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Wegen drohendem Unterhalt erstochen
#3
(23-02-2011, 17:14)borni schrieb: Für einen ähnlichen Fall gab es schon mal lebenslang mit Sicherungsverwahrung:
http://www.freies-wort.de/nachrichten/th...37,1078038

Der gute Mann war allerdings 31 Jahre und keine 18 wie in diesem fall. Im aktuellen Fall dürfte Jugendstrafrecht gelten. Nun lass ihn noch nen Migrationshintergrund haben und SCHWUPPS... schwere Kindheit und die Gesellschaft hat ne Teilschuld dran. Dann ist er wirklich nach wenigen Jahren raus. Gerichtsverfahren, Ärger mit Jugendamt und ARGEN hätte vermutlich weit länger gedauert.

Bitte diesen Kommentar nicht in den falschen Hals bekommen. Was hier passiert ist, ist unentschuldbar und eine furchtbare Tragödie für die Hinterbliebenen. Mein anonymes Beileid an dieser Stelle.

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Wegen drohendem Unterhalt erstochen - von p__ - 23-02-2011, 16:45
RE: Wegen drohendem Unterhalt erstochen - von JahJahChildren - 23-02-2011, 17:30
RE: Wegen drohendem Unterhalt erstochen - von Hasserfuellter - 23-02-2011, 19:54
RE: Wegen drohendem Unterhalt erstochen - von blue - 14-03-2012, 22:28

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