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18 Jahre, kein Schulabschluss, keine Ausbildung und nie endende Ansprüche
#26
(23-01-2013, 21:12)Zahlomat schrieb: Ich könnte zwar nachweisen, dass ich kein Einkommen habe, aber ich möchte meine Anschrift nicht herausgeben.

Ohne Einkommen im EU-Ausland überleben zu können ist wohl schon etwas untertrieben.

Du meintest wohl eher, Du hast kein Einkommen über den notwendigen Selbstbehalt hinaus.

lg

Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#27
Meine Tochter wird in wenigen Monaten 21. Jahre.
Das Jugendamt forderte schon seit vielen Monaten keine weiteren Zahlungen mehr, da meine Tochter nicht die erforderliche Gegenleistung erbringen würde.

Jetzt, kurz vor "21" möchte meine Tochter unbedingt und ganz dringend ihren Vater kennen lernen, um ihre Zukunftsvorstellungen zum Thema Schulbildung/Weiterbildung zu unterbreiten. Da sie ja nun selbst für die Verfolgung des Unterhaltsgeldes zuständig ist, ist es für sie jetzt kurz vor 12.
Da möchte sie natürlich ihre Hausaufgaben fristgerecht geregelt wissen, bevor sie 21 wird.

Nach ihrer Aussage, hätte sie sich mit ihrer Mutter überworfen und sei ausgezogen. Nun sei sie ganz auf der Seite ihres Vaters usw...
Ihrer Mutter lebt von Harz4. Vermutlich gibt es ein weiteres nicht offizielles Bareinkommen, was ihr möglicherweise zum Verhängnis werden könnte, falls sie wirklich mit ihrer Tochter im Streit auseinandergangen ist. Schreckliche Geschichte Smile

Da meine Tochter noch keinen einzigen Schulabschluss hat, werden ihre Ansprüche noch sehr lange im Raum stehen.

Daher meine Frage:
Die Rente meiner Frau deckt unseren gesamten Lebensbedarf, inklusive staatliche Krankenversicherung. Meine Frau erhält auf Grund ihrer Heirat einen höheren Rentenbezug, da ich kein eigenes Einkommen habe.
Dürfen wir eine Wohnung zur Selbstnutzung in Deutschland besitzen, ohne zum Verkauf gewungen zu werden?
Bin ich zur Arbeitsaufnahme verpflichtet? In meinem Alter wird es kaum möglch sein, noch Arbeit zu erhalten. Ausgenommen Parkreinigung oder ähnliches.
Wird mir ein fiktives Einkommen aufgezwungen, auch wenn ich unser, bzw. das Einkommen meiner Frau offenlege?
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#28
Die meisten Ängste kann man dir nehmen: Die Tochter ist nichtprivilegierte Volljährige und kommt somit erst auf Rang 4. Dein Selbstbehalt ist höher als bei minderjährigen Kindern, die gesteigerte Erwerbsobliegenheit für die Erwirtschaftung von Minderjährigenunterhalt ist längst weggefallen. Auch die Verwertung der Wohnung kann man nicht von dir verlangen, man kann dir höchstens einen Vorteil deswegen anrechnen. Aber das dürfte in deinem Fall auch nichts ändern.

Ausserdem: Zur Zeit hat sie offenbar keinen Anspruch und ob der überhaupt jemals wieder auflebt, ist zweifelhaft. Sie soll sich bei Bedarf an Bafög oder die BAB halten.

Überleg dir, ob du sie wirklich treffen willst oder ob es nicht besser wäre, vorab zu klären dass kein Geld von dir zu erwarten ist und ein eventuelles Treffen danach von finanziellen Fragen freizuhalten. Es könnte unschöne und belastende Szenen geben, wenn sie im persönlichen Kontakt realisiert, dass bei dir nichts zu holen ist. Treffen ja, aber nicht wegen schweren und unerfüllbaren Wünschen.

Ich bin generell der Meinung, dass man sich als entsorgter und jahrelang abgelehnter Vater nicht den Stress antun sollte, sich mit den miesen Folgen mütterlicher Alleinerherrschaft bei erzwungener Abwesenheit des Vaters zu konfrontieren. Das haben andere zu verantworten. Hilfe kannst du ohnehin nicht geben, als jemand ohne eigenes Einkommen.
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#29
(13-03-2014, 00:01)Zahlomat schrieb: Jetzt, kurz vor "21" möchte meine Tochter unbedingt und ganz dringend ihren Vater kennen lernen, um ihre Zukunftsvorstellungen zum Thema Schulbildung/Weiterbildung zu unterbreiten. Da sie ja nun selbst für die Verfolgung des Unterhaltsgeldes zuständig ist, ist es für sie jetzt kurz vor 12.
Da möchte sie natürlich ihre Hausaufgaben fristgerecht geregelt wissen, bevor sie 21 wird.

Ich kann leider keine rechtlichen Tips geben weil ich mich nicht auskenne aber ich stimme den anderen zu, das hört sich alles da ach an als will jemand nur dein Geld.

Ansonsten wurde mir gerade noch deutlicher wie man selbst für das Kind eine, eher untergeordnete Rolle (um nicht Geldesel sagen zu mpssen) spielen kann. Was das Kind nie kannte kann es wohl nicht so sehr (emotional) vermissen doch bei sachlichen Dingen wie Geld ist das dann doch alles anders.
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#30
@ahlomat
Woher stammt denn die Information, dass das liebe Töchterlein sich nun unbedingt ihres leiblichen Vaters erinnert und zu der -wenn auch- späten Einsicht gelangt sein soll, diesen unbedingt kennenlernen zu müssen.
Über diesen Informationsweg könnte man ja ggf. eine entsprechende Antwort lancieren, in der man sein absolutes Desinteresse an einer späten oder gar verspäteten Kontaktaufnahme kundtut.
Ggf. könnte in diese Antwort "beiläufig" einfließen, dass der gesuchte Vater darum bittet, evtl. eigene Einkünfte des lieben Töchterleins in Erfahrung bringen zu wollen, da der sehnsuchtsvoll erwartete Kontakt zum verlorengegangenen Vater eventuelle finanzielle Hilfe desselben erwarten lassen könnte, weil er einkommens- und mittellos sei.
Ob dann nicht wohl die vorgebliche Sehnsucht erloschen ist ?
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#31
Gegen eine persönliche Kontaktaufnahme ist nichts einzuwenden. Sie kann auch Tips bekommen, Hilfe beim Bewerbungen schreiben etc. Wo ich mich klar verweigern würde und das auch vorab abchecken ob das im Raum steht:

- Sich Forderungen anzuhören, man müsste irgendwas zahlen
- Sich alte Lügen, Verdrehungen oder Vorwürfe anzuhören, Zeug das die Vaterablehner zusammengebraut haben. In solchen Situationen neigen die erwachsenen Kinder oft dazu, die Schuld fürs Versagen vorrangig bei dem zu suchen, der gar nicht mehr beteiligt sein durfte, dem Vater. Nö danke.
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#32
(13-03-2014, 09:06)Terbeck schrieb: @ahlomat
Woher stammt denn die Information, dass das liebe Töchterlein sich nun unbedingt ihres leiblichen Vaters erinnert und zu der -wenn auch- späten Einsicht gelangt sein soll, diesen unbedingt kennenlernen zu müssen.
Über diesen Informationsweg könnte man ja ggf. eine entsprechende Antwort lancieren, in der man sein absolutes Desinteresse an einer späten oder gar verspäteten Kontaktaufnahme kundtut.

Zahlomat als TO hat ja schon geschrieben, dass er an einer Konatktaufnahme ohnehin nicht interessiert ist, sondern nur befürchtet in Deutschland ausgeplündert zu werden.

Wenn sich eines Tages eines meiner Kinder wieder bei mir melden sollte, wird mein erster Kommentar sein: "Geld gibts keins - was willst du noch von mir?" Dann schaun wir mal, wie stark das Interesse am Vater noch ist.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#33
@Austriake / Zahlomat
Der ach so geschätzte Herr Vater könnte sich doch einmal für das Interesse seines Töchterleins herzlich bedanken, sich über dessen Kontaktversuche freuen und gleichzeitig schildern, in welch mieser finanzieller Lage der ach so gebeutelte Herr Papa steckt und sich über jegliche finanzielle Zuwendung des Fräuleins freuen würde, wenn sie sich einer Erwerbstätigkeit hingegeben hätte.
Wetten, dass dann sofort die Sehnsucht der Tochter erloschen ist ?
Jetziges Wegducken animiert doch nur zu mehr Neu-Gier und Forschungsdrang.
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#34
(13-03-2014, 11:13)Terbeck schrieb: Jetziges Wegducken animiert doch nur zu mehr Neu-Gier und Forschungsdrang.

wie wahr...den Wissensdrang kann man vielleicht auch mit Hinweis auf den thread hier stillen:
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8601 Smile
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#35
Der Scheidungswunsch kam von meiner Exfrau. Wir hatten uns einvernehmlich getrennt.

Nach dem Scheidungstermin klagte sie das gesamte Sorgerecht ein und einige Zeit später musste ich noch einen Titel unterschreiben, weil ich anfangs mit den Unterhaltszahlungen nicht pünktlich nachkommen konnte. Ich hatte damals sogar ein schlechtes Gewissen meiner Tochter gegenüber, weil ich annahm, es würde ihr deswegen nicht gutgehen. Ich habe meine Tochter als liebes 4 jähriges Kind in Erinnerung und hatte sie über viele Jahre hinweg sehr vermisst.

Über meine Verwandtschaft war ich immer zu erreichen. Vor ihrem 18. Geburtstag meldete ihre Mutter, dass mich meine Tochter sprechen möchte. Statt meine Tochter meldete sich aber nur das Jugendamt, dass die Unterhaltszahlungen bis zum 21. Lebensjahr weiterhin regeln wollte. Und irgendwann wurde mir mitgeteilt, dass ich meine Zahlungen aussetzen sollte. Jetzt, wo endgültig kein Jugendamt mehr die Zahlungen vermittelt, ist der letzte Zweifel am ehrlichen Interesse an meiner Person verschwunden. Mädchen setzen sich doch schon in der Pubertät über den Willen ihrer Mütter hinweg, haben erste Freunde und fragen nach dem Vater.
Spätestens mit 18 hätte sie sich ihrer Mutter gegenüber durchsetzen können. Aber als 21jährige Frau möchte ich sie zu meinem eigenen Wohle nicht mehr kennen lernen. Ich behalte meine Tochter als 4jähriges Kind in Erinnerung und dabei wird es bleiben.

Sofern sie mich auf Zahlungen verklagen sollte, zu Recht oder Unrecht, werde ich meine finanzielle Situation einem Anwalt zur Durchsicht vorlegen und jegliche Forderungen abweisen lassen. Mag böse klingen, aber nach all den Jahren bin ich fertig mit dieser Sache.
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#36
Wenn deine Kinder erst 9 und 12 Jahre alt sind, ist ihre Kritikfähigkeit noch nicht so weit entwickelt. In diesem Alter hatte ich noch berechtigte Hoffnung auf ein Happy End. Mit dieser Hoffnung hatte ich mich über Jahre hinweg ruhiggestellt, um mich nicht herunterziehen zu lassen. Ich hatte meine Tochter SEHR vermisst. Das Ergebnis sieht man leider erst am Ende einer verlorenen, langen Wartezeit.

Im Altersbereich von 16 Jahren sind Kinder keine Lämmer mehr, wenn sie halbwegs geistig auf der Höhe sind. Im Fernsehen und im Internet kann jedes heranwachsende Kind wahrnehmen, dass Vergangenes aus unterschiedlichen Perspektiven betrachtet, anders erscheinen kann. Und aller spätestens ab 18, im eigenverantwortlichen und geschäftsfähigem Alter können sie sich zu ihrem Vater bekannt haben. Das kann keine selbstsüchtige Mutter verhindern. Und wenn das Interesse eines bereits erwachsenen "Kindes" am Vater erst mit 21 aufkommt, ist der seelische Bezug nicht mehr glaubhaft zu machen. Von meiner Seite ist jegliche Empfindung verblasst. Ich betrachte meine erwachensene Tochter nur noch als juristische Person, die mein Leben mit gerichtlicher Hilfe auf den Kopf stellen könnte. Das kann ich mir aus Altersgründen nicht mehr erlauben. Deswegen hatte ich auch meine Frage zu meiner jetztigen Situation an die Mitglieder des Forums gerichtet.

Selbstverständlich hätte die Entwicklung des heranwachsenden Kindes einen anderen Verlauf nehmen können, wenn die Profis vom Gericht und Jugendamt den Vater, einfach als Vater respektieren würden. Und nicht ausschliesslich als Schuldner und Kassenschrank, im Sinne von Schuldig behandeln würden. Wenn ein Richter die Zukunft einer Eltern-/Kindbeziehung vorsetzlich zerstört, verbleibt die Verantwortung für die negativen Folgen beim Gericht. Es hat mich Jahre gekostet, mein schlechtes Gewissen meiner Tochter gegenüber als vollkommen unbegründet zu erkennen. Das Gericht hat meine jahrelange seelische Belastung zu verantworten. Wenn es heute noch wirklich um eine Vaterfigur ginge, darf diese Position gerne ein Richter übernehmen.
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#37
Das klingt so, wie wenn das gross gewordene Kind selbst Schuld ist, dass es nicht zum Vater zurückfindet. Das sehe ich anders. Was die Mutter als allein Verantwortliche in mächtigster Erziehungsposition lange Jahre gepflanzt hat, ist nicht Schuld des Kindes und auch nicht die Folgen daraus.

Das bedeutet trotzdem nicht, dass man sich alle Folgen dieses von der Mutter erzwungenen Weges antun muss. Die finanziellen Folgen schon mal gar nicht und die menschlichen Folgen zu dem Teil nicht, der einen eh nur belastet. An dieser Stelle nehme ich mir das Recht heraus, einmal "nein" zu sagen, nachdem meine Wünsche, Hoffnungen, Anstrengungen fast zwei Jahrezehnte völlig für alle Beteiligten als zu ignorierender Störfaktor weggewischt wurden.
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