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Darf man als Frau auch Fragen bezüglich Sorgerecht/ABR stellen?
#9
Hallo Jungsmama2010!

Zunächst hast auch du Rechte, einfach so als Mensch.
Weder bist du seine Magd noch seine Putze, Köchin oder Nanny für die Kids.
Drohungen in Richtung Geldentzug taugen zur Deeskalation in der Regel nicht mehr.
Allerdings musst du dir auch die Frage gefallen lassen, warum er es sein sollte, der Vater eurer gemeinsamen Kinder werden und sein sollte?
Was war/ist seine Rolle im Familienverbund und welche Rolle soll er erfüllen, wenn du deine Absicht umsetzt und mit den Kids davon ziehst?

Dies können wir hier nicht aufarbeiten, weil lediglich deine Darstellung, aufgrund deiner Wahrnehmung vorliegt.
Und wenn ich dann noch von deiner Empörung lese, dass er nachts nicht aufgestanden war, weil der Kleine schrie und er doch erst um 20h nach der Arbeit nach Hause kam, beschleicht mich ein mir bekanntes Gefühl von Misstrauen. Mit derlei Äußerungen wurde in der Vergangenheit nich nur ich konfrontiert. Ist das irgendwie schick, in dieser Dekade?

Wenn für dich die Trennung als Paar definitiv fest steht, dann kannst du ihm ein Angebot zu einer Mediation machen.
Aber Achtung: Mediator ist kein anerkannter Ausbildungsberuf.
Jede/r kann und darf sich so nennen und entsprechende Angebote präsentieren.

Kinder einpacken und einfach fortziehen ist auch nicht, solange ihr gleichermaßen über den Aufenthalt der Kinder bestimmt. Entweder du stellst einen begründeten Antrag am Familiengericht, dem im Anschluss ein entsprechender Beschluss folgt, oder ihr einigt euch, besser, außergerichtlich.

Oma, Onkel und Co. mütterlicherseits mögen von deiner Warte aus gute Anlaufstellen sein, jedoch eher seltener für den dazugehörigen Vater. Dies umso weniger, wenn dieser Part der Familie protagonistisch zur Fraktion der Mutter zählt.
Du kannst also mit dem Argument nicht überall punkten.

Besser, ihr bleibt allesamt am Ort und du setzt dich für eine entsprechende verstärkte Beteiligung durch den Vater ein.
Sollte er auf seinem Standpunkt verharren und die Kids lediglich für eine Nacht in der Woche nehmen wollen, bleibt dir besagter Weg über das Familiengericht.
Berücksichtige aber bitte auch die Interessen und Bedürfnisse der Kinder, betreffend Umfeld, Personen und Betätigungen.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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RE: Darf man als Frau auch Fragen bezüglich Sorgerecht/ABR stellen? - von Bluter - 16-05-2011, 14:37

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