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RA Kindesmutter droht mit Zwangsvollstreckung für Unterhalt
#1
Hallo zusammen,

bei mir brennt gerade die Luft und ich bin ziemlich fertig. Vielleicht hat hier je jemand noch einen Ratschlag oder Tipp für mich.
Folgende Situation :

Familiengericht erlässt auf Antrag von RA Kindesmutter am 18.01.11 eine einstweilige Anordnung OHNE mündliche Verhandlung das ich ab Januar Summe X an Ehegattenunterhalt zu zahlen habe.
Laut meiner Anwältin bin ich zur Zeit NICHT zahlungsfähig ! Sie beantragt am 14.02.11 die einstweilige Anordnung aufzuheben und eine mündliche Verhandlung einzuberaumen. Sie sagt ich soll NICHT zahlen !
Nun kommt schreiben vom RA Kindesmutter er will Zwangsvollstreckung zum einbringen des Ehegattenunterhaltes. Meine Anwältin ist nun 2 Wochen im Urlaub Sad

Ich weiß gerade nicht was ich tun soll.
Kann es sein das wirklich ein Gerichtsvollzieher bei mir vor der Tür steht und den Ehegattenunterhalt einkassieren will ?

Hat wer von euch schon mal Erfahrungen gesammelt in Sachen Zwangsvollstreckung in Unterhaltsthemen ?

Bin über jede Meinung sehr dankbar !

Grüße
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#2
Panik runterschalten.
So schnell geht das nicht mit einer Zwangsvollstreckung und bei Gericht ist es ein laufendes Verfahren.
Die nächsten 14 Tage wird garantiert keiner an der Türe stehen oder bei der Bank auftauchen und vollstrecken.
Sicherheitshalber kannst Du aber beim Gericht anrufen und den Sachverhalt von wegen Urlaub der Anwältin schildern.

Das gegnerische Anwaltsschreiben ist reine Panikmache. Er - der Anwalt - muss erstmal eine ZV beantragen, die muss das Gericht bearbeiten, dann gehts an den Gerichtsvollzieher, der braucht einen freien Zeitraum. Und selbst WENN das alles am nächsten Mittwoch passieren sollte, dass jemand bei dir klingelt, höflich auf einen Termin bestehen, du hast gerade im Moment gar keine Zeit und die Sache ist beim eigenen Anwalt anhängig. Schriftwechsel ggf noch zeigen und gut ist.
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#3
Sicherheitshalber würde ich das Konto, die Konten wo zugegriffen werden könnte, geduldete Überziehung und den Dispokredit!!!!!!!!!!!! auf Null setzen lassen.

Ein Unterhaltspflichtiger sollte natürlich niemals!!!!!!!!!!! ein Depot, Aktien, Fonds, Bonds auf seinen Namen laufen lassen.....................
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#4
Günstig wäre es natürlich auch, falls Du das noch nicht erledigt hast, vorsorglich dein Konto auf P-Konto (Pfändungsschutz) umstellen zu lassen. Das dauert maximal 4 Tage. Dann schläft es sich zumindest etwas ruhiger, auch wenn gierige Anwälte mit ihren Drohgebärden aufwarten. Wichtig sind Ruhe reinbringen, sich stichhaltig informieren und dann handeln. Aber wem sage ich das als ehemaliger Volltrottel.
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#5
Nachtrag: Was ich heute Nacht ganz überlesen habe ist der Umstand der einstweiligen Anordnung. Dann kann allerdings doch Eile geboten sein. Also vergiss den Unsinn mit der ZV, den ich da geschrieben habe. Montag gleich bei Gericht anrufen, Konto schließen, leer räumen oder was auch immer und 14 Tage Zeit rausholen. Ob der Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO greift weiß ich an der Stelle nicht.
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#6
(19-02-2011, 09:22)vorsichtiger schrieb: Also vergiss den Unsinn mit der ZV, den ich da geschrieben habe.
Big Grin
Mir wurde mein Gehalt nach der einstweiligen Verfügung in kürzester Zeit gepfändet. Der GV steht allerdings wirklich nicht gleich vor der Tür. Es wird erst versucht, an Gehalt, Konten o.ä. zu kommen.
Das Zeugs, was sich in Deiner Bude befindet muß erst mal in Bares umgewandelt werden, daher ist das erst mal uninteressant.
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#7
(19-02-2011, 00:13)Daniel.M schrieb: Familiengericht erlässt auf Antrag von RA Kindesmutter am 18.01.11 eine einstweilige Anordnung OHNE mündliche Verhandlung das ich ab Januar Summe X an Ehegattenunterhalt zu zahlen habe.

Ja, das sind die Nettigkeiten des neuen Verfahrensrechts, das uns Ministerin Zypries hinterlassen hat: Erst den Pflichtigen ohne Anhörung finanziell per Schnellgericht totschlagen und dann mal abwarten, ob sich noch was bewegt. Bis zur mündlichen Verhandlung wird es noch eine Weile dauern, so lange bist du der Pfändung ausgesetzt.

§ 765a ZPO gilt, aber damit umzugehen ist nicht einfach. Allerdings hast du nichts zu verlieren und am Vollstreckungsgericht brauchst du auch keinen Anwalt. Leider gilt hier auch §850d, der eine besonders radikale Vollstreckung gegen dich möglich macht. Hast du ein Einkommen, wie hoch soll der Ehegattenunterhalt sein?
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#8
ich kann Fehler wenigstens zugeben. so mitten in der Nacht nach einem arbeitsreichen Tag bin auch ich nicht mehr ganz so fit. Wink

Wieso muss Besitz erstmal in Bares umgewandelt werden? Der GV wird den zweiten Flatscreen sehen, den Renoir an der Wand, die 34te Armbanduhr in der Schublade, die EURO-Münzensammlung oder die Käthe Kruse Sammlung und wird sie erstmal mitnehmen. Was unpfändbar ist steht im Gesetz.
Und DANN wird sich herausstellen, was es wert ist. Die arbeiten nach dem Motto lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.

Also ich würde auf jeden Fall direkt am Montag bei Gericht vorstellig werden und diese dussligen 14 Tage irgendwie herauszuschlagen. Einfach wirds sicher nicht, grad weil demnächst wieder Gehaltszahlungen kommen, die sind natürlich empfindlich.
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#9
(19-02-2011, 10:53)vorsichtiger schrieb: Wieso muss Besitz erstmal in Bares umgewandelt werden?
Weil Muddi Bares zusteht und kein Fernseher. http://www.justiz-auktion.de/
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#10
Guten morgen,

erstmal vielen Dank für eure Antworten.

Ja ich habe ein Einkommen. Der RA Kindesmutter verlagt 798 € Ehegattenunterhalt monatlich, das steht auch in der Einsweiligen Anonrdnung vom Gericht drin. Kindesunterhalt zahle ich monatlich 241 € pro Kind.

Konto ist sowieso leer. Dispo muss ich noch löschen lassen ansonsten haben ich nix an Anlagen.

Was mich halt so stört ist das meine Anwältin so spät da darauf reagiert hat.
Vom 18 Ja. ist die EA und ihr Antrag ging erst am 14. Feb. zum Gericht.
Wie gesagt laut ihrere Berechnung bin ich zahlungsunfähig. Falls es wen interessiert kann ich gerne auch mal Details dazu hier rein stellen.

Habe ich das richtig verstanden das wenn es jetzt zu einer ZV kommt das der Richter da gar nicht mehr zustimmen brauch wegen der EA ? Kann also RA Kindesmutter damit sofort los legen ohne irgend etwas zu benatragen ?

Ich werde auf jeden Fall Montag zum Gericht gehen und nachfragen wie der Stand ist. Sprechzeiten haben die ja dort..

Ach man das is doch alles zum k...... als wenn der Rest nich schon schlimm genug ist Sad
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#11
Ich weiß nicht, ob meine Erlebnisse helfen:

Der sog. Anwalt meiner Ex erklärt bei Bank und Arbeitgeber immer erst einmal den Arrest. Dadurch bekomme ich ein Weilchen gar nichts mehr ausgezahlt. Im ungünstigsten Fall bis die Vollstreckungsgegenklage greift.

Der Arrest ist dann 4 Wochen gültig. Danach sind die Gelder wieder frei, wenn der "Anwalt" nichts weiter unternimmt. Folgen wegen Unverhältnismäßigkeit oder Schikane gibt es für ihn nicht.

Gegenmaßnahmen (eventuell auch bei Dir möglich):
1. Die Bank war so freundlich, den geforderten Betrag zu separieren und ich konnte über das Konto ansonsten verfügen.

2. Mein Arbeitgeber hat einen Beschluss des Landgerichts (nach einem Widerspruch gegen das knausrige Amtsgericht) über meinen pfändungsfreien Bedarf (incl. Umgangskosten) und zahlt wenistens den aus.

Später wurde festgestellt, dass eine Überpfändung in Höhe von knapp 1.000,-- € stattgefunden hat, die habe ich nicht wiedergesehen, obwohl es im Vergleich eine Verrechnungsvorschrift gab. Wichtig dann: wenn verrechnet werden soll, muß ausdrücklich jeder Anspruch benannt werden, mit dem verrechnet werden soll. Ich hätte durch einen Fehler meines "Anwalts" beinahe doppelt Unterhalt fürs Kind bezalt.
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#12
(19-02-2011, 11:28)Daniel.M schrieb: Kann also RA Kindesmutter damit sofort los legen ohne irgend etwas zu benatragen ?
Mit der einstweiligen Anordnung wird sie in kürzester Zeit den "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" bekommen.
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#13
(19-02-2011, 11:31)blue schrieb:
(19-02-2011, 11:28)Daniel.M schrieb: Kann also RA Kindesmutter damit sofort los legen ohne irgend etwas zu benatragen ?
Mit der einstweiligen Anordnung wird sie in kürzester Zeit den "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" bekommen.

und davor bekomme ich keine Info ?
Also ich merke es nur wenn auf einmal mein Konto leer ist oder ich kaum noch Gehalt bekomme ?

Oder bekomme ich vorher ein Schreiben wo drin steht Herr...... wenn sie nicht Betrag so und so bezahlen holen wir das Geld vom Gehalt ?
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#14
(19-02-2011, 11:35)Daniel.M schrieb: Oder bekomme ich vorher ein Schreiben wo drin steht Herr...... wenn sie nicht Betrag so und so bezahlen holen wir das Geld vom Gehalt ?
Du bist rechtskräftig verurteilt! Was Du wann zu zahlen hast steht im Urteil.
Wenn Du nicht zahlst, dann wird sofort, ohne Vorwarnung, gepfändet!
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#15
Du wirst es erfahren, wenn es zu spät ist.
Ich bekam die vollzogene Lohnpfändung vom Gerichtsvollzieher zugeschickt, als alles gelaufen war, also schon von unserer Personalabteilung unterschrieben.
Noch nicht mal von der eigenen Personalabteilung wurde ich informiert.
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#16
gut verstanden Sad

Also meine Schritte werden sein :
Montag zum Gericht gehen um den aktuellen Stand zu erfahren.
Dann werde ich versuchen mein Konto pfändungsfrei zu machen wie auch immer das gehen mag.

Und ich denke ich werde auf der Arbeit zu der Personalabteilung gehen und dort die Lage schildern und fragen was passieren wird wenn sie Info bekommen wegen Gehaltspfändung.
Ich arbeite bei einer sehr großen Firma mit über 50.000 Mitarbeitern ich denke die haben sowas schon mal gehabt und können mir eventl. was dazu sagen.
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#17
(19-02-2011, 11:51)Daniel.M schrieb: Ich arbeite bei einer sehr großen Firma mit über 50.000 Mitarbeitern ich denke die haben sowas schon mal gehabt und können mir eventl. was dazu sagen.
Du solltest trotzdem genau drauf achten, was genau im Pfändungsbeschluss steht. Wenn Du z.B. den KU zahlst, sollte dieser nicht gepfändet werden. Der Rechtsabteilung meiner Firma (auch sehr groß) mußte ich den Pfändungsbeschluss nämlich erst erklären, sonst hätten die zu viel von meinem Gehalt abgezogen.

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#18
Meine Erfahrung: Die Firmen kennen das und nehmen es eher locker. Klar bedeutet das viel Arbeit, aber bei der Größe wirst Du definitiv nicht der Einzige sein.
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#19
vielen Dank für eure Antworten....

Vielleicht ist ja auch noch nichts passiert.
Sollte es einen Pfändungsbeschluss geben sollte man mir das beim Gericht doch sagen können oder ?

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#20
Ja, mit Aktenzeichen zum Rechtspfleger (kann sein, dass der heute anders heißt) beim Amtsgericht Deines Wohnortes.
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#21
Ich denke schon. Aber denke daran, der Pfändungsbeschluss liegt bei dem Gericht, das für Deinen Arbeitgeber oder Deine Bank zuständig ist. Das ist nicht zwangsläufig das Gericht, bei dem sonst alles aufläuft.
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#22
@Daniel.M...

Das mit dem Pfändungsschutzkonto ist seit dem 01.07.2010 Gesetz. Voraussetzung ist grundlegend das bereits Vorhandensein eines Girokontos!!!. Wenn ja, hin zur Bank und die Umstellung beantragen. Dann wird dein Grundfreibetrag von 950€, Du bist ja erwerbstätig, festgeschrieben. Pro nachweislicher Unterhaltsverpflichtung erhöht sich diese Freigrenze entsprechend. Die Erhöhungen bescheinigt Dir aber nicht die Bank, sondern z. Bsp. die Verbraucherschutzzentrale. Da geht man hin, legt die Unterlagen zur Unterhaltsverpflichtung vor und muss auch entsprechende Belege vorlegen, dass auch tatsächlich gezahlt wurde bzw. wird. Ist alles klar, erstellt die Verbraucherzentrale eine Bescheinigung. Mit der gehts Du dann zurück zur Bank, legst diese Bescheinigung vor und dann ist entweder dein normaler Selbstbehalt, oder der mit Aufstockung wegen Unterhalt gesichert. Probleme gibt es aber immer mit dem Selbstbehalt, wenn RÜCKSTÄNDIGER UNTERHALT bereits besteht und entsprechende Instanzen bereits dahingehend tätig geworden sind. Unterhalt und Steuer, da wird nie lange gefackelt.

Rein praktisch kannst Du das mit dem Pfändungsschutzkonto online machen. Im Internet ist das echt gut erklärt. Und zuckt deine Bank rum, nicht abwimmeln lassen. Wer bereits ein Girokonto hat, hat das gesetzliche Recht, dieses in ein Pfändungschutzkonto umwandeln zu lassen und das exakt seit dem 01.07.2010.

Es gibt eine Menge Leute, die in Sachen ihres Kontos, dass sie zum Überleben brauchen, agieren wie mit einem offenen Scheunentor. Und letztens erzählte mir ein Insider, dass immer öfter zunächst geschaut wird, ob so ein P-Konto besteht und wenn ja, läßt man die später Geprellten zeitlich mit Fristen bisle zappeln und dann ist es wie bereits hier gut beschrieben, oft zum Handeln zu spät.

Ich jedenfalls habe das mit dem P-Konto so gemacht, hatte auch keine U-Rückstände und kann so zumindest meine Fixkostenleben absichern.
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#23
Hallo zusammen,

nochmal vielen Dank für eure antworten.
Ich habe heute viel nachgedacht und würde noch einmal gerne eure Meinung.

Wie ich umschrieben habe bin ich in meiner jetzigen Situation wegen der teuren Umgangsbegleitung und hohe Miete ja zahlungsunfähig für Ehegattenunterhalt. Das probiert ja meine Anwältin nun so durch zu boxen.

Sollte ich das Risiko eingehen und einfach abwarten und Hoffen das die Drohnung erstmal nicht umgesetzt wird bis es zur mündlichen Verhandlung kommt ?

Habe ich durch Zwangsvollstreckungen Nachteile ?
Außer das ich eventl Probleme auf der Arbeit bekomme oder mir dumme Fragen gestellt werden ? und natürlich das Geld auf diesem Wege weg ist....
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#24
Ich würde auf jeden Fall kein Geld rausrücken, so lange das irgendwie machbar ist.
Du kannst durchaus schnell in die Situation kommen, in der du um jeden Cent froh bist, den du noch hast.
Also ich würde um jeden Taler kämpfen und klammern wie ein Löwe.

Ansonsten ist mir eingefallen, irgend jemand hat mir mal erzählt, daß er eine Gehaltspfändung zuvor gekommen ist, indem er sein Gehalt an einen Freund abgetreten hat.
Klar, der hatte bei dem hohe Schulden.................
Vielleicht ist es ein Versuch wert, und vielleicht hat hier schon jeamand mit dem Trick Erfahrungen gemacht ?
Wo nichts mehr ist, kann man bekanntlich nichts mehr holen................

In größeren Betrieben sind Gehaltspfändungen heute an der Tagesordnung.
Bei uns haben sie sogar extra im Personalbereich Ansprechpartner dafür abgestellt, mit denen man das vertraulich durchsprechen kann.
Eine extra Telefonnummer wurde zu dem Thema eingerichtet.
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#25
(19-02-2011, 22:19)Daniel.M schrieb: Habe ich durch Zwangsvollstreckungen Nachteile ?
Außer das ich eventl Probleme auf der Arbeit bekomme oder mir dumme Fragen gestellt werden ? und natürlich das Geld auf diesem Wege weg ist....
Du machst Dir zu viele Gedanken! Ich bin beim T angestellt. Für die ist so´n Thema normal.

Ich war in der gleichen Situation damals, wie Du jetzt. Meine Kohle war ganz plötzlich verschwunden. Niemand wußte allerdings darüber Bescheid, dass ich etwas hatte.

Offizielle Sachen, wie z.B. Konten für die Kinder, für deren Ausbildung, gab es auch nicht mehr.

Heute weiß ich gar nicht mehr, wie ich meinen "Bedarf" befriedigen kann.
Weil ich zu viel Geld "irgendwo" habe.

Wenn ich morge vomn Auto überfahren werde, wird meine Kohle irgendwo hin verschwinden. Es landet jedoch wahrscheinlich bei meinen Geschwistern. Big Grin

Wenn übermorgen meine Kinder den Weg zu mir finden würden, wäre ich auch drauf vorbereitet. Wink

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