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Regeln für das Unterforum "Gerichtsurteile"
#1
Bitte vor einem Posting mittels Suche nach Aktenzeichen prüfen, ob eine Entscheidung bereits im Forum besprochen wurde.

Bitte folgenden Aufbau der Postings in diesem Unterforum verwenden:

1. Im Betreff: Gericht, Aktenzeichen, Datum, ein paar aussagekräftige Stichworte über die Entscheidung. In dieser Reihenfolge.

2. Im Posting: Kopfzeile nochmal mit Gericht, Aktenzeichen, Datum. Anschliessend Auszüge aus dem Urteil, Link zum Volltext wenn vorhanden, Link zu externen Kommentaren, eigener Kommentar zum Urteil. Keine Fülltexte oder bloss Wiederholungen fremder Inhalte, sondern inhaltsdicht schreiben. Welcher Fall wurde verhandelt, wie wurde entschieden, Konsequenzen für andere Väter?

3. Vermeiden: Nackte Links abkippen, nur Urteilsteile kopieren die man selber nicht versteht, Grundsatzdiskussionen losgelöst vom Urteil, Fragen zum eigenen Fall - dafür ist das Hauptforum der richtige Platz.

Die Urteilssammlung soll keine blosse Linkliste sein, bei der man sich erst durch verlinkte langatmige Originalurteilstexte oder -Artikel lesen muss. Die Urteile sollen eigenständig besprochen werden, so dass innerhalb der Threads schnell klar wird, was dieses Urteil bedeutet und wofür es Trennungsvätern nützlich bzw. gefährlich ist. Qualität und Niveau sind unumgänglich, damit sich die Urteile von Vätern finden und verwerten lassen.

Inhaltlich solll es um Urteile gehen, die bei Vätern und im Familienrecht angesiedelt sind. Was nur hochspezielle Sonderfälle betrifft und in der Zeitung unter "buntes" veröffentlicht werden würde, gehört nicht hierher, das bläst unsere Sammlung nur unnötig mit Fällen auf, die in Wirklichkeit Keinem helfen.


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