21-03-2011, 16:04
Hallo Zusammen,
meiner Frau ist unter Umstände noch zu einem heftigen Streit zu zu muten -
Ehevertrag abgeschlossen in 2000 – wirksam nach deutschem Recht. Die wichtigste Klausel sind:
• Jeder Ehegatte kann über sein Vermögen im Ganzen sowie im gehörige Gegenstände des Hausrats frei verfügen
• Zugewinnausgleich findet nicht statt
• Zuwendungen der Ehegatten untereinander de Ehre sollen beim erwerbenden Ehehatten verbleiben
• Ausschluss des Versorgungsausgleichs entfällt - es gibt zwei Kinder (2.5 J + 6Mnt).
• Nachehelichen Unterhalt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen §1569 ff jedoch onhne § 1573 Absatz 2 BGB, bis das jüngste Kind das 15. Lebensjahr vollendet hat. Ab da gilt der vollständige Unterhaltsverzicht
Allerdings seit 09/2009 gelten doch teilweise geänderte Gesetzgebung - welchen Einfluß hat die in meinem Fall?
Mein RA meint dass ich mich auf mindestens 3 Jahre Unterhalt vorbereiten sollte (Stand vor ein Paar Monate). Wie ist dies mit den Kindern?
Meine Frau hat das gemeinsam bezahlte Auto, Geschirr und ein gemeinsames Hochzeitsgeschenk mitgenommen, mit beträchtlich grösseren Wert als ich jetzt noch an Gegenstönde besitze.
Wie is eure Meinung?
Alles Gute
meiner Frau ist unter Umstände noch zu einem heftigen Streit zu zu muten -
Ehevertrag abgeschlossen in 2000 – wirksam nach deutschem Recht. Die wichtigste Klausel sind:
• Jeder Ehegatte kann über sein Vermögen im Ganzen sowie im gehörige Gegenstände des Hausrats frei verfügen
• Zugewinnausgleich findet nicht statt
• Zuwendungen der Ehegatten untereinander de Ehre sollen beim erwerbenden Ehehatten verbleiben
• Ausschluss des Versorgungsausgleichs entfällt - es gibt zwei Kinder (2.5 J + 6Mnt).
• Nachehelichen Unterhalt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen §1569 ff jedoch onhne § 1573 Absatz 2 BGB, bis das jüngste Kind das 15. Lebensjahr vollendet hat. Ab da gilt der vollständige Unterhaltsverzicht
Allerdings seit 09/2009 gelten doch teilweise geänderte Gesetzgebung - welchen Einfluß hat die in meinem Fall?
Mein RA meint dass ich mich auf mindestens 3 Jahre Unterhalt vorbereiten sollte (Stand vor ein Paar Monate). Wie ist dies mit den Kindern?
Meine Frau hat das gemeinsam bezahlte Auto, Geschirr und ein gemeinsames Hochzeitsgeschenk mitgenommen, mit beträchtlich grösseren Wert als ich jetzt noch an Gegenstönde besitze.
Wie is eure Meinung?
Alles Gute
Panto