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Wolln wir ihn verpfeiffen ???
#1
http://www.bild.de/BILD/unterhaltung/leu...wicht.html
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#2
Der Mann ist ehrlich:
Zitat:Rudolph: „Wenn meine Bewährung aufgehoben wird, wäre das nur kontraproduktiv, weil ich dann kein Geld verdienen kann.“
https://t.me/GenderFukc
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#3
Denke mal diesem und anderen Anzeigenerstattern geht es nicht nur ums Geld sondern den miesen Erzeuger abzustrafen u hinter Gittern zu sehen !!!
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#4
(27-02-2011, 18:05)Skippie schrieb: Denke mal diesem und anderen Anzeigenerstattern geht es nicht nur ums Geld sondern den miesen Erzeuger abzustrafen u hinter Gittern zu sehen !!!

Aber aber, wie kommst Du denn darauf?

Kindesmütter wollen doch nur unser Bestes....unser Geld.Big GrinBig GrinBig Grin

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#5
Also ich bei Gericht in den Augen meiner Anzeigenerstatterin gelesen wenn der richter gefragt hätte liebe Kindsmutter sie können sich entscheiden 1. der Angeklagte zahlt ein jahr lang pünktlich 300 Unterhalt oder 2. sie werden auch weiterhin auf Unterhalt verzichten müssen aber wir spunten ihn mal 6 monate ein !!!
Sie wär nass im höschen geworden und hätt gejubelt: Einspunten,Einspunten bei Wasser und Brot !!!!
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#6
Wenn Söhne gegen ihre Väter derart aktiv werden, kommt mir immer der Gedanke:
"Passt mal schön auf Jungs, ob es Euch in nicht so ferner Zukunft genau so wie Papa geht..........."
Ein Junge der im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#7
(27-02-2011, 18:16)Skippie schrieb: Also ich bei Gericht in den Augen meiner Anzeigenerstatterin gelesen wenn der richter gefragt hätte liebe Kindsmutter sie können sich entscheiden 1. der Angeklagte zahlt ein jahr lang pünktlich 300 Unterhalt oder 2. sie werden auch weiterhin auf Unterhalt verzichten müssen aber wir spunten ihn mal 6 monate ein !!!
Sie wär nass im höschen geworden und hätt gejubelt: Einspunten,Einspunten bei Wasser und Brot !!!!

Wär aber dann wieder ein Grund gewesen, Dich freizusprechen, da KM offenbar genügend Kohle hat, Euer Kind nicht nur betreuungstechnisch, sondern auch barunterhaltstechnisch zu ernähren. Big Grin

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#8
Sie ist in der lage barunterhaltstechnisch das zu bewerkstelligen; leider entbindet mich das nicht von meiner Unterhaltspflicht !!! ( naja Kind ist 10 ich hab noch nie Unterhalt bezahlt; Kind ist aber noch nicht verhungert)
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#9
(27-02-2011, 19:27)Skippie schrieb: Sie ist in der lage barunterhaltstechnisch das zu bewerkstelligen; leider entbindet mich das nicht von meiner Unterhaltspflicht !!!

Solange Du leistungsfähig bist wirst Du das sicher auch nicht abstreiten.

Aber momentan gilt halt § 1603 Abs. 1 BGB für Dich. Und der lautet:
Zitat:(1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.

lg

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#10
Mein Einkommen beträgt 400.- im Monat !!! Verstoße gegen " Erwerbsobligenheit" aber Verurteilung war vor 2 Jahren seitdem ist ruhe !!
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#11
(27-02-2011, 20:38)Skippie schrieb: Mein Einkommen beträgt 400.- im Monat !!! Verstoße gegen " Erwerbsobligenheit" aber Verurteilung war vor 2 Jahren seitdem ist ruhe !!

Bei geringen Einkommen verliert das Jugendamt irgendwie die Lust. Mein Jugendamt ist absolut kooperativ. Wir schreiben uns 3 mal im Jahr gegenseitig und sie bekommen 50,- €, quasi als gute Geste.

Claude kann als bekannter Schauspieler schlecht sein Gehalt runter rechnen, aber für das Image als Bösewicht absolutes Klasse Marketing.
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#12
(27-02-2011, 20:38)Skippie schrieb: Mein Einkommen beträgt 400.- im Monat !!! Verstoße gegen " Erwerbsobligenheit" aber Verurteilung war vor 2 Jahren seitdem ist ruhe !!

Und welches Urteil hast du bekommen? Geldstrafe? Haft?

lg

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#13
Geldstrafe 180 Tagessätze !! Nach rechtskraft Urteil kam gleich die nächste Anzeige, die wurde aber komischerweise eingestellt
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#14
Zitat:Nun haben Maximilian und sein Anwalt bei Gericht angeregt, diese Bewährung auszusetzen und in eine Gefängnisstrafe umzuwandeln.
Krass, der eigene Sohn würde nur wegen Geld seinen Vater in den Knast bringen. Selbst wenn ich meinen Vater niemals kennen gelernt oder meine Mutter die schlimmste [Unterschreitung des Mindestniveaus] wäre, ich könnte die niemals wegen Kohle in den Knast bringen. Was muss man da nur für ein Mensch sein.
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
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#15
(28-02-2011, 01:35)Skippie schrieb: Geldstrafe 180 Tagessätze !! Nach rechtskraft Urteil kam gleich die nächste Anzeige, die wurde aber komischerweise eingestellt

Hast Du die Geldstrafe denn bezahlt?

lg

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#16
Abgestottert in 2 Jahren !!! Geldstrafe muß man bezahlen !!!
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#17
(28-02-2011, 21:45)Skippie schrieb: Abgestottert in 2 Jahren !!! Geldstrafe muß man bezahlen !!!

Aber warum hast Du keinen Einspruch eingelegt? Dann wäre es zu einer Hauptverhandlung gekommen.

Oder war das bereits in der Hauptverhandlung, dass sie Dir die Geldstrafe aufgebrummt haben?

Berufung? Revision?

lg

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#18
Das Urteil war Hauptverhandlung AG dann Berufung, vorm LG sagte Richte er werde bestätigen da hab ich dummerweise zurückgezogen (dumm von mir ) denn das OLG hätte das zerpflückt !!! Hab das Urteil mal privat nen Strafrechtler von der Uni gezeigt, der Meinte nur wenn wenn Studi mal so ein Urteil begründet dann ist das glatt durchgefallen. ( zB da ich in der Zeit mehrere Telefonrechnungen hatte ca. 250€ und mir diverse Hobbys gegönnt habe was aber alles von meiner Freundin bezahlt wurde) (also Zuwendungen dritter)
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#19
(01-03-2011, 10:54)Skippie schrieb: Das Urteil war Hauptverhandlung AG dann Berufung, vorm LG sagte Richte er werde bestätigen da hab ich dummerweise zurückgezogen (dumm von mir ) denn das OLG hätte das zerpflückt !!! Hab das Urteil mal privat nen Strafrechtler von der Uni gezeigt, der Meinte nur wenn wenn Studi mal so ein Urteil begründet dann ist das glatt durchgefallen. ( zB da ich in der Zeit mehrere Telefonrechnungen hatte ca. 250€ und mir diverse Hobbys gegönnt habe was aber alles von meiner Freundin bezahlt wurde) (also Zuwendungen dritter)

Sehe ich auch so.

Kommst du am 21.03.2011 nach Augsburg?

lg

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#20
Ja ich werd wohl kommen !!! Bahncard kostet ja 230€ die muß auch genutzt werden !!! Hab schon mal geschaut, ICE ist so gegen 1253 in Augsburg dann komm ich zum Gericht.
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#21
(01-03-2011, 11:56)Skippie schrieb: Ja ich werd wohl kommen !!! Bahncard kostet ja 230€ die muß auch genutzt werden !!! Hab schon mal geschaut, ICE ist so gegen 1253 in Augsburg dann komm ich zum Gericht.

Da fährst Du dann am besten mit der Straßenbahnlinie 2, 3 oder 4 zum Königsplatz, das ist die nächste Haltestelle und am Königsplatz steigst du in die Straßenbahnlinie 1 Richtung Göggingen ein. Haltestelle dort heißt Bergstraße.

Oder Du nimmst ein Taxi. Kostet etwa 9 €

Ich kann aber auch zum Hbf kommen, und Dich dort direkt abholen.

lg

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#22
Ich stehe um 1345 vorm Saal !! bereit dich auf deinen Einsatz vor !!! bitte keinen Amoklauf hab für 2011 für über 15t € Urlaub gebucht ( bezahlt Freundin, kann ich leider nicht für Unterhalt verwenden)
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#23
(01-03-2011, 14:26)Skippie schrieb: Ich stehe um 1345 vorm Saal !! bereit dich auf deinen Einsatz vor !!! bitte keinen Amoklauf hab für 2011 für über 15t € Urlaub gebucht ( bezahlt Freundin, kann ich leider nicht für Unterhalt verwenden)

Keine Angst. Ich lauf nicht Amok, weil ich weiß, das Recht ist auf meiner Seite.


lg

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