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Betreuungsunterhalt uneheliches Kind
#2
@theddorfer
Da gibt es nicht viel zu grübeln:
(13-02-2011, 18:04)theddorfer schrieb: Der Kindesunterhalt ist hier ziemlich unstrittig und wird von mir bezahlt. Nun sagt meine Ex Freundin, dass sie auf ein Titel (Jugendamt) verzichten möchte da sie davon ausgeht, dass ich Kindsunterhalt zahlen werde.
Sie bekommt nach der Geburt 12 Monate Elterngeld, da sie voll Berufstätig war. Nach den 12 Monaten möchte sie, laut ihrer Aussage, wieder Arbeiten gehen. Was ist, wenn nicht? Kann das Jugendamt an mich herantreten, auch wenn kein Titel vorliegt?
Sei froh - sie will offensichtlich ihren Beruf nicht aufgeben. Versuche Dich mit ihr zu einigen und belasse es dabei. Kleine Zugeständnisse können sehr viel Ärger und Geld sparen. Blos nichts eskalieren lassen. Sei aber gleichzeitig auf der Hut - manche Frauen sagen heute dies und machen morgen was ganz anderes. Wenn das passiert, kannst Du es aber sowieso nicht ändern.

Zitat:- Wie verhält sich das genau mit so einer Titulierung? Wird da der genaue KU vom Jugendamt berechnet - oder kann man da auch die eigene Summe X titulieren lassen?
Wie oben geschrieben - belass es bei dem Vorschlag Deiner Freundin. Wenn da JA sich einschaltet, geht der Ärger richtig los. Genaueres findest Du hier:
http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html
http://www.trennungsfaq.com/jugendamt.html
Aber soweit würde ich es nicht kommen lassen.
Zitat:- Was sind für mich als Schuldner die Konsequenzen?
Du musst zahlen, solange der Rubel rollt. Einen Ausweg gibt es nicht. Und wenn ein Gericht der Meinung ist, dass die Zahlung höher sein könnte, musst Du eben mehr arbeiten bzw. einen weiteren Job annehmen.
Zitat:- Ist es Pflicht eine Titulierung vorzunehmen???? (möchte ich auf keinen fall)
Wenn Deine Ex Freundin das will - Ja. Solange sie still hält und ihren Kindesunterhalt bekommt, sprich Ihr Euch einig seid, braucht auch nichts tituliert zu werden.
Zitat:- Wie sieht es mit dem Betreuungsgeld aus, wenn die Kindsmutter doch nicht Arbeiten geht?
Dann wirds teuer - stelle Dich auf endlosen Ärger, Offenlegung Deiner persönlichen Verhältnisse und zerstörerische Gerichtsverfahren ein. Das sollte zwar nach drei Jahren vorbei sein, aber in der Realität findet sich immer ein Ausnahmetatbestand, der den Betreuungsunterhalt verlängert.
Zitat:- Erfahrungswerte von Betroffenen?
Lies das Forum - speziell das Unterforum: Meine Geschichte

Viel Glück
https://t.me/GenderFukc
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Betreuungsunterhalt uneheliches Kind - von MiMa - 13-02-2011, 18:04
RE: Betreuungsunterhalt uneheliches Kind - von Petrus - 13-02-2011, 20:03
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