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Darf man als Frau auch Fragen bezüglich Sorgerecht/ABR stellen?
#62
(22-05-2011, 16:45)Aphrodite schrieb: Ich glaube, es hat noch niemand erwähnt, dass auch die Großeltern und restliche nahe Verwandschaft ein grundsätzliches Umgangsrecht mit den Kindern haben/hat (was natürlich selten bis nie per Klage versucht wird durchzusetzen).

Uiuiuiuiui, Grosseltern und restliche Nahe Verwandschaft haben in Deutschland ein Grundsätzliches Umgangsrecht. Supi, bisher sehe ich eigentlich nur die Eltern des Mannes, die hier kein Umgangsrecht mit den Kindern haben!!! Aber Klagen, nach welchem der vielen Artikel soll das denn sein? In Frankreich gab es mal einen Artikel der da hiess die Grosseltern haben ein Recht auf Umgang mit Enkelkinder. Dank der Feministischen Ausgrenzerinnen heist dieser heute, das Kind hat ein Recht auf Umgang mit den Grosseltern (wenn es denn will)!!! Aber in Deutschland, wenn man VÄTERN sogar das Sorgerecht entgegen aller Menschenrechtskonventionen entziehen kann, ohne eine mind. einmal jährliche Prüfung auf Fortbestand (wie vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gefordert) einzuleiten, wie sollen dann Grosseltern ein Umgangsrecht einklagen, dass den Umzug der Tochter mit einbezieht, nur weil sie Ihr Enkelkind nicht täglich sehen, aber ein Vater, der sogar vom Grundgesetz ein wesentlich höheres Recht hat, soll hier dann leer ausgehen??? Sorry, wenn ich jetzt böswillig wäre, so würde ich obige Argumentation als Beweis dafür anführen, dass Frauen nicht logisch denken können!

(22-05-2011, 16:45)Aphrodite schrieb: Vom Standpunkt der Kinder aus betrachtet klingt der angedachte Umzug für mich eher nach einem Gewinn. Ich finde es schon schade genug, wenn Eure Kinder gar keinen Kontakt zu seiner Familie haben - aber völlig auf familiäre Strukturen bzw. Bezugspersonen (neben Mama und Papa) verzichten zu müssen, ist sicher nicht Kindgerecht. Abgesehen von den alltäglich-praktischen/beruflichen Vorteilen, die sich für Dich ergeben würden.

Ich glaube es nicht, hier gibt es keine Umgangsverweigerung den Grosseltern gegenüber, es gibt diesen Kontakt in den Ferien, zu X-Mas etc. So ist das nun einmal bei Grosseltern, die weit weg von den Kindern leben. Aber ich finde es eigentlich auch schade dass meine Eltern mein Kind nur sehr selten sehen, werde es dann mal meinen einpacken und kurz ne internationale Kindesentführung Richtung Deutschland durchziehen, zu lasten der Mutter. Mein kleiner wäre damit ubrigens total einverstanden.... Mal schaun wie lange es dauert bis mein Sohn wieder ausgelifert wird! Und ein Kind hat genug Bezugspersonen, neben Schule, Kindergarten etc. Die alle temporär sind. Vom Gericht sollte bei der Wahl des besseren Elternteils (um nichts anderes geht es ja vor Familiengerichten, Kindswohl fuck off, hauptsache schnell viel Unheil angerichtet) geachtet werden. Das bedeutet, wer bleibt in der für das Kind gewohnten Umgebung mit Lehrern, Freunden etc.

Und ob es Kindgerechter ist, dass die "Hauptbezugsperson" die Kinder bei den eigenen Eltern lässt, während sie sich, nach dem die Kinder aus der gewohnten Umgebun gerissen wurden, um den Grossteil des Tages abwesend zu sein ... Sei dann noch dahingestellt. Mit einem einfachen, die Grosseltern haben auch Rechte, anscheinend mehr als Papa ist das sicher nicht getan. Gottseidank ist die TO hier ein wenig Tiefgründiger und denkt zuerst an die Kinder!!!

(22-05-2011, 16:45)Aphrodite schrieb: Auf der einen Seite steht also Dein Ex, der sich offensichtlich wenig kompromissbereit & dazu noch unzuverlässig zeigt - und auf der anderen Seite erwarten Dich min. vier verwandte Betreuungspersonen zusätzlich (die Du z. T. deutlich länger und besser kennst und einschätzen kannst als ihn).

Worüber denkst Du eigentlich noch nach?

Such Dir eine Stelle und dann: on y va!


Oh frau, oh frau, es geht nicht darum Bezugspersonen besser einschätzen zu können (das würde auch bei einer vom Vater bezahlten Nany in der Stadt gehen), aber ich hoffe dass Du noch vielen Frauen in genau dieser Situation genau den gleichen Tipp gibst, denn es ist ein Elfmeter für den Mann (egal wie gut oder schlecht er sich gekümmert hat, um das Sorgerecht und ABR zu erhalten). Die Kinder können dann auch in der Stadt von einer Nany Fremdbetreut werden, die dann ja nach Deinen obigen Erläuterungen irgendwann warscheinlich ein eigenes Umgangsrecht erwirbt.

Ach ja, worüber die TO nachdenkt, es auf die Gütliche zu versuchen und nicht das Leben der Kinder und des Vaters komplett zu versauen nur um ihr eigenes zu leben!!!
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
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RE: Darf man als Frau auch Fragen bezüglich Sorgerecht/ABR stellen? - von PapaParis - 22-05-2011, 19:40

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