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Wegen drohendem Unterhalt erstochen
#25
(24-02-2011, 16:55)vorsichtiger schrieb: Mord ist auch falsch, ohne wenn und aber.
Totschlag (im Affekt) ist dagegen nachvollziehbar und wird mit Milde geahndet.
Am Ende meines Scheidungsverfahrens sagte sogar mein eigener Anwalt kopfschüttelnd, ich zitiere:

"Mein lieber Mann, hätten Sie diese Frau im Affekt erschlagen, wären sie bei guter Führung in 4 - 6 Jahren wieder draussen. Oder auch gar nicht erst reingekommen"

Haaa! Das hat meiner auch mal gesagt. Ich glaube, das ist jedem zweiten Anwalt, der Väter vor Deutschen Familiengerichten vertritt schonmal so oder so ähnlich über die Lippen gekommen.
PS: ändert aber nach 4-6 Jahren u.U. auch nichts. Wenn er denn dann wieder draussen ist, wird sein Kind in einer Pflegefamilie sein. Die Pflegefamilie bekommt dann erstmal min € 770 im Monat, die der dann wieder in Freiheit befindliche Arbeitspflichtige mindestens zu zahlen hat. Soll er jetzt eine Pflegefamilie nach der anderen.... ?! Undecided wohl ehr nicht.

Und davon ab: wer hier will denn seinem Kind ins Gesicht schauen und sagen "Ich habe deine Mutter auf dem Gewissen, aber sie war halt...., ich war halt...."
Auch wohl keiner, oder?

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Wegen drohendem Unterhalt erstochen - von p__ - 23-02-2011, 16:45
RE: Wegen drohendem Unterhalt erstochen - von Hasserfuellter - 23-02-2011, 19:54
RE: Wegen drohendem Unterhalt erstochen - von JahJahChildren - 24-02-2011, 17:28
RE: Wegen drohendem Unterhalt erstochen - von blue - 14-03-2012, 22:28

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