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Berechnung Unterhalt KM
#51
Hallo und DANKE für die Antwort!

(13-05-2013, 10:33)i-wahn schrieb: die Nummer ist für mich besser gelaufen als ich es für möglich gehalten hätte. Für die Berechnung hat das Gericht 12 Monate zugrunde gelegt und die Gegenseite schwerst zusammengestaucht für die frech dreiste 3-Monatsrechnung. Ich zahle deswegen nur den Mindestunterhalt (770 €).
Das ist ja SUPER!

[Vollquote gelöscht]
OK, danke für die guten Tipps!
Das werde ich genau so machen müssen.

Noch 3 Fragen:

1)
Wie kam es zu dem großen Unterschied von 1100 der Fledermaus
und den 593 vom Elterngeld? Oder waren die 593,- schon die 67%
wie bei meinem Fall 630,- Elterngeld von ihr?
Oder auch durch:
-Arbeitslosichkeit?
-Krankheit?
-Bereinigung berufsbedingte Aufwendungen?

(bei meiner DEX 3 Monate krank+1 Monat arbeitslos)

2)
Also um bedürftig(Unterhaltsberechtigt zu sein
darf Sie keine Auto haben und keine 1500 Euro auf dem Sparbuch?

3)
Also kann ich ihre Fahrtkosten auch bereinigen?
(ich weiss Sie hatte einen Steuerfreibetrag für die Fahrtkosten)

MfG
klWirts1
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#52
1100 € hat ihr Anwalt ausgerechnet. Darf man nichts drauf geben. Natürlich den Zeitraum bewusst ausgewählt und nichts bereinigt (3 Monate - genau wie bei dir hatte Madam plötzlich Überstunden ohne Ende, Nachtarbeit, Wochenendzuschlag, etc. Alles rein zufällig natürlich. Wenn du mich fragst, die Damen werden beraten. Hohes Einkommen in der Schwangerschaft sichert höheres Elterngeld und ggf. Höheren Unterhalt. Alles vorsätzlicher Betrug und ein echtes Alarmsignal für gezielte Planung. Kein Aas interessiert sich für den Schutz des ungeborenen Lebens).

593 Elterngeld wurde vom Amt berechnet. Waren die 67 Prozent. Und weil das Amt zahlen soll, rechnen die sehr genau. Das ist eine gute Argumentation für dich und ein echter Anhaltspunkt für das tatsächlich in den letzten 12 Monaten realisierte Einkommen. Es geht um die Lebenssituation vor der Geburt. Diese muss nachhaltig bestand gehabt haben. Ein, zwei, oder drei Monatsgehälter kennzeichnen keine Nachhaltigkeit. Der Zeitraum ist viel zu kurz. Warum nicht gleich das Gehalt der letzten Woche? unbedingt Nachweise einfordern!

Für niedrige Einkommen gelten auch nicht zwingend die 67 Prozent. Bitte das Thema noch mal googeln und genau nachrechnen. Wahrscheinlich ist die Holde auch ein Fall für max. 770 Euro.

Bedürftig ist Sie auch mit Auto und Sparbuch. Du musst ihr mindestens einen Freibetrag in Höhe eines Jahresgehaltes einräumen. Danach wird es willkürlich. Aus meiner Sicht wäre mehr gespartes zu verbrauchen. Mancher Richter sieht aber eher nur den Zinsgewinn als Einkommen und meint, dass das Ersparte nicht angegriffen werden muss.

Fahrtkosten kannst du in jedem Fall bereinigen. Musst du mal prüfen ob du besser die Pauschale nimmst oder die Echtkosten. Bei weiten Wegen natürlich über die Echtkosten argumentieren. Nimm einfach mal die Unterhaltsleitlinien deines OLG zur Hand.

Und bevor du bei ihr zu viel rechnest natürlich unbedingt dein eigenes Einkommen prüfen. Für die Frau zahlen nur die Besserverdiener. Für die meisten Ottonormalverbraucher sitzen die 770 € ohnehin nicht drin.
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#53
kann wegen madamme wieder mal nicht schlafen...aber das mir dem EG macht mit Mut!

(13-05-2013, 22:22)i-wahn schrieb: 1100 € hat ihr Anwalt ausgerechnet. Darf man nichts drauf geben. Natürlich den Zeitraum bewusst ausgewählt und nichts bereinigt (3 Monate - genau wie bei dir hatte Madam plötzlich Überstunden ohne Ende, Nachtarbeit, Wochenendzuschlag, etc. Alles rein zufällig natürlich. Wenn du mich fragst, die Damen werden beraten. Hohes Einkommen in der Schwangerschaft sichert höheres Elterngeld und ggf. Höheren Unterhalt. Alles vorsätzlicher Betrug und ein echtes Alarmsignal für gezielte Planung. Kein Aas interessiert sich für den Schutz des ungeborenen Lebens).
ja, die sind gerissen...bei mir war ihr
Gehalt erst schlecht und Sie hatte eine 3 Tage Woche, dann 3 Monate den ganzen Tag TV glotzen
weil 'krank(haha), dann nochmal 1 Monat TV(Arge)
Und danach ist ihr wohl eingefallen wieder einen Vollzeitjob zu brauchen...mussten unbedingt 5 Tage/Woche sein.
Pille war aber schon abgesetzt!!

(13-05-2013, 22:22)i-wahn schrieb: 593 Elterngeld wurde vom Amt berechnet. Waren die 67 Prozent. Und weil das Amt zahlen soll, rechnen die sehr genau. Das ist eine gute Argumentation für dich und ein echter Anhaltspunkt für das tatsächlich in den letzten 12 Monaten realisierte Einkommen. Es geht um die Lebenssituation vor der Geburt. Diese muss nachhaltig bestand gehabt haben. Ein, zwei, oder drei Monatsgehälter kennzeichnen keine Nachhaltigkeit. Der Zeitraum ist viel zu kurz. Warum nicht gleich das Gehalt der letzten Woche?

unbedingt Nachweise einfordern!
Werde auf jeden Fall das Elterngeld als Maßstab nehmen und alle anderen Forderungen
bis zur Beweis/Vorlage der Bedürftigkeit ablehnen.

Das ist eine Gute Nachricht, sicher wenn jeder weiß dass
die 3 Jahre sehr einfach verläääääääängert werden können


(13-05-2013, 22:22)i-wahn schrieb: Bedürftig ist Sie auch mit Auto und Sparbuch. Du musst ihr mindestens einen Freibetrag in Höhe eines Jahresgehaltes einräumen. Danach wird es willkürlich. Aus meiner Sicht wäre mehr gespartes zu verbrauchen. Mancher Richter sieht aber eher nur den Zinsgewinn als Einkommen und meint, dass das Ersparte nicht angegriffen werden muss.
OK :-(
ein Jahresgehalt hat Sie nicht auf dem SB, aber ich stelle mich erstmal dumm

(13-05-2013, 22:22)i-wahn schrieb: Fahrtkosten kannst du in jedem Fall bereinigen. Musst du mal prüfen ob du besser die Pauschale nimmst oder die Echtkosten. Bei weiten Wegen natürlich über die Echtkosten argumentieren. Nimm einfach mal die Unterhaltsleitlinien deines OLG zur Hand.
Dan nehme ich die Fahrtkosten
125 Euro/Monat


(13-05-2013, 22:22)i-wahn schrieb: Für niedrige Einkommen gelten auch nicht zwingend die 67 Prozent. Bitte das Thema noch mal googeln und genau nachrechnen. Wahrscheinlich ist die Holde auch ein Fall für max. 770 Euro.
OLG Hamm,hoffe die bereinigen auch ihr Netto!

630(EG)/67(%)x100=940
-125 Euro Fahrtkosten
=815 Euro BU

(13-05-2013, 22:22)i-wahn schrieb: Und bevor du bei ihr zu viel rechnest natürlich unbedingt dein eigenes Einkommen prüfen. Für die Frau zahlen nur die Besserverdiener. Für die meisten Ottonormalverbraucher sitzen die 770 € ohnehin nicht drin.
Leider sind durch UrlaubsG, Weihn.G, Steuerrückzahlung und WOHNVORTEIL
fast 1200 BU theoretsch möglich bei 3/7 von meinem ber. Netto.

UG, WG und SteuerRZ hat man nicht monatlich und dieser 'Wohnvorteil'(511 Euro) sorgt dafür dass NICHTS an Bargeld mehr in der eigenen Geldbörse ist!

unglaublich

MfG
klWirts1
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#54
Fast, bei 630 € Elterngeld errechne ich einen Prozentsatz von 75 % bei einem Nettoeinkommen von 840 € (840 x 0,75 = 630 €). Vergleiche http://www.elterngeld.net/kommentar-berechnung.html

Bereinigt hat das Amt aber normalerweise schon. Zumindest um den Werbungskostenpauschbetrag.
http://www.elterngeld.net/elterngeld-einkommen.html

Sollte's du aber ohnehin nur als klare Argumentations- und Orientierungshilfe nehmen. Es bleibt dabei: unbedingt Nachweise einfordern! Und erst dann mit der spitzen Feder rechnen. In der Zwischzeit darauf hinweisen, dass du aufgrund der dir vorliegenden wenigen Informationen nur den Mindestsatz von 770 € als Bedarf erkennst. Den bist du aber selbstverständlich jederzeit bereit anzuerkennen und zu bezahlen. Da Sie ja scheinbar kein Vermögen hat solltest du diesen Betrag dann aber auch ohne weitere Diskussionen löhnen. Aus der Nummer kommst du auf keinen Fall raus.

Ein Tipp noch. Darauf achten, ab wann du in Verzug gesetzt wurdest. Erst nachdem du schriftlich zur Zahlung aufgefordert wurdest bist du dran. Dann allerdings ab Monat der Inverzugsetzung rückwirkend. Ihr Anwalt wird es in jedem Fall ab dem Monat der Geburt rückwirkend versuchen, kommt damit aber vor Gericht nicht durch.
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#55
VIELEN VIELEN DANK für die wichtigen Infos!

(@i-wahn:vielleicht könntest die PM Funktion einschalten oder
mir per PM mal deine Email schicken.
Wäre eine grosse Hilfe für mich einige Tipps zu bekommen wie ich das genau
formulieren soll wenn ich auf irgendwelche Schreiben antworten oder reagieren muss)

MfG
klWirts1
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#56
Für PN bin ich wohl zu blöd und meine Mailadresse möchte ich nicht rausgeben. Ich gestehe, dass ich die Anonymität hier sehr schätze. Nur kein Aufsehen erregen - typisch Mann halt *fg*. Davon abgesehen helfe ich aber gern. Schaue auch immer wieder mal ins Forum. Wenn meine bitteren Erfahrungen jemand helfen können freu ich mich ;-)

Im übrigen habe ich selber sehr hilfreiche Unterstützung in diesem Forum erfahren. Das hat mir viel Geld und Ärger erspart!

Also, Glück auf, das Leben geht weiter!
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#57
(15-05-2013, 22:24)i-wahn schrieb: Schaue auch immer wieder mal ins Forum. Wenn meine bitteren Erfahrungen jemand helfen können freu ich mich ;-)

Das reicht auch schon!!!
DANKE NOCHMAL
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