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Vaterschaft - Feststellung - Unterhalt - Ausland
#1
Hallo,

also wie man am Titel erkennen kann ist die Sache kompliziert, daher eine Schilderung, die ich versuche so kurz wie möglich zu halten.

- Ich wohne und arbeite seit ein paar Jahren in Madrid in Spanien
- Die Mutter ist nicht EU Ausländerin mit Niederlassung in D
- Zum Zeitpunkt der Geburt war die Mutter noch nicht rechtskräftig geschieden. Nach Deutschem Recht ist demnach der Ex-Ehemann der Vater
- Dies war zum Zeitpunkt meiner Vaterschaftsanerkennung, die direkt nach der Geburt erfolgte, weder mir noch der Mutter noch der Standesbeamtin bewußt, die mich deshalb auch als Vater eintrug.
- Inzwischen gibt wohl immer noch irgendwelche Probleme, die nur Juristen verstehen, so dass es wohl zu einer Vaterschaftsfeststellung kommen muss.
- Nach der Trennung hatte ich immer regelmässigen Umgang mit meinem Sohn (3J), den ich auch teuer (Umgangskosten von ca. 4-500 Euro pro Monat) bezahle. Leider versucht die Mutter mir nun den Umgang finanziell unmöglich zu machen, da sie den vollen Unterhalt verlangen will. Das ist einfach nicht drin, da ich nicht jeden Monat 4-500 Euro für Umgang und nochmal 400 Euro für Unterhalt aufbringen kann. Ich wäre damit zwar wohl gerade noch über dem lächerlichen 950Euro Selbstbehalt, aber soviel geht in Madrid allein schon für Miete und Nebenkosten drauf, und Essen und sich anziehen können sollte man ja auch noch. D.h. ich werde gezwungen zu wählen: (i) entweder zahle ich den Unterhalt, kann mir dann aber den Umgang nicht oder nur noch alle Festtage leisten (sprich: komplette Entfremdung zum Kind), oder (ii) ich zahle den Unterhalt nicht und versuche weiterhin den Umgang aufrechtzuerhalten (von mir bevorzugte Lösung Undecided).
- Obwohl die Mutter das KG kassiert + 2000 Euro netto verdient, hat sie nach unserer Trennung Unterhaltsvorschuss beantragt und wohl auch bekommen, aber da der ExMann bisher noch als Vater gilt, konnte sie keine Forderungen mir gegenüber geltend machen. Es gibt auch keine Verfahren oder Titel.

Nun bin ich in einer Zwickmühle, einerseits will ich Vater sein und den Kontakt zu meinem Kind nicht abreißen lassen, andereseits werde ich sobald die Vaterschaft festgestellt ist, unterhaltspflichtig, so dass ich ohnehin die Reisen nach D wohl nicht mehr bezahlen kann.

Meine konkreten Fragen:

1) Kann die Mutter sobald die Vaterschaft festgestellt ist auch rückwirkend Unterhalt verlangen, da ihr dies ja vorher (aufgrund der rechtlichen Probleme bzgl. Vaterschaft) nicht möglich war? Und falls ja, wie weit rückwirkend? Bis zur Geburt oder bis zu dem Zeitpunkt, als sie aus der gemeinsamen Wohnung auszog, oder bis zu dem Zeitpunkt als sie das erste Mal einen Einkommensnachweis verlangt hat.

2) Wenn ich nun in Spanien die Wohnung wechsle, oder in ein anderes Land umziehen würde (durch meinen Beruf wäre ich da flexibel) d.h. meine Anschrift der Mutter unbekannt wäre, liesse sich die Vaterschaft dann trotzdem, d.h. ohne DNS Beweis, feststellen? Und werde ich dann auch Unterhaltspflichtig obwohl mir weder Verfahrenseröffnung noch evtl. ergangene Vaterschaftsfeststellung mangels Adresse mitgeteilt werden konnten oder wird das Verfahren dann eingestellt bzw. vorübergehend "zur Ruhe" gelegt?

3) Wie beurteilt ihr die gegenwärtigen Chancen den Unterhalt (in Spanien lebend) einfach nicht zu bezahlen und trotzdem für die Wahrung des Umgangs nach D zu reisen. Ist dies machbar ohne gleich eingesperrt zu werden? (Übrigens schon krass wie man in die Kriminalität getrieben wird ... Angel ) Ich könnte die Forderungen der Mutter verstehen, wenn sie bedürftig wäre, aber ihr geht es einfach darum 400 Euro mehr auf dem Konto zu haben und mir damit die finanzielle Möglichkeit für die Wahrung des Umgangs zu nehmen (sie hat eine Vorgeschite psychischer Episoden und ist wie man unschwer erkennt, nicht gerade Bindungstolerant).

4) Wie stehen die Chancen die Umgangskosten bei der Festsetzung des Unterhalts zumindest teilweise angerechnet zu bekommen? Sowie ich gelesen habe gleich Null, aber gilt das auch wenn ein Elternteil im Ausland wohnt?

5) Wie sieht es nun praktisch mit Gehaltspfändungen in Spanien aus nachdem es ja anscheinend zu einer europäischen Harmonisierung der Unterhaltseintreibung gekommen ist (die Mutter kennt den Namen meines Arbeitgebers).

6) Wenn ich nicht als offizieller Vater gelte, hätte mein Kind dann ja eigentlich auch nicht die Deutsche Staatsbürgerschaft. Hat das irgendeinen Einfluss?

Also um das klar zu machen, ich würde gene den Umgang mit dem Kind weiter regelmässig durchführen und würde mich nur als allerletze Möglichkeit für ein Abtauchen-durch-Umzug entscheiden. Denn wenn ich den Umgang nicht bezahlen kann, d.h. die Mutter mir den Umgang ohnehin verwehrt, dann sehe ich auch keinen Grund zu bezahlen (no taxation without representation), zumal die Mutter über ein ausreichendes Einkommen verfügt.

Vielen Dank im voraus für Eure Antworten

P.S.: Wisst ihr ob beim Europäischen GH f. Menschenrechte derzeit irgendwelche Verfahren bzgl. Versklavung Deutscher Väter, da facto Umgangsverweigerung durch unnötige Unterhaltsforderungen, etc. anhängig sind? Es kann nicht der Menschenwürde des Kindes (oder Vaters) entsprechen wenn 400 Euro zusätzlich auf dem Konto einer ausreichend verdienenden Mutter als wichtiger angesehen werden, als der regelmäßige Umgang mit dem Vater, oder sehe ich das falsch?
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#2
(26-03-2011, 19:08)heiter_bis_wolkig schrieb: 3) Wie beurteilt ihr die gegenwärtigen Chancen den Unterhalt (in Spanien lebend) einfach nicht zu bezahlen und trotzdem für die Wahrung des Umgangs nach D zu reisen.
Das wird nicht funktionieren. Könnte nur gehen, wenn Muddi mitspielen würde, was ja augenscheinlich nicht der Fall ist. Ansonsten haben wir hier im Forum einen "Spanien-Experten", der sich wahrscheinlich bald äußern wird.

(26-03-2011, 19:08)heiter_bis_wolkig schrieb: P.S.: Wisst ihr ob beim Europäischen GH f. Menschenrechte derzeit irgendwelche Verfahren bzgl. Versklavung Deutscher Väter, da facto Umgangsverweigerung durch unnötige Unterhaltsforderungen, etc. anhängig sind?
Gibt´s nicht und wird es auch nicht geben, da grundsätzlich Umgang und Unterhalt nix miteinander zu tun haben und nicht in Verbindung gebracht werden dürfen.
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#3
(26-03-2011, 19:41)blue schrieb:
(26-03-2011, 19:08)heiter_bis_wolkig schrieb: 3) Wie beurteilt ihr die gegenwärtigen Chancen den Unterhalt (in Spanien lebend) einfach nicht zu bezahlen und trotzdem für die Wahrung des Umgangs nach D zu reisen.
Das wird nicht funktionieren. Könnte nur gehen, wenn Muddi mitspielen würde, was ja augenscheinlich nicht der Fall ist. Ansonsten haben wir hier im Forum einen "Spanien-Experten", der sich wahrscheinlich bald äußern wird.

Danke für die schnelle Antwort. D.h. ich könnte mein Umgangsrecht auch nicht einklagen wenn ich den Unterhalt schuldig bleibe?
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#4
1) Kann ich nicht sagen, weil es davon abhängt, wie die verunglückte Vaterschaftsanerkennung gewertet wird. Die war zwar nicht rechtsgültig, aber die Mutter trotzdem Unterhalt verlangen können. Schliesslich wären alle in dem Glauben gewesen, du wärst rechtlicher Vater.

2) Vergiss es. Deine (ungültige) Vaterschaftsanerkennung bricht dir das Genick. Du wärst ein Fall für §1600d BGB ohne Abstammungsgutachten, näheres ist im Thread hier http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3887 beschrieben.

3) Wurde gemacht, das geht.

4) Ausland nutzt nichts. Geht gegen Null.

5) Dazu ist "gleichgesinnter" Experte.

6) Nein, kein Einfluss. Es hat seinen dauernden Aufenthalt in D und damit läuft die Unterhaltsmaschinerie aus Deutschland gegen dich.

Was du nun tun sollst, hängt von deinen Prioritäten ab. Wie wichtig ist dir der Kontakt zu Kind? Sehr wichtig? Dann würde ich vielleicht sogar nach Deutschland zurück in seine Nähe. Abtauchen? Dann musst du auch Ideen haben, wie es mit dem drohenden Schuldenberg weitergeht. Insolvenz? Wo?
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#5
(26-03-2011, 21:10)heiter_bis_wolkig schrieb: D.h. ich könnte mein Umgangsrecht auch nicht einklagen wenn ich den Unterhalt schuldig bleibe?
Wenn Du das Umgangsrecht einklagst, ist Deine Adresse bekannt. Das macht es natürlich einfach, auch im Ausland den Unterhalt einzutreiben.


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#6
(26-03-2011, 21:13)p schrieb: Was du nun tun sollst, hängt von deinen Prioritäten ab. Wie wichtig ist dir der Kontakt zu Kind? Sehr wichtig? Dann würde ich vielleicht sogar nach Deutschland zurück in seine Nähe. Abtauchen? Dann musst du auch Ideen haben, wie es mit dem drohenden Schuldenberg weitergeht. Insolvenz? Wo?

Erstmal Danke für Deine Antworten. An eine Rückkehr nach D hatte ich auch schon gedacht, aber erstens wäre es wohl schwierig für mich am Wohnort der Mutter eine Arbeit zu finden, und zweitens kenne ich dort niemanden, so dass ich anfangs wohl immer nur die Tage bis zu meinem nächsten Umgang zählen würde was einen mit der Zeit ja auch kaputtmacht, zumal sich die Mutter bestimmt noch andere Schilkanen einfallen lassen wird.
Auch endet der Arbeitsvertrag der Mutter in wenigen Monaten, d.h. was wenn ich hier alles aufgebe, zurückgehe, und sie dann wegzieht (womöglich in ihr Heimatland) dann sitz ich wieder da. Huh
(26-03-2011, 21:24)blue schrieb:
(26-03-2011, 21:10)heiter_bis_wolkig schrieb: D.h. ich könnte mein Umgangsrecht auch nicht einklagen wenn ich den Unterhalt schuldig bleibe?
Wenn Du das Umgangsrecht einklagst, ist Deine Adresse bekannt. Das macht es natürlich einfach, auch im Ausland den Unterhalt einzutreiben.

Ja das stimmt. Aber ich hatte gedacht, dass es eben oft an der Vollstreckung (sprich Pfändung) scheitert, wenn die Behörden vor Ort nicht sonderlich an Deutschen Titeln interessiert sind und deshalb auch nicht tätig werden. Zumindest hatte ich das in ein paar Beiträgen von "gleichgesinnter" so gelesen, der ja anscheinend auch in Spanien wohnt ...
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#7
(26-03-2011, 21:34)heiter_bis_wolkig schrieb: Aber ich hatte gedacht, dass es eben oft an der Vollstreckung (sprich Pfändung) scheitert, wenn die Behörden vor Ort nicht sonderlich an Deutschen Titeln interessiert sind und deshalb auch nicht tätig werden.
Ich denke, @gleichgesinnter wird dazu noch etwas schreiben.
Ich persönlich sehe da eher das Problem mit dem Umgang und die Gefahr mit 170 StGB in Konflikt zu geraten. Wenn das StGB mit ins Spiel kommt, ist auch schnell ein (internationaler) Haftbefehl ausgestellt.
Ein guter Freund von mir kann ein Lied davon singen.
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3992

Wobei es bei ihm "nur" um Beleidigung von sesselpuupsenden Roben ging! Und deswegen hat er schon drei mal eingesessen!
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#8
Servus,

durch unseren Karneval war ich leider etwas verhindert. Ich werde mir die Fragen aber nochmal genau anschauen und dann meine Meinung abgeben, aber ich kann, jetzt schon sagen, deine Chancen stehen nicht schlecht, aber du musst dir überlegen, was du willst.
1. Den Unterhalt nicht bezahlen und damit die Gefahr laufen, das du das Kind nicht mehr siehst oder eben andersherum.

2. Du musst dir klar werden, das wenn du bezahlst, hier in Spanien das seltene Glück hast, falls die KM den Umgang verweigert, du die Zahlungen einfach einstellen kannst und hier sogar Recht bekommst, das der in Deutschland geforderte Unterhalt als "nicht vollstreckbar" erklärt werden kann (juristisch).

Alles andere wenn ich wieder nüchtern bin. :-D


Und bitte"blue": Es gibt keinen internationalen Haftbefehl wegen dem 170er. das ist doch nun allseits bekannt.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#9
So, dann will ich mal loslegen, obwohl das Thema eher ins Auslandsforum gehört. Viele Fragen und deswegen mit Zitat:

Zitat:1) Kann die Mutter sobald die Vaterschaft festgestellt ist auch rückwirkend Unterhalt verlangen, da ihr dies ja vorher (aufgrund der rechtlichen Probleme bzgl. Vaterschaft) nicht möglich war? Und falls ja, wie weit rückwirkend? Bis zur Geburt oder bis zu dem Zeitpunkt, als sie aus der gemeinsamen Wohnung auszog, oder bis zu dem Zeitpunkt als sie das erste Mal einen Einkommensnachweis verlangt hat.

Wie ich das aus dem Starterthread mitbekommen habe, wurde schon eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben, die aber ungültig sein kann weil die Dame von ihrem EX noch nicht geschieden war. Zuerst müsste festgestellt werden, ob diese Vaterschaftanerkennung überhaupt rechtsgültig ist in Deutschland. Wenn ja, wird der Unterhalt für das Kind ab Inverzugsetzung geschuldet, also ab dem Zeitpunkt, wo die Mutter den Pflichtigen auffordert, KU zu bezahlen.
Wenn nein, dann muss die Vaterschaft erst festgesetllt werden und in Deutschland ist dann das Recht so verankert, das ab Geburt KU gezahlt werden muss, also rückwirkend.
Das Pikante ist aber, das es in Spanien sowas nicht gibt (rückwirkend), sondern nur ab Klageerhebung (Juzgado de la primera Instruccion), dazu aber später.

Zitat:2) Wenn ich nun in Spanien die Wohnung wechsle, oder in ein anderes Land umziehen würde (durch meinen Beruf wäre ich da flexibel) d.h. meine Anschrift der Mutter unbekannt wäre, liesse sich die Vaterschaft dann trotzdem, d.h. ohne DNS Beweis, feststellen? Und werde ich dann auch Unterhaltspflichtig obwohl mir weder Verfahrenseröffnung noch evtl. ergangene Vaterschaftsfeststellung mangels Adresse mitgeteilt werden konnten oder wird das Verfahren dann eingestellt bzw. vorübergehend "zur Ruhe" gelegt?

Nein, das wäre nicht möglich, das Verfahren würde solange ausgesetzt, bis der Putativvater für eine Blutentnahme zur Verfügung steht oder gefunden wird oder von dem Verfahren nachweislich in Kenntnis gesetzt wurde. Es ist in Deutschland schon vorgekommen, das die Vaterschaft ohne den Vater durch Zeugen an Eides Statt vor Gericht festgestellt wurde, was aber im Ausland nicht akzeptiert wird und man, wenn dann der Putativvater gefunden wurde und man aufgrund dieses Titels dann vollstrecken würde, leicht dagegen vorgehen könnte. Dann müsste man wieder von ganz vorn anfangen. In Spanien kann man auf diese Weise ganz leicht diesen Titel für unvollstreckbar erklären lassen, da die so festgestellte Vaterschaft nicht rechtsgültig ist.

Zitat:3) Wie beurteilt ihr die gegenwärtigen Chancen den Unterhalt (in Spanien lebend) einfach nicht zu bezahlen und trotzdem für die Wahrung des Umgangs nach D zu reisen. Ist dies machbar ohne gleich eingesperrt zu werden? (Übrigens schon krass wie man in die Kriminalität getrieben wird ... Angel ) Ich könnte die Forderungen der Mutter verstehen, wenn sie bedürftig wäre, aber ihr geht es einfach darum 400 Euro mehr auf dem Konto zu haben und mir damit die finanzielle Möglichkeit für die Wahrung des Umgangs zu nehmen (sie hat eine Vorgeschite psychischer Episoden und ist wie man unschwer erkennt, nicht gerade Bindungstolerant).

Also eingesperrt wird man auch in Deutschland nicht so einfach. Dazu muss erstmal ein Titel (Vaterschaftsfeststellung mit beziffertem Unterhaltstitel) vorhanden sein sowie eine Anzeige des JA oder der Mutter gegen den Vater wegen Unterhaltspflichverletzung (170er) aufgegeben worden sein. Erst dann wird es brenzlig weil man dann in Untersuchungshaft genommen werden könnte bis zum Zeitpunkt des Stafgerichttsverfahrens wegen Fluchtgefahr (weil man in Spanien dann nicht greifbar ist). Das alles in allem dauert seine Zeit, wenn man bereit ist, die deutschen Behörden und die Justiz zu beschäftigen (Anträge, Fragen, Widersprüche, Berufung ect ect.). Das kann leicht in die Jahre gehen und man ist immer noch nicht zivilrechtlich verurteilt worden. Danach müssen dann immer noch einige Monate ins Land ziehen bis die Mutter dann Anzeige erstatten kann wenn der Titel dann nicht bedient werden würde. Im übrigen würde der Unterhalt nicht 400 Euro betragen sondern "nur" 317 Euro minus häfltiges Kindergeld.

Zitat:4) Wie stehen die Chancen die Umgangskosten bei der Festsetzung des Unterhalts zumindest teilweise angerechnet zu bekommen? Sowie ich gelesen habe gleich Null, aber gilt das auch wenn ein Elternteil im Ausland wohnt?

Du hast richtig gelesen und ja, das gilt sogar verstärkt für Pflichtige im Ausland denn die haben weniger Möglichkeiten dagegen vorzugehen, was "die" wissen. Ausserdem hast du die Distanz geschaffen, ist also dein Problem (so argumentieren die).

Zitat:5) Wie sieht es nun praktisch mit Gehaltspfändungen in Spanien aus nachdem es ja anscheinend zu einer europäischen Harmonisierung der Unterhaltseintreibung gekommen ist (die Mutter kennt den Namen meines Arbeitgebers).
Oha, dann KANN es zu Gehaltspfändungen kommen. Da sie den Arbeitgeber kennt, sogar sehr warscheinlich, ABER, sie muss zu einem spanischen Gericht gehen, der die Pfändung anordnet. Sobald aber der Arbeitgeber gewechselt wurde, ist schon sense. Man könnte sich auch autonom melden und sich das "Gehalt" als Dienstleitung in eine S.L. einzahlen lassen und die S.L. über einen Anwalt als Strohmann laufen lassen. Hierzu sollte man sich aber mal mit einem spanischen Anwalt hinsetzen und dies bereden.

Zitat:6) Wenn ich nicht als offizieller Vater gelte, hätte mein Kind dann ja eigentlich auch nicht die Deutsche Staatsbürgerschaft. Hat das irgendeinen Einfluss?

Nein, nicht den geringsten.

Zitat:Also um das klar zu machen, ich würde gene den Umgang mit dem Kind weiter regelmässig durchführen und würde mich nur als allerletze Möglichkeit für ein Abtauchen-durch-Umzug entscheiden. Denn wenn ich den Umgang nicht bezahlen kann, d.h. die Mutter mir den Umgang ohnehin verwehrt, dann sehe ich auch keinen Grund zu bezahlen (no taxation without representation), zumal die Mutter über ein ausreichendes Einkommen verfügt.

Von meiner Seite absolut verständlich weil ich in einer sehr vergleichbaren Situation stecke. Einfach umziehen wird aber nichts nützen wenn der Arbeitgeber der gleiche bleibt mit Nomina.
Jetzt gilt es zu analysieren, was du willst und was sie will um dann angemessen zu reagieren.
Hier hast du den Vorteil, das du das "Unheil" kommen siehst und kann dementsprechend vorher reagieren. Ich empfehle unseren Aufsatz und die damit entsprechenden Teile durchzulesen um deine Möglichkeiten aufzuzeigen.

Zitat:Vielen Dank im voraus für Eure Antworten

Immer wieder gerne

Zitat:P.S.: Wisst ihr ob beim Europäischen GH f. Menschenrechte derzeit irgendwelche Verfahren bzgl. Versklavung Deutscher Väter, da facto Umgangsverweigerung durch unnötige Unterhaltsforderungen, etc. anhängig sind? Es kann nicht der Menschenwürde des Kindes (oder Vaters) entsprechen wenn 400 Euro zusätzlich auf dem Konto einer ausreichend verdienenden Mutter als wichtiger angesehen werden, als der regelmäßige Umgang mit dem Vater, oder sehe ich das falsch?

Hehe, das wäre schön, wenn der Umgang höher bewertet würde in der EU als die blose Transferzahlungen wegen KU. Aber nein, der KU wurde als höher gestuft und damit kannst du dich bei dem deutschen Staat bedanken, der diese EU Unterhaltsverordung auf den Weg gebracht hat. Die haben dementsprechend Druck gemacht weil Deutschland Nettoeinzahler in der EU ist und somit diktieren kann.

Gegenfrage: Hast du wieder neue Freundin in Madrid? Die Frage ist wichtig, erkläre ich dir, wenn du sie beantwortet hast.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#10
Hallo gleichgesinnter und vielen Dank für Deine Antworten,

es hat sich inzwischen etwas getan daher ein Update mit noch mehr fragen ... Blush

(29-03-2011, 19:11)gleichgesinnter schrieb: Wie ich das aus dem Starterthread mitbekommen habe, wurde schon eine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben, die aber ungültig sein kann weil die Dame von ihrem EX noch nicht geschieden war. Zuerst müsste festgestellt werden, ob diese Vaterschaftanerkennung überhaupt rechtsgültig ist in Deutschland. Wenn ja, wird der Unterhalt für das Kind ab Inverzugsetzung geschuldet, also ab dem Zeitpunkt, wo die Mutter den Pflichtigen auffordert, KU zu bezahlen.
Wenn nein, dann muss die Vaterschaft erst festgesetllt werden und in Deutschland ist dann das Recht so verankert, das ab Geburt KU gezahlt werden muss, also rückwirkend.
Das Pikante ist aber, das es in Spanien sowas nicht gibt (rückwirkend), sondern nur ab Klageerhebung (Juzgado de la primera Instruccion), dazu aber später.

Also inzwischen habe ich erfahren, dass das Standesamt welches die ursprüngliche Geburtsurkunde und Vaterschaftsenerkennung fälschlicherweise ausgestellt hat, nun auf eine Vaterschaftsfeststellung verzichtet, da sich alle Parteien einig sind, d.h. die urpsrüngliche Urkunde hat Bestand. Wenn ich dich richtig Verstanden habe, dann ist das sogar von Vorteil, da in diesem Fall der Unterhalt erst ab Aufforderung und nicht ab Geburt bezahlt werden muss. Da wir nach der Geburt noch eine Zeit lang zusammen wohnten, würde der Unterhalt ohnehin frühestens ab der Trennung fällig oder?
Ausserdem erhält die Mutter meines wissens schon seit mehreren Monaten Unterhaltsvorschuss vom JA. Da dieser niedriger ist als der Unterhalt, wäre es doch eingentlich besser diesen voll (also 72 Monate lang) auszuschöpfen oder? Oder ändert sich das, sobald die Mutter eine offizielle Forderung stellt bzw. sobald ein Titel vorliegt?

Zitat:Du hast richtig gelesen und ja, das gilt sogar verstärkt für Pflichtige im Ausland denn die haben weniger Möglichkeiten dagegen vorzugehen, was "die" wissen. Ausserdem hast du die Distanz geschaffen, ist also dein Problem (so argumentieren die).

Stimmt nicht ganz. In meinem Falls ist die Mutter aus der gemeinsamen Wohnung aus- und nach D gezogen.

Zitat:Oha, dann KANN es zu Gehaltspfändungen kommen. Da sie den Arbeitgeber kennt, sogar sehr warscheinlich, ABER, sie muss zu einem spanischen Gericht gehen, der die Pfändung anordnet. Sobald aber der Arbeitgeber gewechselt wurde, ist schon sense.

Da mein Vertrag nur noch 1 Jahr dauert, wird sich der Arbeitgeber aber geändert haben bis es soweit kommt denke ich. Sie kennt aber evtl. auch meine NIE. Würde das ausreichen um einen neuen Arbeitgeber ausfindig zu machen?

Zitat:Man könnte sich auch autonom melden und sich das "Gehalt" als Dienstleitung in eine S.L. einzahlen lassen und die S.L. über einen Anwalt als Strohmann laufen lassen. Hierzu sollte man sich aber mal mit einem spanischen Anwalt hinsetzen und dies bereden.
Geht in meinem Fall wohl nicht (da vom Staat angestellt).

Zitat:Hier hast du den Vorteil, das du das "Unheil" kommen siehst und kann dementsprechend vorher reagieren. Ich empfehle unseren Aufsatz und die damit entsprechenden Teile durchzulesen um deine Möglichkeiten aufzuzeigen.
Könntest Du mir den evtl. zuschicken oder die download links wieder aktivieren ... Danke.

Zitat:Gegenfrage: Hast du wieder neue Freundin in Madrid? Die Frage ist wichtig, erkläre ich dir, wenn du sie beantwortet hast.

Nein. Bisher nicht. Warum?

Danke nochmals und Grüße

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#11
Servus,

Zitat:Wenn ich dich richtig Verstanden habe, dann ist das sogar von Vorteil, da in diesem Fall der Unterhalt erst ab Aufforderung und nicht ab Geburt bezahlt werden muss. Da wir nach der Geburt noch eine Zeit lang zusammen wohnten, würde der Unterhalt ohnehin frühestens ab der Trennung fällig oder?

Das ist korrekt (beides).

Zitat:Stimmt nicht ganz. In meinem Falls ist die Mutter aus der gemeinsamen Wohnung aus- und nach D gezogen.

Das könntest du bei einer gewollten Beistandschaftt der Mutter beim Jugendamt angeben und die dann erhöhten Umgangskosten zur hälfte anrechnen lassen. Ob die mitmachen, lässt sich hier nicht genau sagen, aber man sollte drauf beharren und wenn es sich herausstellen sollte, das die das versuchen zu ignorieren oder ablehnen (nicht vergessen, alles schriftlich), kann man Druck ausüben, das man sich das dann notfalls in Spanien vor Gericht anerkennen lassen will und bei einer dann versuchten Vollstreckung in Spanien der spanische Selbstbehalt eben dementsprechend erhöht wird weil sie die Distanz geschaffen hat (diese Drohung erst dann anwenden, wenn die nicht mitspielen wollen, Zahlen nennen).

Zitat:Da mein Vertrag nur noch 1 Jahr dauert, wird sich der Arbeitgeber aber geändert haben bis es soweit kommt denke ich. Sie kennt aber evtl. auch meine NIE. Würde das ausreichen um einen neuen Arbeitgeber ausfindig zu machen?

Das ist schon wichtig, ob sie sie kennt (die NIE). Daran hängt viel. Kennt sie sie nicht und du hast den AG gewechselt, kann ich dir jetzt schon ankündigen, suchen die Jahre oder es wird als unvollstreckbar deklariert, denn die Suche nach einem Ausländer ohne bekannte NIE ist in Spanien ein gewaltiger Suchakt den die sich nicht antun.
Habe einen Bekannten, der genau deswegen im Moment seit 7 Jahren keine Angst hat gefunden zu werden und in Ruhe hier lebt (als Angestellter).

Zitat:Geht in meinem Fall wohl nicht (da vom Staat angestellt).
Von der Seite könnte dann wieder Unheil drohen, da kenne ich mich aber nicht damit aus.

Zitat:Könntest Du mir den evtl. zuschicken oder die download links wieder aktivieren ... Danke.

Schau mal hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...807&page=2 (vorletzter Beitrag)

Zitat:Nein. Bisher nicht. Warum?

Wenn du eine Freundin haben würdest, die bei dir wohnt und sie keine Arbeit hat oder nur Teilzeit arbeitet, dann würde sich dein Selbstbehalt verdoppeln (papel de convivencia).
Schau mal hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=4215

Gruss gleichgesinnter
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