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OLG Köln vom 15.6.2010: Voller Kindesunterhalt trotz Auslandsaufenthalt des Kindes
#10
(19-02-2011, 23:50)Profiler schrieb: Eine anerkannte Strategie zur Überwindung der Verhältnisse:
Verschärfung des Elends, der Not, der Widersprüche.

Die Widersprüche lassen sich kaum mehr vergrössern. Ich habe absichtlich zwei Urteile parallel eingestellt, das andere war der Vater, der richterlich verordnet sein hochbelastetes Haus zu einem unmöglichen Preis verkaufen muss, damit der volle Unterhalt ausgeurteilt werden kann.

Die Mutter oben unterliegt einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit gegenüber dem privilegierten Volljährigen. Man stelle sich mal vor, das Urteil wäre für sie so ausgegangen wie es für den Vater mit dem Haus ausging. Sie habe ihr Haus zu verkaufen, weil sie dem Kind nicht den vollen, sondern nur einen Teil des Unterhalts bezahlen könne.
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RE: OLG Köln vom 15.6.2010: Voller Kindesunterhalt trotz Auslandsaufenthalt des Kindes - von p__ - 20-02-2011, 00:04

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