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Betreuungsunterhalt - Fragen
#1
Hallo,
folgendes problem:
ich habe mit der exfreundin (nie mit ihr zusammengelebt, oder verheiratet gewesen) eine gemeinsame tochter von 2 monaten.
Die Exfreundin war bereits vor der Schwangerschaft aufgrund körperlicher probleme krank gesschrieben und wird in kürze ausgesteuert. d.h im normalfall würde sie dann alg 1 erhalten. wie schaut es denn in dieser situation aus? wird sie ebenfalls alg1 beziehen, oder wird man nun zwecks betreuungsunterhalt auf mich zukommen? falls ja, gibt es "jetzt" noch möglichkeiten mein bereinigtes netto durch z.b einen autokredit zu minimieren?

gruß
thomas
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#2
Für eine Einkommenssenkung ist es längst zu spät, weil das Einkommen des letzten Jahres relevant ist. Ihr ALG 1 zählt aber als eigenes Einkommen, das unterhaltsrelevant ist. Wenn sie es bekommt.
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#3
Betreuungsunterhalt steht Ihr nur zu wenn Sie wg Kinderbetreuung nicht Arbeiten geht. Du mußt aber den Kindes Unterhalt nach D-Tabelle zahlen.
Nach dem Bezug von Alg1 bekommt Sie auch keine Leistungen nach SGB II sondern SGB XII, da sie ja Erwerbsunfähig ist.
Und das ist dein Glück
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#4
(15-03-2011, 14:09)batman schrieb: Die Exfreundin war bereits vor der Schwangerschaft aufgrund körperlicher probleme krank gesschrieben und wird in kürze ausgesteuert. d.h im normalfall würde sie dann alg 1 erhalten.

Für mich ein Grund ihr das ABR zu entziehen - Elternsein ist auch und vor allem körperlich sehr anstrengend.
(15-03-2011, 14:09)batman schrieb: falls ja, gibt es "jetzt" noch möglichkeiten mein bereinigtes netto durch z.b einen autokredit zu minimieren?

Vielleicht noch ein rosa Pony? Das kriegst du nicht als Zahlesel, vergiß es.
„Die Sklaven […] dienen ihren Herren, und die Nichtsnutze ihren Begierden.“
– Diogenes v. Sinope - nach Diogenes Laertios

...Telepapi ist ein nichtsnutziger Sklave...
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