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§ 170, heutiges Urteil des Amtsgerichtes
#1
Thumbs Down 
Soeben war ich auf dem Amtsgericht in Westerburg (Westerwaldkreis) - Regierungsbezirk Koblenz (ohne Anwalt)
Vorwurf : Unterhaltspflichtverletzung/Ich hätte durch meine selbständige Tätigkeit meinen Unterhalt (Mindestunterhalt für meine beiden Töchter) viel zu gering und teilweise gar nicht gezahlt.

Richter : Ich müsse massenhaft Bewerbungen vorlegen um meine Bemühungen nachweisen zu können einen Arbeitsplatz zu bekommen, der ausreichend gut bezahlt wird.
Ich wies darauf hin, dass ich Versicherungsvertreter sei und bei einer Gesellschaft aufgrund meiner eidesstattlichen Versicherung die beantragt wurde, keinen Vertrag mehr bekäme. Daher würde ich frei arbeiten. Als ungebundener Vermittler.
Ansonsten bin ich ungelernt und habe leider keine Ausbildung in einer anderen Branche beendet.

Das hat nicht interessiert. Ich könne an ein Fließband gehen und dort 1800 € verdienen. Ich würde ja gut leben (was Quatsch ist und nicht bewiesen werden konnte). Dummerweise hat die Mutter meiner Freundin ein Haus gekauft. Die Mutter ist vermögend und ich darf dort wohnen.

Man unterstellte mir, ich würde irgendwie in der Sache mit drin hängen und ich sei ja oft beim Bäcker in unserem Ort und würde dort Kaffee trinken. Das würde ja auch Geld kosten.

Außerdem hat man mir unterstellt, ich hätte weitere Einkünfte die ich nicht angeben würde. Was nicht bewiesen werden konnte - und weil es auch so nicht ist !!!

Der Staatsanwalt unterstellte mir bewusste strafbare Nicht-Einhaltung der Unterhaltspflicht und wollte 4 Jahre (!) auf Bewährung oder 6 Monate Knast!

Meine selbständige Tätigkeit hätte ich auf zu geben. Seit 1994 arbeite ich darin.

Den Unterhalt habe ich in voller Höhe zu zahlen, egal wie. Das würde auch nicht interessieren. Der Geetzgeber sähe das so vor.

Urteil : 3 Monate auf Bewährung. Bewährungszeit 3 Jahre. Unterhalt ist sofort zu zahlen und Bemühungen nach zu weisen, wie die Rückstände ausgeglichen werden sollen.
Ich hätte jeden Monat 10 Bewerbungen vor zu legen und außerdem sonst monatlich 40 Sozialstunden zu leisten wenn ich dem nicht nach komme.

(Sollte etwas fehlen oder Fragen sein, antworte ich gerne) Bin noch total aufgeregt und habe die Hälfte wohl vergessen.

Habe meine Anwältin angerufen. Die legt jetzt Berufung beim Landgericht Koblenz ein.
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#2
wie alt sind denn Deine Kinder?
Hatte einen aehnlichen 'Fall'.

Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#3
Sie sind 7 und 11 . Mutter ist Grundschulpädagogin. Laut Richter konnte sie aber nicht für den Unterhalt aufkommen und somit hätte ich den gefährdet. Jetzt kriegt sie ihr 2. Kind mit dem jetzigen Ehemann. Hat also bald 4.
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#4
Wer hat die Anzeige gestellt?
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#5
Ich bekam 8 Monate auf Bewaehrung von 3 Jahren. Musste die Auflage erfuellen, 1 Jahr lang einen bestimmten Unterhalt fuer meine Kinder zu bezahlen.
Innerhalb der drei Jahre hatte ich den Unterhalt dann selbst reduziert, was mir ein weiteres Jahr einbrockte, einen bestimmten Betrag, der jetzt allerdings weit niedriger ausfiel, zu zahlen.
Die drei Jahre sind um. Die Kinder alle aelter als 18 Jahre.
Zahle jetzt noch bis Oktober 2011 an meine Tochter. Danach wird es wohl weitergehen, wenn ich mehr als 900 Euro verdiene.
Fuer mich war es kein Problem all dies zu erfuellen, solange ich meinem Ex-Gierlappen nichts bezahlen musste.

Al Bundy
"Kommt mit", sagte der Hahn, "etwas Besseres als den Tod finden wir ueberall."
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#6
Natürlich Berufung, ganz klar. Was der Richter gemacht hat, ist kriminelle Rechtsbeugung. Die dachten ernsthaft, dich für dumm verkaufen zu können.
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#7
Grundschulpädagogin... *autsch*

Wenn das Gericht so entscheidet, dann tu es genau so. Du bewirbst Dich jetzt auf 10 Stellen im Monat. Ist verflixt wenig, ich sollte damals 30 bringen... Dann findest Du im Raum Koblenz sicher was für 1800EUR Brutto. Ein Job mit 40 - 46 Wochenstunden sollte es schon sein. Folgende Gehaltsrechnung kannst Du dann Pi x Daumen aufmachen:

Ergebnis für das Steuerjahr 2011 in EURO

Monatliches Bruttogehalt: 1800,00
Einkommensteuer: 176,16
Solidaritätszuschlag: 0,00
Kirchensteuer (9%): 3,42
Rentenversicherung: 179,10
Krankenversicherung (15,5%): 147,59
Arbeitslosenversicherung: 27,00
Pflegeversicherung: 17,55

Steuern gesamt: 179,58
Sozialabgaben gesamt: 371,24

Abgaben gesamt: 550,82

Auszahlungsbetrag:1249,18

Davon ziehst Du nochmal 5% für Werbungskosten raus : 62,46
Und vom Brutto nochmal 4% für Altersvorsorge: 72,--

Rechenbarer Betrag: 1114,72

Nun der Blick in die Düsseldorfer Tabelle: Kind 1 soll erhalten 225EUR, Kind 2 soll bekommen 272EUR / zusammen 497EUR

1114,72 abzüglich geforderter Zahlbetrag 497EUR macht 617,72 - ist somit deutlich unterschrittener Selbstbehalt bei Arbeitnehmern. Siehe D-Tab.
Folglich beantragst Du mit Stellenannahme VKH zur Abänderungsklage, sofern der KU tituliert ist. Als Begründung zur Klage legst Du genau dieses Gerichtsurteil vor und die Aussage, dass Du dem Gericht auf's i-Tüpfelchen gefolgt bist. Wird die Klage nicht angenommen oder PKH abgelehnt, lass die gegnerische Seite klagen.

Mietvertrag fürs Haus in dem Du mit-wohnst nicht vergessen und die Versicherungstätigkeit eventuell ergänzend nebenher machen, wenn sie sowieso keinen Gewinn abwirft.
Zu den aufgelaufenen Schulden kannst Du bei dem Einkommen ohnehin keine sinnvollen Angaben machen, Du bittest um richterlichen Hinweis und gibst ggf auch noch die EV ab. Dann wartest Du ein paar Jährchen und die aufgelaufenen Schulden verpuffen im Nirwana der Juristerei. Wenns soweit ist, frag nochmal.

Panik runterfahren. Till Eulenspiegel können auch 2 Parteien spielen Wink
Streite nie mit Idioten.
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung.
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#8
Der Richter meinte bestimmt 1.800 € netto. Man kann aber auch als Angestellter einer Firma schaffen gehen, die einem nicht gehört. Der Richter will es so und er kriegt es so. Verlagere Deine Einzelunternehmerschaft in einen Rechtsform Ltd. oder UG (haftungsbeschränkt). Shareholder bist natürlich Du nicht, sondern eben eine andere Person.
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#9
Und was bringt das, wenn die Tätigkeit als solches nichts abwirft? Dann ist es egal ob es seine Selbständigkeit ist oder eine gedeckelte "Scheinfirma". Kann nicht jeder nach Mutter Theresa-Prinzip arbeiten gehen.
Und was der Richter gemeint hat ist, ein Job am Fließband für 1800EUR sollte zu finden sein. Das lässt sich finden und mit o.g. Rechnung und Argumentation wird dem Gericht der berühmte Effe gezeigt - denn (und hier sind wir uns mal einig): Das Gericht gibt vor, was der Pudel zu machen hat. Mit 1800EUR am Fließband bei 45h / Woche ist er nicht mehr greifbar.
Alternativ kann er aber auch 8.100EUR Netto mit Versicherungen machen und dann interessiert ihn der ganze Quatsch nicht mehr.
Liest sich aber nicht so, als ob er die Möglichkeit dazu hat...
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#10
Was der Richter mit den 1800 EUR meint, spielt überhaupt keine Rolle. Wenn er auf diesem Punkt besteht, hätte er nachweisen müssen, dass der Verpflichtete einen bestimmten Job mit diesem Einkommen bekommen hätte, wenn er sich beworben hätte. Blosse Behauptungen über Einkommenshöhen fiktiver Jobs kann er sich an die Backe schmieren.

Es schwankt zwischen strunzdumm und rotzfrech, als Richter in einem Strafverfahren so tun tun, als würde man eine zivilrechtliche Unterhaltsverhandlung führen. Das ist ein leider gerne probiertes Verhalten, für das einem Richter und dem Staatsanwalt vom Dienstherrn ein Tritt in den Hintern gefetzt gehört, dass er bis zum Mond kollert.
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#11
ja, richtig, 'p' !
Der Unterschied zwischen der fiktiven Festsetzung des Zivilgerichts und einer Verurteilung durch ein Strafgericht liegt darin, dass Dir der Zivilrichter nicht nachweisen muss, dass keine Erwerbsbemühungen im erforderlichen Maß gemacht wurden; das zu beweisen obliegt dem Unterhaltsschuldner.

Im Strafverfahren muss aber der Staatsanwalt den Nachweis erbringen, dass es der Unterhaltsschuldner unterlassen hatte, sich zu bewerben.

Dem Strafrichter straff in die Augen schauen und sagen: pro Woche habe ich 20 Bewerbungen geschrieben ....

Wenn man natürlich an irgendeiner Stelle nachweislich schon erklärt hatte, keine Bewerbungen geschrieben zu haben, dann wird's schwierig ....

Wissenswertes zur Unterhaltsverletzung

Ibykus
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#12
Mir ist nicht recht klar, wie es zu einer Situation kommen konnte, warum die im Strafverfahren münden mußte.
Im Vorfeld muß es immerhin deutliche Anzeichen gegeben haben, daß es brenzlig wird.

Wenn eine Selbständigkeit zu wenig abwirft, dann sollte über einen Wechsel oder eine ergänzende Erwerbstätigkeit nachgedacht werden und/oder über Umschulung, Fortbildung usw.

Derzeit kann man als pflichtiger Vater recht gut vom SGB aufgefangen werden, sodaß nicht einmal ein unterhaltsrechtlicher Mangelfall entstehen muß, nahezu egal, was an Einkommen erwirtschaftet wird, solange es über dem Kindesunterhalt liegt.

Pudel sollte sich einen x-beliebigen versicherungspfl. Job suchen, in die SGB-Aufstockung gehen, seine Kinder in seine Bedarfsgemeinschaft aufnehmen, vernünftigen Umgang mit seinen Kindern pflegen und den titulierten Unterhalt voll bezahlen. Und gut ist.

Die OLG-Richter haben ihre Düsseldoofer Tabelle so fest in die Hirne von Vätern eingebrannt, daß andere Lösungen offenbar gar nicht mehr gesehen werden können.

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#13
Also. Meine Strafverhandlung dauerte knapp eine Stunde. Und die Staatsanwältin beantragte noch in der Verhandlung entnervt meinen Freispruch als tatsächlichen Gründen. War auch total logisch. Frau muss schon völlig irre sein, mit einer vom Jobcenter nahezu einhundert Prozent getürckten Akte Alg-2 in eine Strafanklage gegen gegen einen Mann zu gehen, der sich ersten eher als Vater fühlt und zweitens seine Rechte kennt. Aber ich glaube eher, dass die Anklage nur kam, weil die Staatsanwaltschaft stinkig darauf war, dass ich auf deren vorheriges Dealangebot nicht eingegangen war.

Der Deal

Wenn ich in Sachen BU für die KM teilanerkenne, würde die Staatsanwaltschaft den Anklageteil KU fallen lassen. Der Deal wurde mir von meiner Anwältin unterbreitet. Und wo die den her hatte, kann sich jeder denken. Ich habe nicht anerkannt, weil unschuldig. Bin also ruhigen Gewissens in die Strafverhandlung reingegangen und habe der Staatsanwaltschaft moralisch eine verpasst, dass die fast im Erdboden versunken wäre. Frau oh Frau, ihr habt Euch aber auch manchmal zickig. Hatte doch nur gesagt, dass ich noch nie so unvorbereitet zur Arbeit gegangen bin wie sie. Mein KAFFEEBECHER trage ich jedenfalls immer am MannBig Grin
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#14
(15-06-2011, 13:03)Pudel schrieb: Habe meine Anwältin angerufen. Die legt jetzt Berufung beim Landgericht Koblenz ein.

Na hoffentlich ist es keine Anwältin nur für Familienrecht, sondern auch und vor allem für Strafrecht.

Die ganze Verhandlung ist vollkommen schief gelaufen.

Die Staatsanwaltschaft muss beweisen, dass Du eine Stelle haben könntest, wenn Du Dich bemühen würdest.

Die Staatsanwaltschaft muss ebenso beweisen, dass Du Dich nicht um entsprechende Stellen bemüht hast.

Nicht Du bist in der Beweispflicht, auch eine Auflage von 10 Bewerbungen darf ein Strafgericht nicht machen.

Vielleicht solltest Du für den Fortgang des Verfahrens lieber meinen Anwalt nehmen. Der ist Fachanwalt für Familien- und Strafrecht.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#15
(15-06-2011, 18:01)Camper1955 schrieb: Die ganze Verhandlung ist vollkommen schief gelaufen.

Das glaube ich nicht. Es handelte sich vielmehr um einen geplanten Rechtsbruch der Beamten-"Rechts"vertreter mit dem Ziel, den Pflichtigen zur Sau zu machen und ihm einen Schock zu verpassen. Mit sowas trauen sich die berobten Ratten aus ihren Löchern vor allem dann heraus, wenn dem Pflichtigen kein Anwalt oder ein unfähiger Anwalt zur Seite steht. So etwas passiert massenhaft, es ist kein Einzelfall, wir haben es vielmehr mit dem ungeschminkten Verhalten der deutschen Rechtsvertreter zu tun, die glauben, man könne pleite gegangene Menschen schurigeln wie Graf Rotz seinen Küchenjungen.

Man sollte sich auch nicht bemühen, diesem Schwachsinn irgendwie etwas entgegenzuhalten. Man sollte die Roben vielmehr dümmlich angrinsen und dazu verleiten erst recht auf die Pauke zu hauen. Das tun sie normalerweise auch, weil sich sich grenzenlos selbst überschätzen und aufgeblasen bis zum platzen sind. Die nächste Instanz ist sowieso eingeplant, wenn irgendetwas ausser Freispruch herauskommt. Je schamloser sich die Roben aufführen, desto leichter macht man es der nächsten Instanz, einen Strich durch zu machen.
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#16
@p

Ich seh das wie Du, habe aber die Befürchtung, dass unser @pudel eine Anwältin für Familienrecht als Verdeidigerin nimmt.

Das wäre aber die falsche Lösung. Er braucht einen Anwalt oder eine Anwältin für das Fachgebiet Strafrecht.

In der Berufungsverhandlung wird das Urteil sicher nur bestätigt, wenn kein Wunder geschieht.

Also muss er sich auf eine Reviosion vor dem OLG gefasst machen. Eine Anwalt für Familienrecht kann die Revisionsgründe sicher nicht so gezielt darlegen, wie ein Anwalt für Strafrecht.

Nicht dass die Revision noch wegen eines fehlenden Kommas oder ähnlichem verworfen wird.

lg

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#17
@Camper1955...

Das siehst Du falsch. Er müsste es in etwa so machen:

Eine zerrische Anwältin, die vom Strafrecht null Ahnung hat. Dazu eine am besten karrieresüchtige Staatsanwältin. Er selbst frisst sich durch den Stoff der Anklage, wie so eine Trustinvestment-Heuschrecke. Die wichtigen Informationen behält er sich bis in die Verhandlung vor. Er darf ja schweigen. Und in der Verhandlung dann wird er Zeuge, wie sich Anklagevertretung und Verteidigung, idealbesetzt mit zweimal weiblich, zerfetzen.

Es ist doch so wie es @p bereits hinlänglich dargelegt hat. Die Karten liegen aus dem Strafrecht heraus günstiger in Bezug auf Zivilrecht als umgekehrt. Wenn ich Teilanerkenntnis abgeleistet hätte, mir hätte das in der späteren Strafverhandlung nichts genützt. Da wäre dieser Teil hundertprozent zu meinen Ungunsten mit eingeflossen. Aber ich wurde freigesprochen und kurz gesagt, dass die Klage überhaupt anschiebende Amt war dadurch schachmatt gesetzt. Und jetzt, also mit meinem Freispruch habe ich viel bessere Möglichkeiten. Ich habe eine KM, zwei Anwältinnen, ein Amt und eine Anklagebehörde ziemlich in Predullie gebracht. Und ihr wisst alle so wie ich, dass gute Dinge Weile brauchen. Wer sich nichts hat zu Schulden kommen lassen und einfach nur aus Geldgier ganz bestimmter Leute niedergemacht wird bzw. wurde, der kann nichts verkehrt machen, wenn er auf sein Recht auf Gehör besteht. Und wo, wenn er denn schon unrechtens angeklagt wurde, kann er das besser erledigen, als da, wo Öffentlichkeit herrscht, ergo im Gerichtssaal.

Ich jedenfalls habe nicht schlecht gestaunt, als ich eine Woche nach der Strafverhandlung gegen mich im Jugendamt Thema Nummer eins war. Ein freigesprochener Vater in Sachen Unterhalt, der nicht geduckt hat. Mich jedenfalls nehmen die dort seit ein paar Jahren mehr als nur ernst.

Und nächsten Jahr, am Tag des Geburtstages meines Kindes, da gehe ich mit meinem Blog auf Sendung. Aber ich führe keine kriegerischen Handlungen auf Basis von Denunzation. Das will der Gegner ja nur erreichen. Diesen Gefallen tue ich ihm aber nicht. Warum ich so bin oder besser denke, ich weiß es nicht. Ich bin eben so. Mich respektiert man auf Arbeit und erst letztens haben mich 45 Kinder respektiert, als ich mich beim Sport mit ihnen beschäftigt habe. Manchmal komme ich mir vor wie der Rattenfänger von Hameln. Ist nicht bösartig gemeint. Sucht mal nach dem Film "Jerichomeile". Oder schaut den Film "Einer flog über das Kuckucksnest" an. Oder fangt an zwischen den Zeilen zu lesen. Aber vor allen vertragt Euch.

Da draußen auf dem endlosen Meer, da driftet das große Segelboot in der Flaute daher. Und wenn wir es denn tatsächlich wollen, dass "Wir Väter" endlich von Anbeginn und dauerhaft teilhaben können am Leben unserer Kinder, dann sollten wir endlich die Segel setzen und mit hoher Fahrt hin zum Ufer "Gemeinsames Sorgerecht von Geburt an" segeln.
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#18
Also : Zu der einen Frage : Die Anzeige wurde von der KM bzw. deren Anwalt gestellt.
Sie bezog sich auf einen festgesetzten zeitraum. In diesem Zeitraum hatte ich ein Darlehen seitens einer Versicherung in Höhe von 2.000 € monatlich, dass wie ein Fixum aussah und auf 7.500 € gedeckelt war. Das wurde mir als Einkommen angerechnet. Ich hatte nach Abzug aller Kosten (die abzugsfähig sind) 600 € übrig und habe davon 150 € gezahlt.
Einen EV habe ich schon längst machen müssen. Das weiß auch der Richter. Daher kann ich mich nicht bei einer Versicherungsgesellschaft bewerben.
Ich habe heute die sachlage mit meinem Partner erörtert, über den ich mein Geschäft einreiche. Es wird einen Vertrag geben mit einem Fixum ab dem 01.09.
Einen Vorvertrag werden wir auch machen. Er will mich auf keinen Fall gehen lassen, da wir ja Aufbaupotenzial sehen und ich gerne wenn ich kann den Mindestunterhalt auch zahle !
Camper habe ich angemailt wegen eines evtl. Tipps bezüglich eines Strafrechtsanwaltes. Meine Anwältin hat sich zwar tierisch aufgeregt, aber sie ist auf Familienrecht spezialisiert. Keine Ahnung wie sie in die Berufung geht, also mit welcher Begründung etc.
Interessant war, dass der Richter die Frechheit besaß nach dem Einkommen meiner Freundin zu fragen. Außerdem meinte Er, ich wirke gestelzt. Ich würde mich ja nicht bemühen.
Was die fachlich können zeigt sich in folgendem richterlichen Kommentar : Also Einkommensteuererklärungen interessieren mich nicht. Mich interessiert, was ein Selbständiger wirklich verdient. Wenn ich das mit den Selbständigen sehe, dann stehen mir schon die Haare zu Berge.
Ich erklärte daraufhin dem Richter, dass zu einer Einkommenstuererklärung auch eine Gewinn- und Verlustrechnung gehört, die das Einkommen explizit darlegt. Oder will das Finanzamt etwa das tatsächlich Einkommen nicht wissen? HAHA.
Die Gegenseite habe mehrmals behauptet - so wie der Richter - ich hätte weitere nicht angegebene Einkünfte. Also sagte ich, würde man mich ja der Steuerhinterziehung bezichtigen.
Daraufhin hat Der nichts mehr gesagt.
Man kann sich nur wundern über so viel Fachkompentenz. Grundschüler......
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#19
Wie gesagt, das ist nicht nur Dummheit, sondern auch reine Bösartigkeit. Es geht bei der ganzen Sache an keinem Punkt um irgendein "Recht".
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#20
Zitat: Aber ich glaube eher, dass die Anklage nur kam, weil die Staatsanwaltschaft stinkig darauf war, dass ich auf deren vorheriges Dealangebot nicht eingegangen war.

Die StA beantragt in der Anklageschrift nur, die Hauptverhandlung zu eröffnen - mehr nicht!
Wenn sie dort nicht schlüssig vorträgt, wird das Verfahren ggf. eingestellt und es kommt erst gar nicht zu einer Hptverhandlung.

Die Strafsachen in Angelegenheiten einer Unterhaltspflichtverletzung sind manchmal wirklich geradezu groteskt und es spricht tatsächlich Vieles für reine Willkür - auch so gesehen stimme ich 'p' zu.

Ibykus
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#21
das sind ja fast schon südeuropäische verhältnisse, wenn man bei selbstständingen grundsätzlich davon ausgeht, dass sie schwarze kassen haben Wink ich frage mich nur wie das bei einem versicherungsvertreter laufen soll. der kriegt ja abrechnungen von den versicherungsgesellschaften. der kann nicht so einfach tricksen wie einer der am rheinufer belegte brötchen vertickert.
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#22
(15-06-2011, 19:05)Pudel schrieb: Camper habe ich angemailt wegen eines evtl. Tipps bezüglich eines Strafrechtsanwaltes. Meine Anwältin hat sich zwar tierisch aufgeregt, aber sie ist auf Familienrecht spezialisiert. Keine Ahnung wie sie in die Berufung geht, also mit welcher Begründung etc.

Eine Berufung braucht und wird ein Anwalt nicht begründen.

Er hört sich in der zweiten Instanz dann , was das Landgericht meint an und wenn er Chancen auf eine Revision sieht, legt er Revision ein, sofern Du damit einverstanden bist.

Dann muss das Landgericht ihr Urteil detailiert begründen.

Ist das Urteil des Landgerichtes da, dann erst schreibt er seine Revisionsbegründung.

Die Entscheidung liegt dann beim OLG. Ich würde vorerst überhaupt keinen Vorvertrag oder sonst was mit Deinem Partner machen.

Du musst nicht nachweissen, dass Du unschuldig bist. Die Staatsanwaltschaft muss Dir nachweisen, dass Du schuldig bist.

lg

Camper

Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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#23
Zitat:das sind ja fast schon südeuropäische verhältnisse, wenn man bei selbstständingen grundsätzlich davon ausgeht, dass sie schwarze kassen haben

Mit der gleichen Begründung könnte man behaupten, dass der Richter seine Examensnote durch Bestechnung aufgebessert hat. Fiktiv stünde ihm nur eine schlechtere Note zu. Somit hätte er gar kein Recht, als Richter zu arbeiten und müsse des Saals verwiesen werden.

Wenn ihm das nicht passt, müsse er beweisen dass damals er nicht bestochen hat.
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#24
(15-06-2011, 13:03)Pudel schrieb: Ich hätte jeden Monat 10 Bewerbungen vor zu legen und...

Bewerbung als Babysitter für deine Kinder bei der KM.Rolleyes
Bewerbung als Hausmeister bei der Schule deiner Kinder.Cool
Bewerbung als männliche Politesse im Wohngebiet deiner Kinder ... Big Grin

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#25
So ist es ! Und ich habe die Vollmacht schon zurück gemailt. Sobald mir auch das urteil des Amtsgerichtes vorliegt, stelle ich es ein.
Hier noch eine Stilblüte des Amtsrichters :"Ich habe gehört, dass Sie desöfteren im Cafe Ihres Ortes sitzen. Wie wäre es, wenn Sie die Zeit nutzen würden um dann arbeiten zu gehen. Das Cafe kostet doch auch Geld. Also haben Sie scheinbar auch Geld."

Also Leute. Hier der Befehl der Obrigkeit ! Für Kaffee und Kuchen ist jetzt Schluß mit Lustig. Der weitere Vezehr wird somit höchstrichterlich verboten !

NOch eine Stilblüte die mir gerade einfällt : "Also Ihre Ex-Frau fährt ja dreimal im Jahr in den Urlaub, schreiben Sie (Sie hatte kund getan, sie könne nicht für Ihren Lebensunterhalt bzw. für die Kinder sorgen). Nun, sie ist ja nun noch verheiratet mit einem Mann der als Lehrer genügend verdient. Da hat sie eben einen guten Fang gemacht! Das heißt für Sie nicht, dass Sie zu meinen glauben, keinen Unterhalt zahlen zu müssen."

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