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Selbstbehalt Spanien bei Pfändungen
#6
So, habe die Seite gefunden, hatte sie verloren:

http://ec.europa.eu/civiljustice/enforce...spa_de.htm

Dies ist die neueste Fassung, ab dem 1. Juli 2011 kommt noch eine Zwischenstufe hinzu (4. Stufe 75%) und die vorherige 3. Stufe wird auf 60% erhoeht. Die 5. Stufe bleibt bei 90%.
Ich habe mal nachgerechnet: Durch die Zwischenstufe und unter Einbeziehung werden nur die hoeheren Einkommen etwas mehr belastet bei einer Pfaendung (im Durchschnitt 5%), was die unteren Einkommen aber nicht weiter stoert denn sie kommen bei der pfaendungsberechnung nicht in die oberen Stufen rein.

Ausserdem wird der Selbstbehaltssatz, in Spanien auch Existenzminimum oder Grundbetrag genannt, durch die spanische Krise/Rezession nach unten korrigiert und betraegt jetzt 633,30 Euro (vorher 648,75€).

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Selbstbehalt Spanien bei Pfändungen - von gleichgesinnter - 19-05-2011, 05:07
RE: Selbstbehalt Spanien bei Pfändungen - von desmeralda - 23-10-2012, 12:59

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