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Ich, der Zahlesel
#1
Nachdem ich (im Glauben an die Gerichtigkeit) wegen der Höhe des Trennungsunterhaltes vor´s OLG gezogen bin und dort eines Besseren belehrt wurde (Kittelträger in Rechenlaune) und nun auch noch zu dem m.E. zu hohen TU auch noch knapp 2.000 Euro nachzahlen soll, erhielt ich in diesen Tagen vom zuständigen Landkreis mit Betreff "Unterhaltszahlungen" ein Schreiben mit einer Erstattungsforderung (SGB II Aufwand) in Höhe von knapp 1.300 Euro, die ich gefälligst umgehend nach dort überweisen soll nach § 33 SGB II.
Was immer auch der Grund für diese Beträge ist, bleibt mir bislang verborgen.
Gewundert hat mich aber, dass meine Ex bzw. Kittelträger bei den Einkunftsangaben diese Summe "vergessen" hat anzugeben.
Anzumerken ist, dass ich in all den Monaten den vom Fam.Gericht festgelegten Unterhalt pünktlich gezahlt habe.
Hat meine Ex evtl. gemauschelt oder musste dieses Geld nicht angegeben werden?
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#2
Wenn sonst keine Begründung drin steht, solltest du mal nachfragen.
Ist dir mal irgendwas von "Forderungsübergang" und "Zahlungen mit befreiender Wirkung nur noch an..." zugeflogen?
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#3
(07-03-2011, 09:57)Terbeck schrieb: Anzumerken ist, dass ich in all den Monaten den vom Fam.Gericht festgelegten Unterhalt pünktlich gezahlt habe.
Hier geht es wahrscheinlich um Leistungen für Ex vor den Verhandlungen. Das scheint aufgelaufen zu sein und nun fordern sie das zurück.

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#4
Frag doch mal in die Runde, wer hier als Trennungsvater überhaupt mal durch den Gang vor das Gericht, eine Veränderung in seinem Sinne erwirkt hat ?
Du wirst feststellen, das Ergebnis ist niederschmetternd.
Die Meisten hier finanzieren durch die Form ihres Widerstandes nicht nur Ex und Kind, sondern auch noch die Justiz.
Auf diese Weise legitimieren sie sogar den Apparat.
Sie machen nämlich genau das, was man von ihnen will, nämlich:
Gegen Windmühlen kämpfen.
Damit vollauf beschäftigt sein.
Sich dabei aufzehren und am Ende feststellen, daß sie sich dadurch selbst zum lebenslangen Sklaven gemacht haben.

Denkt mal drüber nach.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#5
(07-03-2011, 09:57)Terbeck schrieb: Nachdem ich (im Glauben an die Gerichtigkeit) wegen der Höhe des Trennungsunterhaltes vor´s OLG gezogen bin und dort eines Besseren belehrt wurde (Kittelträger in Rechenlaune) und nun auch noch zu dem m.E. zu hohen TU auch noch knapp 2.000 Euro nachzahlen soll, erhielt ich in diesen Tagen vom zuständigen Landkreis mit Betreff "Unterhaltszahlungen" ein Schreiben mit einer Erstattungsforderung (SGB II Aufwand) in Höhe von knapp 1.300 Euro, die ich gefälligst umgehend nach dort überweisen soll nach § 33 SGB II.
Was immer auch der Grund für diese Beträge ist, bleibt mir bislang verborgen.
Gewundert hat mich aber, dass meine Ex bzw. Kittelträger bei den Einkunftsangaben diese Summe "vergessen" hat anzugeben.
Anzumerken ist, dass ich in all den Monaten den vom Fam.Gericht festgelegten Unterhalt pünktlich gezahlt habe.
Hat meine Ex evtl. gemauschelt oder musste dieses Geld nicht angegeben werden?

Also wenn Du inzwischen den Rückstand gezahlt hast, dann würde ich eine Kopie dessen an die ARGE schicken.

Der Betrag üebrsteigt ja bei weitem noch die Forderung.

ich nehme auch an, dass Deine Ex da gemauschelt hat. Schreib auch rein, was Du an aktuell laufenden Zahlungen leistest. Kann sein, dass Exe sagt, Du zahlst gar nichts

Dann kriegt sie allerdings enorme Probleme
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#6
(07-03-2011, 09:57)Terbeck schrieb: ...auch noch knapp 2.000 Euro nachzahlen soll ... in Höhe von knapp 1.300 Euro, die ich gefälligst umgehend

Du scheinst noch gut betucht zu sein. Bei Dir bedienen sich alle so lange, wie Du noch Knack auf dem Konto hast.

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#7
Nix da mit Forderungsübergang und Zahlungen aus der Zeit, für die das "hohe" Gericht noch keine Unterhaltszahlungen festgelegt hatte.
Ich hab heute die anspruchstellende Behörde aufgefordert, die angebl. nach § 33 SGB II behaupteten Anspruche im Einzelnen darzulegen und auch nachzuweisen, in welcher Form die geleisteten Zahlungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin geprüft worden sind.
So durfte die Frage erlaubt sien, warum angebl. Bedürftigkeit feststellt werden konnte, wo doch die Dame mit meinem Sohn weiterhin "standesgemäß" in einem 130 qm Haus als Mieterin wohnte, statt ihre dahingehenden Kosten durch Wahl einer 65 qm Wohnung zu reduzieren.
So durfte die Frage erlaubt sein, in welcher Höhe die angebl. Erwerbseinkünfte nachgewiesen bzw. geprüft worden sind.
So durfte die Frage erlaubt sein, ob der permanent dort wohnende Lebensabschnittsgefährte Nr. 2 mit eigenen (Geld-) Leistungen zum familiären Lebensunterhalt beigetragen hat oder hätte beitragen müssen.

Was dort im jungen Glück abläuft, interessiert mich absolut nicht, wohl aber, ob ich zum Teil-Finanzier dieses jungen Glücks mutiert bin.
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#8
Hatte denn die Bedarfsgemeinschaft der Ex überhaupt jemals ein Einkommen, das unter die Grenze des ALG 2 - Satzes gefallen ist? Ein Anspruchsübergang bedingt ja zunächst einmal, dass überhaupt ein Anspruch vorhanden war. Wenn du immer die ausgeurteilten Beträge bezahlt hast, dürfte das doch kaum der Fall gewesen sein. Ob sich die AGRE da hereinlegen lassen hat, ist deren Problem, nicht deines. Wo kein Anspruch, da kein Übergang.

Ich vermute, da ging es zweimal um "man probiert es halt mal". Die Ex probierte es bei der ARGE und kam damit offenbar sogar durch, die ARGE probiert es es nun bei dir.
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#9
Ich lernte vor Jahren privat einen Beschäftigten des Gerichts kennen; er
warnte mich mehrfach: Sie dürfen als Normalverdiener NIEMALS in die
Mühlen der BRD-Justiz geraten. Hören Sie auf mich !!! Er hatte recht.


Eines Besseren belehrt; wo denn. Die Vorstände plündern unser
Land regelrecht aus; und die Gerichte haben für alles Verständniss
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#10
Also ich musste auch laut AG ca. 1000 € Nachehelichen Unterhaltzahlen und ca. 400 € Kindesunterhalt, aber da ich nicht mehr arbeiten kann, bezahle ich auch nicht, in zwischen Zeit bekomme ich eine Erwerbsminderungsrente, da mein Antrag jetzt bei AG abgelehnt worden ist, hat mein Anwalt eine sofortige Beschwerde bei m OLG erhoben. Nun warte ich auf die Entscheidung die jetzt schon mit allem über ein Jahr dauert. WIE SAGT MAN GUT DING BRAUCHT LANGZEIT…..
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#11
Ich drücke Dir beide Daumen; ich wurde von einer Richterin
achselzuckend ausgelacht.......
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#12
(08-03-2011, 22:39)flieger schrieb: Also ich musste auch laut AG ca. 1000 € Nachehelichen Unterhaltzahlen und ca. 400 € Kindesunterhalt, aber da ich nicht mehr arbeiten kann, bezahle ich auch nicht, in zwischen Zeit bekomme ich eine Erwerbsminderungsrente, ...
Dann sach mal Bescheid, was bei rausgekommen ist. Wenn Du eine Mutter wärst, würde ich mal behaupten, dass das klappt. Sacht zumindest das OLG Rostock. Das Zünglein an der Waage wird wohl der Unterschied zwischen "Minderungsrente" und "Unfähigkeitsrente" sein. ;-)

Daraus:
Im Ansatz ist dem Beklagten zuzustimmen, dass neben ihm grundsätzlich auch die Kindesmutter gemäß § 1603 Abs. 3 Satz 1 BGB haftet. Jedoch ist die Kindesmutter nicht leistungsfähig, wie sich aus dem vom Kläger zwischenzeitlich vorgelegten Rentenbescheid ergibt.
Quelle: http://openjur.de/u/32090.html
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#13
(09-03-2011, 21:34)blue schrieb: Dann sach mal Bescheid, was bei rausgekommen ist. Wenn Du eine Mutter wärst, würde ich mal behaupten, dass das klappt. Sacht zumindest das OLG Rostock. Das Zünglein an der Waage wird wohl der Unterschied zwischen "Minderungsrente" und "Unfähigkeitsrente" sein. ;-)
§ 43 SGB VI Rente wegen Erwerbsminderung

Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert sind auch
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#14
Als Mann voll Erwerbsgemindert zu sein, heißt nach deutscher FamilienRechtsprechung noch lange nicht, daß man nicht arbeiten kann.
Das wurde hier schon öfters festgestellt.

Nach der Auffassung deutscher Robenständer könnte so ein Mann immer noch Unterhalt erwirtschaften, indem er als diplomierter Briefmarkenablecker oder Tag- und Nachtwächter arbeitet.
Noch besser beides und gleichzeitig versteht sich.
neuleben
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Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#15
p:
"Ich vermute, da ging es zweimal um "man probiert es halt mal". Die Ex probierte es bei der ARGE und kam damit offenbar sogar durch, die ARGE probiert es es nun bei dir. "

Und weil das Sozialamt -aus welchen Gründen auch immer- meiner Exaufgrund obskurer Angaben Geld bewilligt und in die Hand gedrückt hat, soll ich jetzt die Gesamtsumme an eine übergeordnete Behörde zurückzahlen, obwohl ich die Nachzahlung eigentich mit früher gerichtsseitig zu hoch angesetzten Unterhaltszahlungen für die Ex verrechnen wollte.
Darüber hinaus schuldet mir die "Armste" (mittellos ????) insgesamt 8.000 Euro aus Abstandszahlungen, aus anteiliger Kaution, die ich garantiert nie wiedersehen werde, wenn ich nicht den Daumen auf dem derzeitigen Nachzahlungsbetrag halte.
Mich interessiert nun, mit welcher Begründung und aufgrund welcher rechtlichen Grundlage das Sozialamt Zahlungen geleistet hat. Diesen Nachweis und diese Begründung habe ich von der oberen Behörde angefordert. Wo kommen wir denn hin, wenn irgendeine untere Behörde mit dem Geld um sich wirft, ohne sorgfältig zu prüfen und irgendwann kommt eine darüber geschaltete Behörde auf die Idee, von mir das Geld zu fordern.
Definitiv kann ich nachweisen, dass meine Ex zum Zeitpunkt der ersten Bewilligungen noch über Vermögen von mehr als 9 TSD Euro verfügte. Definitiv kann ich nachweisen, dass meine Ex zum Zeitpunkt der zweiten Bewilligung selbst über Einkommen verfügte und gleichzeitig aus dem gemeinsamen Sparkonto, dass zu dem Zeitpunkt aufgelöst und hälftig verteilt wurde, ausreichend Geld verfügbar hatte.
Sie glaubte clever zu sien, indem sie der kontoführenden Bank den Auftrag gab, ihren Namen als Zahlungsempfängerin auf dem Auflösungsbeleg zu schwärzen.
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#16
@Terbeck...

In der Sache kann ich mich mit Dir identifizieren. Die Mutter meines Sohnes hat die gleiche Show abgezogen. Hat aber verloren und das Amt auch bloß. Es ist noch eine Restforderung offen. Gegen die bin ich aber mit Verwirkung angegangen. Am 18.03.11. ist Gerichtstermin. Der Richter hat bereits signalisiert, der Restforderung stattzugeben, weil der Bockmist der KM nicht zu Lasten des Kindes gehen darf. Da ich nichts mehr zu verlieren habe, teilte ich vorab mit, dass ich mir überlege, die ganze Sache öffentlich zu machen. Es geht ja immerhin um drei Jahre Betrug seintens der KM gegenüber dem Amt.

Ich weiß, ich weiß, bloß nix gegen Muddi....
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#17
Durchziehen !
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#18
(11-03-2011, 17:11)X schrieb: Damit hat sie dann noch Anspruch auf 400€ monatlichen Unterhalt bis zur Scheidung.
Ich bin ganz ehrlich, aber solange noch nicht geschieden, hätte ich mir den Weg zum OLG erspart.
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#19
@blue
sehe ich im Nachhinein genau so!
Zwar soll ich lt. OLG an die Ex noch einen Batzen nachzahlen, weil sie trefflich herumgetrickst hat, aber ich bin ihr inzwischen auf der Spur.
Beim Sozialamt falsche Angaben. Die haben dann an den Landkreis abgetreten und der möchte von mir von dem Nachzahlungsbatzen einen größeren Anteil. Von wegen ! Wenn das Sozialamt was ausgezahlt hat, weil Madame dort gut bekannt ist oder ihre Story gut verkaufen konnte, ist das nicht mein Problem. Ich habe mehr gezahlt als im ersten Beschluss des Fam.Ger. überhaupt gefordert wurde.
Und den Landkreis habe ich inzwischen aufgefordert, mir dezidiert die Gründe für die soziale Hängematte vorzulegen. Mal Abwarten.
Allerdings war für ko. Wo. mein Scheidungstermin angesetzt.
Hat der Anwalt der Ex clever gekippt, denn er möchte den nachehelichen Unterhalt zuerst geprüft und geklärt wissen. Und dazu soll ich noch einmal alle bereits abgelieferten Unterlagen beibringen. Reine Verzögerungstaktik, damit die Ex auch weiterhin den TU kassieren kann, der höher ist als das vom OLG Festgelegte.
Dass die Richterin des Fam.Ger. sich auf diesen Unsinn einlässt, kann ich nicht mehr nachvollziehen.
Hinzu kommt, dass ich meiner Ex garantiert die höher ausgeurteilten TU-Beträge nicht auszahlen werde, weil sie nach mehr als 15 Monaten mit Hilfe ihres Anwaltes jegliche Anforderung der Herausgabe meines hälftigen Hausrates ignoriert, mir die hälftige Kaution des gemieteten Hauses zusteht und zudem Abstandszahlungen, die ich für eine mistneu eingebaute Einbauküche, für div. andere Gegenstände gezahlt habe.
Was ist davon zu halten, wenn ich meinen sog. Anwalt beauftrage, dem "Herrn Kollegen" eine Frist von fünf Tagen zu setzen, um einen Abholtermin zu bestätigen und die Zahlung des Abstands zu erklären bzw. das Einverständnis zu geben, dies mit ihren vermeintlichen Ansprüchen zu verrechnen?
Lt. Richterin am AG ist b.a.w. mit einer Entscheidung nicht zu rechnen. D.h. ich bin auch weiterhin der Zahlesel!
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#20
(11-03-2011, 19:44)Terbeck schrieb: Beim Sozialamt falsche Angaben.
Ich kann mich in Deiner Sache noch grob dran erinnern, dass Du auf Verwirkung mit 1579 BGB argumentiertest. Aus meiner eigenen Erfahrung heraus wird höchstens ein kleiner Betrag deswegen zukünftig vom BU/EU abgezogen. Wenn überhaupt! Bei mir war es wirklich nur ein kleiner Betrag.

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#21
@blue
da ich inzwischen nicht mehr daran glaube, dass selbst eindeutige Argumente eine Richterin am Amtsgericht überzeugen mögen, stelle ich mir die Frage, ob die Nennung von §§ nicht bereits eine Beleidigung der Jurisprudenz darstellt. Wo doch Juristen unfehlbar, unbelehrbar und undurchschaubar sind.
Sollte ich also den § 1579, Satz 2 anbringen, begebe ich mich in die Gefahr, mit der Richterin, dem Anwalt der Ex und der Ex in die Diskussion zu treten, was man unter einer verfestigten Lebensgemeinschaft verstehen mag.
Ich hatte ja von der Richteirn die Information erhalten, dass mein Scheidungstermin aufgehoben sei (kein Grund) und sie darauf hin angeschrieben.
Da es aber offenbar unter ihrer Würde ist, mit einem Antragsteller oder -gegner zu kommunizieren, hat sie heute meinen Anwalt wissen lassen, dass der Termin aufgehoben wurde, weil die Folgesache Unterhalt im Verbund anhängig gemacht wurde. Diese sei noch nicht entscheidungsreif, sodass ein Scheidungstermin zurzeit nicht zu einem Ergebnis führen würde.

Ich frage mich, welche Relevanz denn die Entscheidung des OLG hinsichtlich des TU hatte und hat und dass dieser ab Jan. d.J. etwas niedriger ausfällt, als für das Vorjahr, für das ich kräftig nachzahlen muss.

Ich hab den Eindruck, dass der gegn. Anwalt die weitere Zahlung des bisherigen TU so in die Länge ziehen will.
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#22
Eindeutige Argumente ? Ich konnte alles belegen; OLG-Urteile;
Berechnungstabellen......."xxx gibt es im Unterhaltsrechtnicht";
ich wurde von einer Richterin achselzuckend ausgelacht.
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#23
(11-03-2011, 22:04)Terbeck schrieb: Sollte ich also den § 1579, Satz 2 anbringen, begebe ich mich in die Gefahr, mit der Richterin, dem Anwalt der Ex und der Ex in die Diskussion zu treten, was man unter einer verfestigten Lebensgemeinschaft verstehen mag.
Vergiss es! In meinem Verfahren Ende März wird niemand geladen ausser Muddi und Vaddi.
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...589&page=2

Robe interessiert es nicht, ob Muddi evtl. nen neuen Stecher hat!

Bei Dir ist was abzuholen, und das wird passieren!

Ende März werde ich berichten. Smile
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#24
Die Ex kümmert das alles doch nicht, auch nicht die Kosten für den Gang zum OLG. Hat doch wahrscheinlich VKH beantragt via Anwalt.
Dann sind ihre 50 Prozent gleich Null und Dir wird man entsprechende Kosten aufbrummen, neben "leicht erhöhtem" Unterhalt für die arme, verlassene, unglückliche Ex, deren seelische Schmerzen ja nicht mit Schmerzensgeld aufzuwiegen sind. Wo sie doch ihre ganze Zukunftsplanung und -hoffnung auf den ach so bösen Ehemann aufgebaut hatte.
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#25
Melde den nächsten Hammer !!!!
Erfahre durch den zuständigen Landkreis, dass meine Noch-Nicht-Ex direkt im Monat meines Auszuges aus dem gemeinsam bewohnten gemieteten Haus zum Sozialamt marschiert ist und Geld bekommen hat. Und dies, obwohl ich für den und die folgenden Monate die volle Miete und Nebenkosten weiterbezahlt habe, weiil mein Anwalt mir dies riet um damit das Risiko auszuschalten, dass meine Noch-Nicht-Ex keine Miete zahlt, ich dafür aber ihr den Unterhalt gebe und ich anschließend von der Vermieterin auf Mietzahlung verklagt werde.
Soweit so gut.
Nach vier Monaten dieser Zahlerei (die Summe war das Doppelte des danach fälligen Unterhalts) habe ich dann den gerichtl. festgestellten Unterhalt bezahlt.
Im Sommer ist dann meine Ex wieder zum Sozialamt marschiert und hat für einige Monate abkassiert. Sie arbeitete in der Zeit, kassierte TU und KU, das volle Kindergeld, hatte einen neuen Mitbewohner und ließ es sich gutgehen.

Anfang dieses Jahres bekam ich ein Schreiben des Landkreises, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich an diesen 1.280 Euro zurückzahlen sollte aus Leistungen gegenüber der Noch-Nicht-Ex.
Habe darauf hingewiesen, dass diese regelmäßige Zahlungen erhalten habe nach gerichtl. Maßgabe, ich zwar vom OLG zu einer erhöhten Nachzahlung verpflichtet worden sei, mit der man diesen Anspruch verrechnen wolle.
Mein Hinweis, dass meine Noch-Nicht Ex im Aug. letzten Jahres aus einer hälftigen Aufteilung eines Sparkontos ca. 1200 Euro in bar erhalten habe und sie vermutlich diesen Geldsegen dem Sozialamt nicht gemeldet hätte, wurde einfach ingnoriert und mir Zwangsvollstreckung angedroht.
Meine Noch-Nicht-Ex meldete mir gestern telefonisch, dass sie vom Sozialamt bereits drei Rückzahlungsaufforderungen von je 85,00 Euro erhalten hätte.
Somit scheint doch wohl klar zu sein, dass da eine unsaubere Sache läuft, zumal der Landkreis seine Forderung nun an den Rechtsverdreher meiner Noch-Nicht-Ex abgetreten habe, weil dieser ja die OLG geurteilte Nachzahlung auch eintreiben wolle.
Warum ist die Unterhaltsnachzahlung nicht mit der Sozialleistung zu verrechnen ?
Was kann ich tun.
Ich würde gern meine Noch-Nicht-Ex mit einer Strafanzeige wegen Sozialbetruges beglücken und dem Vogel vom Landkreis eine Dienstaufsichtsbeschwerde anhängen, denn was hab ich noch zu verlieren außer meinem restlichen Respekt vor ordentlich arbeitenden Behörden.
Und dem Anwalt meiner Noch-Nicht-Ex würde ich auch gern eins reinwürgen, wo er doch weiß, dass die Unterhaltsnachzahlung eigentlich anteilig dem Landkreis geschuldet ist und er nicht so einfach die gesamte Unterhaltsnachzahlung plus Forderung des Landkreises kassieren darf.

Übrigens hält er seit 3,5 Wochen meinen Einkommensteuerantrag "zur Prüfung" bei sich und rückt diese trotz mehrfacher Anmahnung nicht heraus. Gleiches geschieht mit meinem anteiligen Hausrat plus Kautionsteil und sonst. Baranteilen, die seit 15 Monaten ständig erinnert werden, ohne Erfolg.
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