23-02-2011, 19:21
(23-02-2011, 18:40)Profiler schrieb: Spezial- und Extremfälle mal ausgeblendet, wie müßte/könnte eine Gesetzesneufassung aussehen, um den Mann möglichst früh zum Vater zu machen?
Zur Geburt wird er wohl nicht kommen können, denn die Vaterschaft lässt sich vorgeburtlich nicht nachweisen und somit auch nicht erzwingen - auch wenn wie bei Kachelmann wieder gesehen fehlende Beweise vor Gericht keine Rolle mehr spielen :-)
Nach der Geburt kann er den üblichen Weg gehen, Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung einklagen. Mit Rechtskraft der Vaterschaft müsste dann auch die Rechtskraft für gemeinsame Sorge verbunden sein.