22-04-2011, 18:46
@all...
Bin sonst nicht so mit Ratschlägen, weil immer subjektiv. Aber @pudel sieht sich einer Strafverhandlung entgegen. Die Checkliste Trennungsfq ist voll ok, aber definitv nicht vergessen, dass sich nur in ganz wenigen Lebenssbereichen Verhaltensfehler so nachhaltig aus wie im Strafrecht auswirken!
@pudel...
Termin Verhandlung ist Ende Mai. Versorge Dir das Taschenbuch Richtiges Verhalten im Strafverfahren, Beck-Rechtsberater im dtv. Du bist bereits Beschuldigter und die Anklageschrift wird folgen. Schreibe am besten auch mal @Camper1955 an. Er muss sich damit leider auskennen, weil Angeklagter. Das vorgenannte Buch ist sehr informativ, aber vor allen leicht verständlich geschrieben. Mit Beispielen usw. Du kannst sicher sein, dass im Strafrecht jedes Wort und jede Regung von Dir negativ gewertet werden kann und was uns Männer gerade in Sachen Vorwürfe Unterhaltpflichtverletzungen betrifft, wohl auch wird.
Und falls Du eine Verteidigung durch Anwalt erwägst, dann ist die oberste Regel, erst mit dem reden!!!
Und sei vorsichtig mit nicht realisierbaren Versprechungen wie Zahlung von Unterhaltsrückständen in Raten etc. Das kann nach hinten losgehen. Gängiger Vorwurf bei Gericht ist, wenn sie jetzt doch können, warum dann nicht gleich und pflichtgemäß. Genau da fangen viele an rumzueiern!
Bin sonst nicht so mit Ratschlägen, weil immer subjektiv. Aber @pudel sieht sich einer Strafverhandlung entgegen. Die Checkliste Trennungsfq ist voll ok, aber definitv nicht vergessen, dass sich nur in ganz wenigen Lebenssbereichen Verhaltensfehler so nachhaltig aus wie im Strafrecht auswirken!
@pudel...
Termin Verhandlung ist Ende Mai. Versorge Dir das Taschenbuch Richtiges Verhalten im Strafverfahren, Beck-Rechtsberater im dtv. Du bist bereits Beschuldigter und die Anklageschrift wird folgen. Schreibe am besten auch mal @Camper1955 an. Er muss sich damit leider auskennen, weil Angeklagter. Das vorgenannte Buch ist sehr informativ, aber vor allen leicht verständlich geschrieben. Mit Beispielen usw. Du kannst sicher sein, dass im Strafrecht jedes Wort und jede Regung von Dir negativ gewertet werden kann und was uns Männer gerade in Sachen Vorwürfe Unterhaltpflichtverletzungen betrifft, wohl auch wird.
Und falls Du eine Verteidigung durch Anwalt erwägst, dann ist die oberste Regel, erst mit dem reden!!!
Und sei vorsichtig mit nicht realisierbaren Versprechungen wie Zahlung von Unterhaltsrückständen in Raten etc. Das kann nach hinten losgehen. Gängiger Vorwurf bei Gericht ist, wenn sie jetzt doch können, warum dann nicht gleich und pflichtgemäß. Genau da fangen viele an rumzueiern!