Meines Erachtens wollen die Richter damit ausdrücken, dass der Gesetzgeber nur ein Unterhalts"reförmchen" wollte und keine "Reform".
Die BGH-Richter können da nicht einfach Gesetzgeber spielen.
Insofern ist da also der Gesetzgeber wieder gefragt, wenn er denn will, damit nicht der/die eine mit einer "Ewigkeitsgarantie" ausgestattet wird und die andere Familie auf dem Zahnfleisch läuft.
Die BGH-Richter können da nicht einfach Gesetzgeber spielen.
Insofern ist da also der Gesetzgeber wieder gefragt, wenn er denn will, damit nicht der/die eine mit einer "Ewigkeitsgarantie" ausgestattet wird und die andere Familie auf dem Zahnfleisch läuft.
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.