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Nachehelicher Unterhalt
#17
Dank für die vielen Tipps, Hinweise auf mögl. Faktensammlung gegen die KM, die mir bei Gericht weiterhelfen könnten.
Ich habe meinem Anwalt verg. Woche auf der Basis der nachehel. Unterhaltsanträge des Anwaltes meiner noch immer Ex meinen Entwurf eines Gegenantrages einschl. der bestätigten Fotos des Klingelschildes, einschließl. zahlreicher Fakten, einschl. der Forderung nach Einkommensnachweisen, einschl. der Bestätigung des festgestellten VKH-Betruges durch den Bezirksrevisor des LG, einschl. diverser Beweisanträge (insges. 4 Seiten) in dreifacher Ausfertigung übergeben mit der ausdrückl. Aufforderung, diesen als Gegenstück zum Antrag der gegn. Seite vollumfänglich dem Fam. Gericht zukommen zu lassen.
Statt dessen schreibt er mir, dass er derzeit nicht beabsichtigt, dieses Schreiben weiterzugeben, weil er damit eine weitere Verzögerung des Scheidungstermines befürchtet. (ist bereits seit fünf Monaten verzögert, mir kommt es nicht mehr darauf an, ob sich die Sache noch zwei - drei Monate hinauszögert; ich will nur nicht mehr für die Ex, wohl noch für meinen Sohn zahlen).
Statt jetzt aktiv zu werden, schreibt mein "Anwalt" den gegn. Kollegen an und bittet "nunmehr" um baldige Stellungnahme zur Frage des Hausrates.
Aktionismus ließ mein Anwalt plötzlich erkennen, als ich ihn davon in Kenntnis setzte, dass ich den Erlass einer einstw.Anordnung beim Fam.Ger. auf Herausgabe meines Steuerantrages für 2009 gegen meine noch immer nicht Ex beantragt hätte. Am gleichen Tag (ohne Aufforderung)schrieb er seinem gegn. Kollegen, dass er an die Herausgabe des Steuerantrages erinnere.
Ich vermute, dass mein Anwalt beleidigt ist, weil ich von ihm regelmäßig Tätigkeit fordere, dass ich seine "Informationspolitik" kritisiere (keine Kopien von Schriftsätzen, sehr späte Weitergabe von gegn. Schriftsätzen an mich/bis z vier Wochen).
Da ich leider dem Fam. Gericht diesen Antrag wohl nicht selbst zukommen lassen darf,, wird es wohl bei der irgendwann stattfindenden Scheidungsverhandlung beim Antrag des Gegners bleiben und ich werde trotz gegenteiliger Beweislage auch weiterhin der Zahlesel sein und bleiben.
Mein anteiliger Hausrat wird bis dahin verhunzt sein und reif für den Sperrmüll.
Ich überlege ernsthaft, ob ich nicht bei der Staatsanwaltschaft ob der Erkenntnisse des Bezirksrevisors und der erschlichenen SGB II-Hilfe Strafanzeige erstatten soll.
Mir ist bewusst, dass ich am Anfang dieser Geschichte zu nachsichtig und großzügig war, aber ausschließlich so gehandelt habe, weil mir das Wohl meines Sohnes wichtiger war als Geld und werte.
Wie das aber nun von ihr ausgenutzt wurde und wird, hat mein Wohlwollen überstrapaziert.
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Nachehelicher Unterhalt - von Terbeck - 27-04-2011, 21:17
RE: Nachehelicher Unterhalt - von p__ - 27-04-2011, 21:28
RE: Nachehelicher Unterhalt - von blue - 27-04-2011, 23:16
RE: Nachehelicher Unterhalt - von Petrus - 28-04-2011, 02:28
RE: Nachehelicher Unterhalt - von Dzombo - 28-04-2011, 07:05
RE: Nachehelicher Unterhalt - von PapaParis - 28-04-2011, 08:02
RE: Nachehelicher Unterhalt - von Terbeck - 28-04-2011, 08:41
RE: Nachehelicher Unterhalt - von PapaParis - 28-04-2011, 10:20
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RE: Nachehelicher Unterhalt - von Terbeck - 03-05-2011, 09:13
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RE: Nachehelicher Unterhalt - von Austriake - 18-05-2011, 12:40
RE: Nachehelicher Unterhalt - von Dzombo - 18-05-2011, 13:25

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