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Wie ist es, wie wird es sein...
#26
(24-02-2011, 11:46)Profiler schrieb: Gibt es noch Hinweise, Ideen und Verbesserungsvorschläge zum Modell 1...5 vom -Papa_ ?

Diskussionen zu Revolutionen, Anarchie und besseren Gesellschaftsformen sind sicher eigene Tröts wert. Wink[/align]

Ich würde sagen, dass jemand den Gentest bezahlen muss, wenn er seine Vaterschaft anzweifelt, die aber festgestellt wird.

Wenn sie nicht festgestellt wird, zahlt den Gentest die Mama.

Egal ob es sich nun um den ersten, oder den 8. Gentest handelt. Dann wird Mama schon vorsichtiger, mit ihrer Aussage, wer der mögliche Vater ist.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#27
Demokratie (gr. Δημοκρατία, von δῆμος [dēmos], „Volk“, und κρατία [kratía], „Herrschaft“, vgl. -kratie) bezeichnet eine durch die Zustimmung der Mehrheit der Bürger und die Beteiligung der Bürger legitimierten Staatsform, der „Volksherrschaft“.

Könnte so aussehen, das unter Berücksichtigung von Datenschutz und betrügerischem Einfluß, die auf dem Grundgesetz beschloßenen Richtlinien durch Volksbefragung erfolgt. Jeder Bürger über 18 Jahren bekommt einen Link per e-mail, der wie zum Beispiel zur Paßwortabfrage versendet wird zugesendet. Und dort werden die entworfenen Richtlinien zugestimmt oder verworfen bis sich eine Mehrheit von 75% Zustimmung ergeben.

Und nicht mehr diese entwürdigende Prozedere in zeitlich wiederkehrenden Abständen zur Wahl stehender Politiker. Die während des Wahlkampfes Fähnchen verteilen und Luftballons. Alles versprechen und nichts halten und sich noch als legitiemiert und unentberlich sehen.
Mitglieder aus diesen krimminellen Vereinigungen, auch Parteien genannt. Den was bedeutet denn Parteien? Nichts anderes als parteiisch und nicht dem Volke dienend sein Ding aufoktruieren.

OK das Modell ist nur als Grundgerüst zu verstehen
Ich werde es weiter verbessern und ergänzen nach den von Euch vorgeschlagenen Ideen.
Habe die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen und bin immer offen für Anregungen und Kritik.

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#28
@rote Pille
Das was du schreibst stimmt alles.
Lies meine Beiträge und du wirst sehen wir laufen konform.

Hinzu kommt die Bestätigung das das "LebendeKinderBeerdigungsInstitut" Jugendamt ebenfalls seine Daseinsberechtigung behalten kann.

Aber eine Einrichtung, wie immer Sie auch genannt wird muß sich um die Umsetzung kümmern.
Ich sage ja auch bewust Vater und Mutter, weil dieses Biologisch vorgegeben ist.
Bei Gleichheitsfragen was alle anderen Dinge angeht heist es Elternteil.

Und bei den Gerichten wird der Ermessensspielraum den sie heute für die Begründung von Urteilen haben,
nachhaltig eingeschränkt.
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#29
(24-02-2011, 13:11)rotePille schrieb: Da steht "natürliches Recht der Eltern", alleine dies müsste jegliches angebliches KindeswohlUrteil überflüssig machen, welches nicht explizit mit Artikel 6 Absatz 3 Anwendung finden kann und zitiere:
Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

Natürliches Recht bleibt natürliches Recht. Die Richter machen aber was sie wollen.

Die Mutter hat doch das natürliche Sorgerecht. Ich weiß gar nicht, was Sie haben. Cool Der Vater muss erstmal beweisen, dass er Vater im rechtlichen Sinne ist. Lesen Sie mal im BGB nach. Da steht NICHT, Vater im rechtlichen Sinne ist der biologische Erzeuger, sondern (frei übersetzt) der, den die Mutter und der Staat dazu bestimmen. Big Grin Das ist ein kleiner und feiner Unterschied. Ein Mann wird also nur Vater mit des Staates und der Mutter Gnaden.

rotePille schrieb:So wie das Gesetz heute angewendet wird müsste es heissen:
Über die Ausübung der Elternschaft entscheidet der Richter. Bevor sie das Kind zu sehen bekommen zahlen sie Eintritt. Haben Sie Eintritt gezahlt bedeutet dies kein Anspruch darauf, dass sie ihr "natürliches Recht" in Anspruch nehmen dürfen.

1. Entscheidet der Richter über die Vaterschaft. Ist der Mann rechtlich nicht als Vater anerkannt, hat er beim Sorgerecht eh nichts zu melden.
2. Entscheidet der Richter über das Kindeswohl, oft auch nur über eine Kindeswohlgefährdung, die auch fiktiv oder abstrakt sein kann. Cool
3. Für das Wohl des Kindes ist vor allem Pappis Geld wichtig, nicht Pappi selbst. Dieses Denken hat sich eben fest in den Köpfen, nicht nur der Richter, eingebrannt.

rotePille schrieb:Dem exzistentem Gesetz nach sind zu 99% sämtliche Vorgänge am Hofe Amtsanmassung. Eigentlich haben die nicht einmal eine Befugnis sich überhaupt einmischen zu dürfen.

Deshalb bin ich dafür, das Familienoberhaupt als Friedensrichter wieder einzuführen. Der Staat kann sich über seine Richter nur das Amt anmaßen, weil er das Familienoberhaupt als Friedensrichter abgeschafft hat. Damit wurde die Familie entscheidungs- und handlungsunfähig gemacht. Tausende Jahre lief das so, aber jetzt in den totalitären Tendenzen maßt sich der Staat die Deutungs- und Entscheidungshoheit über den privaten Bereich der Familie an.
Man beachte nur die Deutungshoheit des Staates an, zu entscheiden, ob Sex zwischen Eheleuten nun ehelicher Beischlaf oder eine strafbare Vergewaltigung war.

rotePille schrieb:wann schaltet endlich mal jemand das Licht aus?

Das Denken haben doch die meisten schon eingestellt.
Die Bürger sind im Denken im orwelschen Sinne doch schon größtenteils gleichgeschaltet.
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#30
Zum Stil von Beiträgen eine grundsätzliche Anmerkung:

Wie im Beitrag von Mus Lim ist oft nicht genau erkennbar, was Ironie ist und was Tatsachenbehauptungen sind. Für die alten Hasen ist das kein Problem, für Neulinge könnte das schwierig werden.

Hinweise sollten daher unmißverständlich sein oder Ironie deutlich gekenntzeichnet werden.

Gelegentlich wirken Beiträge auf mich zynisch, was mich auf einen kritischen Gemütszustand des Autors schließen läßt. Ob das so IST, das weiß ich natürlich nicht, ist auch nicht als Bewertung des Menschen dahinter gemeint. (Korrektur und Ergänzung durch den Autor)

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#31
@Profiler...

Ungeeignete Gedankengänge gehören ebenso genauso dazu wie geeignete. Sich aber deshalb als Gemütsbeurteiler zu betun, ist der Sache später auch bloß nicht dienlich. Ist doch für die Mods null Problem, entsprechend zu korrigieren, sprich, Hinweise zu geben, bei der Sache zu bleiben.

Und noch was. Klar sind hier bereits viele Vollprofis zu Gange, ich nenne sie alte Hase ohne abzuwerten, aber nicht alle Neuankömmlinge sind so hilflos bzw. ratlos, dass sie hier die Hacken zsamhaun sich erstmal sagen lassen müssen, irgendwie eine an der Birne zu haben, nur weil sie mal ne Emotion rausgelassen haben.

Naja, irgendwie sind wir ja alle ein bisschen bluna, oder?Big Grin

@profiler...

Ich gehe jetzt mit unserem 12jährigen zum Fussball. Da lasse ich am Spielfeldrand auf emotionaler Ebene so was von die Sau raus, da denken die Leute ich hätte das TuretSYNDROM. Keine Bange. Ab nach dem Spiel bin ich wieder völlig NORMAL.Smile
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#32
So habe das Modell mal ein bisschen den Anregungen gemäß angepasst.


Gynäkologen werden verpflichtet Schwangerschaften, die rechtlich nicht mehr abgetrieben werden können an eine Behörde zu melden ich nenn Sie mal JA
JA hat die Pflicht mit jeder Schwangeren Kontakt auf zu nehmen.

1 Mutter benennt einen Vater.
2 Der benannte Vater wird einbestellt zum JA
3 Er sagt ja = Vater
4 Er sagt nein = Feststellung der Vaterschaft nach Punkt 6.
5 Mütter können einen anderen Vater benennen wenn sich nach 3 keine Vaterschaft ergibt, die Schritte 1 bis 4 wiederholen sich.
6 Gentests werden angeordnet.
7 Aus den Tests ergibt sich ein Vater = Übernahme der Kosten für seinen Gentest und die des Kindes.
8 Aus den Tests ergibt sich kein Vater = Übernahme aller Kosten durch die Mutter.
9 Im Falle des Punktes 8 wiederholen sich die Schritte 1 bis 4.
10 Ist die Vaterschaft nach Punkt 7 nicht nach 5 Tests festzustellen wird der Mutter die Sorge entzogen. Das Kind kommt in staatliche Obhut die Mutter hat sich angemessen an den Kosten zu beteiligen.
11 In den Fällen nach 3 oder 7 haben beide Elternteile gleichrangig gemeinsames Sorgerecht.
12 Für die Sorge nach 11 ist bei unverheirateten Elternteilen in strittigen Fällen eine Regelung unter Zuhilfenahme eines Mediators herbeizuführen.


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