.

Den Punkt Stiefvater, den Profiler ins Spiel brachte finde ich dann wiederum interessant. Ich fürchte rein rechtlich sieht der Staat ihn als "big nothing" für den Jungen, da er nie offiziell im Haushalt gelebt hat, verheiratet oder verlobt waren die beiden auch nicht. Das Kind weiß, dass der Mann nicht sein Vater ist, dennoch liebt es ihn als wäre er sein Vater. Er hat auch immer Papa zu ihm gesagt.

Ich finde die Situation rundum fürchterlich und werde auf jeden Fall für den kleinen Mann da sein, wenn was ist.
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