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Beistandschaft Herabsetzung meiner Unterhaltspflicht
#5
(12-06-2011, 13:03)p schrieb: Dafür wird man dir fiktives Einkommen verpassen.

Falls das so ist, wäre immer noch die Frage, wieviel fiktives Einkommen Du denn erzielen können sollst. Das bedeutet noch lange nicht, dass damit eine Unterhaltspflicht entsteht. Auch fiktives Einkommen muss in einem Mindestmaß realistisch sein.

Du hast bisher "geforderten Unterhalt" gezahlt. War der in irgendeiner Weise tituliert oder gab es einen Gerichtsbeschluss? Nur dann laufen Schulden auf, aber auch dann ist die Äußerung des Jugendamts lediglich eine Information. Das JA kann das nicht selbst festlegen.

Wenn der Beistand ohne Vorliegen eines Titels mit der Zahlung des jetzt möglichen Betrages einverstanden ist und das für Dich in Ordnung ist, kannst Du es m.E. bei dem Stand lassen. Dann stimmt das mit den auflaufenden Schulden einfach nicht.
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RE: Beistandschaft Herabsetzung meiner Unterhaltspflicht - von karlma - 12-06-2011, 13:45

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