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OLG Köln vom 15.6.2010: Voller Kindesunterhalt trotz Auslandsaufenthalt des Kindes
#12
Hmm beim Lesen der Entscheidungen fällt mir nur zu ein, dass bei Fernbetreuung auch Unterhalt gezahlt werden muss, wie wäre denn die Gegenklage dass Mann gleichermaßen Fernbetreuung via Skype oder ähnlichem ausführt. Käme es hier nicht zu einem Fern-betreuendem Wechselmodell? Somit wäre der Unterhalt ja ein Ausgleich.

Traurig weiterhin solche Urteile lesen zu müssen, wir Männer haben halt keine Rechte, habe dies auch gerade wegen Unterhaltszahlungen wieder erlebt.
Deutschland biegt sich seine Rechte so wie es will.
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RE: OLG Köln vom 15.6.2010: Voller Kindesunterhalt trotz Auslandsaufenthalt des Kindes - von Wiederankläger - 23-09-2019, 18:25

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