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Beistandschaft Herabsetzung meiner Unterhaltspflicht
#6
Wenn es keinen Titel gibt, dann läuft auch keine Differenz als Schulden auf. Wenn du nichts (!) unterschreibst, dann läuft auch nichts als Schulden auf.

Rein theoretisch müßtest du für die 3 Kinder 940.- sog. "Mindest"unterhalt zahlen - da du das eh nicht kannst, solltest du dich gründlich informieren. Ob du möglicherweise einen H4-Anspruch hast. Das ist sehr wahrscheinlich. Wohnst du auch in dem Haus? Dann hängt es wesentlich von EK deiner Partnerin und Rente des Vaters ab, weil dann seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft.

Selbständigkeit keinesfalls aufgeben! Solange der monatliche Ertrag über 400.- Euro liegt, wirst du immer besser dastehen als ohne.
Dem JA würde ich sage "Wenn Sie mehr wollen, dann muß ich umgehend H4 beantragen". Im Falle eines Klageeingangs solltest du das wohl auch umgehend tun. Damit du später im Falle einer Verurteilung eine Einkommensanrechnung beantragen kannst. Lass dich nicht ins Bockshorn jagen!
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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RE: Beistandschaft Herabsetzung meiner Unterhaltspflicht - von sorglos - 12-06-2011, 14:03

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