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Ehevertrag - jetztige Lage?
#1
Hallo Zusammen,

meiner Frau ist unter Umstände noch zu einem heftigen Streit zu zu muten -

Ehevertrag abgeschlossen in 2000 – wirksam nach deutschem Recht. Die wichtigste Klausel sind:

• Jeder Ehegatte kann über sein Vermögen im Ganzen sowie im gehörige Gegenstände des Hausrats frei verfügen
• Zugewinnausgleich findet nicht statt
• Zuwendungen der Ehegatten untereinander de Ehre sollen beim erwerbenden Ehehatten verbleiben
• Ausschluss des Versorgungsausgleichs entfällt - es gibt zwei Kinder (2.5 J + 6Mnt).
• Nachehelichen Unterhalt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen §1569 ff jedoch onhne § 1573 Absatz 2 BGB, bis das jüngste Kind das 15. Lebensjahr vollendet hat. Ab da gilt der vollständige Unterhaltsverzicht

Allerdings seit 09/2009 gelten doch teilweise geänderte Gesetzgebung - welchen Einfluß hat die in meinem Fall?

Mein RA meint dass ich mich auf mindestens 3 Jahre Unterhalt vorbereiten sollte (Stand vor ein Paar Monate). Wie ist dies mit den Kindern?

Meine Frau hat das gemeinsam bezahlte Auto, Geschirr und ein gemeinsames Hochzeitsgeschenk mitgenommen, mit beträchtlich grösseren Wert als ich jetzt noch an Gegenstönde besitze.

Wie is eure Meinung?

Alles Gute
Panto
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#2
Mindestens drei Jahre ist richtig, Betonung liegt auf "mindestens". Es dürften eher sechs bis zehn Jahre werden oder noch länger. Dein Ehevertrag sagt dazu schliesslich nichts aus (des Ausschluss bezieht nicht nur auf Arbeitslosigkeit), also gelten die Standardbestimmungen.

Wenn du de facto Gütertrennung hattest, dann hast du doch sicher Nachweise aufbewahrt, wem was gehört? Sonst wäre der Vertragspassus sinnlos. Dann sollte der Klau deiner Ex nachweisbar sein.
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#3
Danke P

Haette ich mir schon gedacht - nein, haben wir nie gemacht. Kann ich alles mit leben; Ikea Teller und Besteck tun's auch!

Letztenendlich habe ich noch ein bisschen Hoffnung auf ein Ausgleichsanspruch - meine noch-Frau behauptet ich habe noch Geld von ihr. Kommt mir komisch vor, ich halte keine Konten in ihr Nahmen!

Letztes Wochenende "Entsorgte Vaeter" gelesen; grausam. Ich komme bis jetzt noch glimpflich weg; habe mein 6 Monaten alten Sohn schon allesamt 5 Minuten auf dem Arm gehabt!
Panto
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#4
Seid ihr beim Abschluss des Ehevertrages nicht darauf hingewiesen worden, dass die Vereinbarung sinnlos wird, wenn man das jeweilige Eigentum gar nicht nachweisen kann?
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#5
Natuerlich! Aber man ist verliebt, naiv, und, und, und......

Well shit happens ... Bin allerdings schon froh mit diesem Forum und mit den vielen Tipps habe ich einiges dazu gelernt. Bin auch noch verbesserungsfaehig ......

Panto
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#6
(21-03-2011, 21:51)Bitch schrieb: Natuerlich! Aber man ist verliebt, naiv, und, und, und......

Aber einen Ehevertrag mit immerhin zwei grossen und wichtigen Punkten hast du ja abgeschlossen, also hast du durchaus vor der Ehe etwas Blut im Hirn gehabt statt nur in den tieferen Regionen.

Für so etwas grosses wie einen Autokauf müsste aber doch ein Nachweis existieren, woher das Geld kam? Oder hast du die Karre in bar bezahlt und anschliessend auf den Namen deiner Ex angemeldet?

Auch das Hochzeitgeschenk lässt sich doch auf beide zuweisen, indem man zu den ehemaligen Schenkern geht. Die werden bestätigen, dass es ein Hochzeitsgeschenk war, also an beide ging und nicht nur an eine Person.

Das Geschirr ist unwichtig. Oder habt ihr von güldenen Tellern gegessen und euren Amaroy-Kaffee aus Meissner Tassen geschlürft?
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#7
Wink 
Das Hochzeitsgeschenk kommt von ihren Eltern - 12 Teiliges Silber Besteck; nicht schlecht!!

Mit dem Auto geht es ungefaehr in der Richtung wie du es beschreibt. Gemeinsames Sparkonto gepluendert und Autogekauft! Sie hat alle Belege mitgenommen.

Again, shit happens .... but when it hits the fan ......!

Mache mich trotzdem keine Sorgen; habe mittlerweile alle Spargelder in meinem Namen ausgegeben

Panto
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