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RA Kindesmutter droht mit Zwangsvollstreckung für Unterhalt
#26
ich schon wieder...

Habe nochmal eine Frage die nicht ganz zum Threadtitel passt möchte aber nich extra eine neuen auf machen.

Kindesunterhalt zahle ich seit diesen Monat.
Ich habe morgen einen Termin beim JA um diesen titulieren zu lassen.
Gibt es dort irgendwas zu beachten ? Beim JA weiß man ja nie.

Ich werde mit der Berechnung meiner Anwältin hin gehen.
Sie sagte zu mir das sie sich nich sicher sei ob eine Titulierung sinnvoll wäre, weil falls die Kinder zu mir kommen man diese dann aufheben müsste und das könnte schwierig werden.

Gibt es etwas zu beachten bei einem Titulierungstermin beim JA ?
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#27
Hallo Daniel,

Warum willst Du den titulieren lassen? Freiwillig oder verlangt Mama das? Über dieses Thema bin ich hier gelandet...

LG Freaky
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#28
(20-02-2011, 17:37)Freaky schrieb: Warum willst Du den titulieren lassen? Freiwillig oder verlangt Mama das? Über dieses Thema bin ich hier gelandet...

Hi Freaky,

mir wurde mal folgender Tipp gegeben. Ich zitiere mal :

" Der Witz daran, sich so etwas freiwillig ans Bein zu binden, ist der Folgende: Fordert die KM mehr als das, was du bereits freiwillig tituliert hast, dann bemisst sich der gerichtliche Streitwert nicht mehr nach der vollen Höhe der Forderung, sondern nur nach dem Unterschied zu dem, was du ohnehin schon tituliert hast. Und da der Streitwert somit deutlich geringer ist, hast du geringere Kosten für Gericht und Anwalt - und der Anwalt der Gegenseite hat häufig auch weniger Lust, sich für verhältnismäßig kleines Geld in den Fall reinzuhängen. "

Und da es ja sowieso schon soweit ist das wir uns zu Unterhaltsthemen vor Gericht sehen werden dachte ich es wäre sinnvoll um die Kosten zu senken..
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#29
Na die Auskenner werden schon was dazu sagen hoffe ich. Ich drück Dir die Daumen!
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#30
Der Tipp ist auch gut und richtig, nur brauchst du das erst zu machen, wenn du zur Titulierung aufgefordert wurdest.
Dann allerdings sofort, bevor sie einen Anwalt damit beauftragt.
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#31
(20-02-2011, 17:27)Daniel.M schrieb: Ich werde mit der Berechnung meiner Anwältin hin gehen.
Das wird die Dame vom JA nicht interessieren. Sie wird selbst eine Berechnung vornehmen wollen und Dir einen ihrer standard-Vordrucke zur Unterschrift vorlegen. Um diesen Stress zu vermeiden wäre ich mit der Berechnung eher zum Notar gegangen. Ich selbst vermeide das JA wie der Teufel das Weihwasser. Big Grin

Ob Dir die jetzige Tutulierung noch etwas bringt, hängt vom Gericht ab, diese noch zu akzeptieren, wenn bereits vor Gericht um KU gestritten wird. Falls das Gericht Dich dazu aufgefordert hätte, wären die Chancen besser gewesen. Jetzt im Nachhinein könnte es zu spät sein.
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#32
Titulierung würde ich nur machen, wenn es der Anwalt der Mutter verlangt.
Niemals freiwillig.
Wenn Mann über JA tituliert, dann befristen, auf ein oder zwei Jahre.
Dann erst wieder neu machen, wenn MuttiAnwalt schriftlich auffordert.
Ich würde mit keiner Berechnung von meinem Anwalt zum JA gehen.
Versuchs wie beim Basar, den Preis drücken.
Lüge halt wie gedruckt, was deine Einnahmen angehen.
Tiefstapeln ist angesagt.
Mach auf depressiven fertigen, der zu nix mehr Lust hat.
Bisschen Alkohol und stinken, verwahrlost ist auch nicht schlecht.
Geh nicht alleine zum JA, nehme jemanden mit, als Zeuge und als Unterstützung.
Labert sie voll, daß es ihnen vergeht dich nochmals einzubestellen und womöglich die Gehaltsnachweise vorzulegen.
Red was von psychischer Reha die du brauchst und nicht mehr arbeiten kannst.
Frag gleich wie das dann ist wenn du kein Einkommen mehr hast.
Unterschreibe nicht sofort, sondern möglichst die ausgearbeitete Urkunde mitnehmen und nochmals drüber schlafen.
Falls sie nämlich keine Befristung machen, kannst du dann immer noch zum Notar gehen.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#33
so Termine hinter mir. Titulierung beim JA lief ohne Probleme. Sie schaute nach und sagte das ist der Mindestunterhalt 105 %. Darauf hin zog sie die titulierung durch.



Danach war ich beim Gericht.
Die Gerichtshelferin war entsetzt warum meine Anwältin erst 3 Wochen nach Erlass der AE darauf reagiert hat.

Dennoch... sofort nach Antrag ihrerseits hat der Richter eine mündliche Verhandlung terminiert für Anfang März. Vollstreckungsmaßnahmen sind noch keine eingeleitet worden gegen mich.

Also hoffe ich auf die mündliche Verhandlung. Ich denke dann wird sich zeigen ob ich eine fähige Anwältin habe...
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#34
(21-02-2011, 11:56)neuleben schrieb: Bisschen Alkohol und stinken, verwahrlost ist auch nicht schlecht.

Nicht gerade günstig, wenn man mit Kindern noch Kontakt wünscht. Einfach, ordentlich und niedergeschlagen reicht.
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#35
Na ich hatte letztens die coole Variante des Maulwurf aus der gleichnamigen Serie probiert. Wenn er so seine Problemchen löst, holt er tief Luft, schluchtzt und sagt ...ach ja. Das bedeutet, er hat es sehr schwer mit seinen täglichen Sörgchen.
Aber grundsätzlich kann das mit dem so tun als ob auch gründlich in die berühmte Hose gehen. So u. a. in Sachen Alkohol. Wenn Du dazu noch meinetwegen deinen Alkoholentziehungstherapeuten als Zeugen mitnimmst, kann das am Ende zum Yoyoeffekt werden, denn der ist ja beauftragt, Dich wieder fit zu machen, ist sozusagen deine rechte Hand und hilft Dir wieder durchzublicken. Diese Therapeuten sind hartnackig, wenn es gilt, Dich zu resozialisieren.
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#36
ich hab schon wieder eine Frage Undecided

In der EA steht :
Die Kosten des Verfahres hat der Antragsgegner zu tragen.
Der Verfahrenswert wird auf 4698,00 € festgesetzt.



Nun gibt es ja nächste Woche eine mündliche Anhörung , was heißt das für den Verfahrenswert ?
Wonach wird fest gesetzt wer den zu zahlen hat ? Wird der dann geteilt ? oder zahlt das derjenige der mit seinem Antrag nicht durch kommt.

Ich glaube nicht das bis nächste Woche der PKH Antrag von mir schon durch ist da ich gerade noch die ganzen Unterlagen anfordere und ihn ausfülle.
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#37
Ex hat mir auch einmal einen Titel mit ihrer Anwältin an den Hals gehängt.
Ich habe das damals so gemacht und so mußte ich dann weniger zahlen als ich es eigentlich hätte müssen.

Jedenfalls ist es ganz wichtig, daß man den Titel wenigstens befristet !!!!!!
Hast du wenigsten das gemacht Daniel ????????????????
Du weißt hoffentlich, was dir blühen kann, wenn der nicht befristet ist..............
Dannnnnnnnnn, hast du die Dynamik rausgenommen ?
Einen festen Betrag eintragen lassen ?
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#38
(21-02-2011, 14:01)Daniel.M schrieb: Nun gibt es ja nächste Woche eine mündliche Anhörung , was heißt das für den Verfahrenswert ?
Nix. EA-Verfahren ist abgeschlossen, die Zeche zahlst Du, weil Du verloren hast. Für das Hauptverfahren kommt ein neuer Verfahrenswert. Meist höher.
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#39
bist du dir da ganz sicher ?

durch die mündliche Verhandlung wird doch die EA außer Kraft gesetzt und dann neu Verhandelt.

Das würde ja heißen ich würde für das selbe 2 mal zahlen Huh
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#40
(22-02-2011, 21:11)Daniel.M schrieb: durch die mündliche Verhandlung wird doch die EA außer Kraft gesetzt und dann neu Verhandelt.
Es handelt sich aber um zwei Verfahren, wofür zwei mal Gerichts- und Anwaltskosten anfallen. Ich bin mir sicher, weil ich damals (im Übrigen gänzlich mit Deinen anderen Problemen und Verfahren) in einer sehr ähnlichen Situation war.

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