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Betreuungsunterhalt
#4
Dann schreib doch dem Anwalt/ der Anwältin der potentiellen Mutter deines Kindes einfach, dass es für ihre Forderung zurzeit keine rechtliche Grundlage gibt und sie sich erst wieder zu melden braucht, wenn die Grundlage besteht. Oder momentan einfach gar nicht reagieren.
Bis dahin wäre es für dich sinnvoll Maßnahmen zu ergreifen, die einen möglichen Betreuungsunterhalt reduzieren oder am besten ausschliessen, z.B. Arbeitszeitreduzierung, Abschluss von (anerkannten) Versicherungen, Beginn eines eigenen Studiums, etc. Falls dein Durchschnittsgehalt zurzeit unter 1600€ liegt kannst du der Betreuungsunterhaltsforderung ziemlich gelassen bleiben. Durch Bereinigung und KU kommst du so nahe an den Selbstbehalt, dass es sich für die Gegenseite nicht mehr lohnt und die liebe Studentin von der ARGE leben muss.
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Betreuungsunterhalt - von Raban - 17-02-2011, 12:51
RE: Betreuungsunterhalt - von MitGlied - 17-02-2011, 12:56
RE: Betreuungsunterhalt - von Raban - 17-02-2011, 13:11
RE: Betreuungsunterhalt - von MitGlied - 17-02-2011, 13:41
RE: Betreuungsunterhalt - von p__ - 17-02-2011, 14:35

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