16-02-2011, 14:33
Die Unterhaltstabellen gibt es bereits seit den 1960er Jahren. Sicherlich gibts dazu auch eine Million Seiten Juristengelalle, wieso die verfassungsgemäss sein sollen. Das BVerfG wird sich sicher nicht zu einem Frontalangriff hinreissen lassen. Die Umgangskosten sind die niedrigere Mauer, aber leider ebenfalls von unwidersprochener Rechtssprechung gehalten.