Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wegen drohendem Unterhalt erstochen
#46
(..) zahlreiche Zeugen, davon einer, welcher das Tatgeschehen beobachtet hat, eine Bißwunde am Unterarm, unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz zur Tatzeit, sind schon starke Indizien..

Welche Zweifel oder mildernde Umstände sollen hier gegeben sein?

Mit einer Schwarzen ein Verhältnis haben, aber kein "Negerkind" haben wollen.

Ein Kind zu töten ist für mich eines der schlimmsten Verbrechen überhaupt.

Ich bleibe dabei: Null Verständnis für die Tat und ich hoffe, dass das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgt.

Ich bleibe auch dabei: Unterhaltspflichtige sind NICHT im Arbeitslager hier in Deutschland. Sie können jederzeit gehen und sie haben das Recht, nicht zu bezahlen/zu arbeiten.
Im richtigen Arbeitslager läuft das anders..
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Wegen drohendem Unterhalt erstochen - von p__ - 23-02-2011, 16:45
RE: Wegen drohendem Unterhalt erstochen - von Hasserfuellter - 23-02-2011, 19:54
RE: Wegen drohendem Unterhalt erstochen - von blue - 14-03-2012, 22:28
Wegen drohendem Unterhalt erstochen - von Clint Eastwood - 25-09-2012, 04:44

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste