06-03-2011, 13:30
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 06-03-2011, 13:30 von Camper1955.)
http://www.gerichtsentscheidungen.berlin...focuspoint
Hier wurde ein Klageerzwingungsverfahren nach § 172 StPO vom Kammerggericht Berlin auf eine Anklage wegen Unterhaltspflichtverletzung nach § 170 StGB abgeschmettert.
Die Anwaltin der Kinder stellte darüber hinaus einen Prozesskostenhilfeantrag, um in das Verfahren einbezogen zu werden.
Offenbar legte sie auch einen Beleg des Arbeitsamtes vor, dass in anderen Bundesländern Stellen als Tischler/Einrichtungsmonteur angeboten werden und glaubte damit, dem Kindesvater ein fiktives Einkommen unterjubeln zu können.
Das Kammergericht Berlin hat das zwar auch gesehen, aber nicht, ob dem Kindesvater vom Arbeitsamt so eine Stelle überhaupt angeboten wurde und falls ja, wie er sich darauf eingelassen hat.
Hier wurde ein Klageerzwingungsverfahren nach § 172 StPO vom Kammerggericht Berlin auf eine Anklage wegen Unterhaltspflichtverletzung nach § 170 StGB abgeschmettert.
Die Anwaltin der Kinder stellte darüber hinaus einen Prozesskostenhilfeantrag, um in das Verfahren einbezogen zu werden.
Offenbar legte sie auch einen Beleg des Arbeitsamtes vor, dass in anderen Bundesländern Stellen als Tischler/Einrichtungsmonteur angeboten werden und glaubte damit, dem Kindesvater ein fiktives Einkommen unterjubeln zu können.
Das Kammergericht Berlin hat das zwar auch gesehen, aber nicht, ob dem Kindesvater vom Arbeitsamt so eine Stelle überhaupt angeboten wurde und falls ja, wie er sich darauf eingelassen hat.
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.