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Darf man als Frau auch Fragen bezüglich Sorgerecht/ABR stellen?
#69
@Camper1955...

Sorry. Ich weiß ja um deinen Heldemut ob dem 170er. Aber mit Verlaub, in Bezug auf uns zwei bin ich ja wohl bereits der Freigesprochene. Vergessen? Aber die Staatsanwaltschaft brachte ich mit Hirn und nicht mit dem Popo zu Fall im 170er Fall. Und das Urteil dazu hatte ich mir auch umgehend und direkt im Geschäftszimmer bei der Staatsanwaltschaft im Volltext persönlich abgeholt und dann dem Jobcenter um die Ohren gehauen, ergo habe ich meinen wie Du sagst A..gehoben und gedreht.

Ich bin mir jetzt nicht so sicher, ob Du mich meintest mit hier nur beschweren und nichts tun, aber wie war das noch mal mit deiner wieder Kontaktherstellung zu deiner Tochter? Diesen Kontakt nicht gehabt zu haben, darüber beschwertest Du dich und nicht ich. Aber egal. Ich sage halt was ich denke und das schafft nicht unbedingt Freunde. Aber ein Bruzzler können wir dennoch getrost auflegen.
Wie kam der Kontakt zu deiner Tochter wieder zustande? Achja. wie geht es ihr eigNaja. Und was beschweren betrifft. entlich?
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RE: Darf man als Frau auch Fragen bezüglich Sorgerecht/ABR stellen? - von Dzombo - 23-05-2011, 14:09

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