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www.justiz.nrw.de
#1
Sehr geehrte Damen und Herren,

als von einer Trennung betroffener Vater bin ich heute auf Ihr Internetangebot gestossen. Ich empfinde es als informativ und neutral formuliert. Bis auf einen, leider wesentlichen, Punkt. Auf der Seite http://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoer.../index.php verlinken Sie am Ende
auf die Veröffentlichung "Wegweiser für den Umgang".
Hierzu möchte ich folgende kritische Bemerkungen machen:
- Diese Veröffentlichung ist nicht und möchte auch nicht neutral sein. Dies ist bereits leicht dadurch zu erkennen, dass trotz drei verschiedener Herausgeber kein Verband von Umgangsverpflichteten dabei ist.
- Gerade von Väterverbänden wird diese Veröffentlichung als kritisch betrachtet, da hier z.B. noch nichtmal alle Umgangsregelungen überhaupt benannt werden. Insbesondere das Wechselmodell wird ausgelassen, statt dessen wird propagiert, das es für das Kindeswohl gut sei einen Elternteil de facto aus dem Alltag des Kindes zu entfernen.
- Je nachdem wie intensiv ihre Erfahrungen im Familienrecht sind, wissen Sie vielleicht, das einer der Herausgeber, der VAMV, nun wirklich nicht als neutral bezeichnet werden kann. Im Gegenteil, er steht für ein anachronistisches Familienrecht, was derzeit zum Beispiel in der Diskussion um das Sorgerecht und die Position des Vereins hierzu zum Ausdruck kommt.


Über eine Antwort ihrerseits würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen,
Michael Niegel

Bin gespannt!
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#2
Hab ich mir mal gerade durchgelesen. Und zumindest in einigen Punkten wird es mir wohl als Argumentationshilfe dienen.
Bei der Umgangsgestaltung versagt das Blatt natürlich, weil Wechselmodell nicht vorkommt. Besonders für kleinere Kinder wird eher schwammig argumentiert und gleicht eher einer Anleitung zu Umgangsboykott. Aber trotzdem gut zu lesen, weil es mich ein bisschen auf die anstehende gerichtliche Umgangsverhandlung vorbereitet. Zumindest vorgewarnt.
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#3
Hier die Antwort. O.k., etwas revolutionäres habe ich nicht erwartet.

Sehr geehrte...,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Bitte senden Sie Ihr Anliegen direkt an die Herausgeber der Broschüre.
Die Kontakdaten finden Sie auf den hinteren Seiten.


Mit freundlichen Grüßen
Nina Stiefermann


@Entsorgert: Broschüre ist veraltet? Die ist gerade Mal 6 Jahre alt und wird vor allem von staatlichen Stellen empfohlen!!
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#4
Als juristischer Beirat wird genannt:
Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit
Ingeborg Rakete-Dombek
Edith Schwab

Ich denke, da erübrigt sich jede weiter Beschäftigung mit dem Blatt.
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#5
Für uns zwar witzlos; leider beschäftigen sich unsere Exen nach wie vor damit.
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#6
Ich hab ein neues Hobby Smile

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst einmal vielen Dank für die Homepage www.vaeter-nrw.de.
Ich schaue immer wieder Mal rein und finde gelegentlich interessante Hinweise.
Da ich leider Trennungsvater bin, bedeutet es mir besonders viel, dass es so eine Seite, die ja von offizieller staatlicher
Seite gefördert wird, überhaupt gibt.

Vielleicht wissen Sie, dass das deutsche Familienrecht nicht gerade förderlich ist für eine aktiv gelebte Vaterschaft, sondern sich sehr an
althergebrachten Strukturen orientiert, die einen (meist eben den Vater) zum Ernährer machen, und den anderen (meist eben die Mutter) zur Erziehenden.

Zum Glück ist mein Einzelfall nicht so, weil die Mutter und ich uns bisher dank Mediation gut einigen konnten, aber meine Erfahrungen in der akuten Trennungszeit haben mich doch sehr sensibilisiert.

Zu meinem konkreten Anliegen:
Es gibt eine Broschüre "Wegweiser für den Umgang" mit den Herausgebern "Verband der "alleinerziehenden" Mütter (und Väter) e.V.", Kinderschutzbund und Deutsche Liga für das Kind.
Diese Broschüre hat inhaltlich ihre Stärken, sie hat aber vor allem zwei Schwächen, die sie, nach meiner persönlichen Ansicht, und auch der Ansicht von Väterverbänden, disqualifizieren oder
zumindest als nicht neutral qualifizieren.
1. Es werden bewusst einige Umgangsformen, wie etwa das sogenannte Wechselmodell, nicht erwähnt.
2. Es ist kein Verband von Umgangsberechtigten / -verpflichteten an der Gestaltung dieser Broschüre beteiligt, sondern der VAMV, welcher für viele Umgangsberechtigte (weit überwiegend eben
Väter) ein rotes Tuch sein dürfte.

Leider habe ich festgestellt, dass auf der Seite des Landesjustizministeriums, die mir ansonsten durchaus neutral und informativ erscheint, zu dieser Broschüre verlinkt wird, aber nicht zu Publikationen,
die etwas moderne Auffassungen im Familienbereich vertreten, wie etwa der "Väterkompass" der Väteraufbruchs für Kinder e.V.

Eine email-Anfrage hierzu, ist leider wenig hilfreich beantwortet worden:

"Sehr geehrte,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Bitte senden Sie Ihr Anliegen direkt an die Herausgeber der Broschüre.
Die Kontakdaten finden Sie auf den hinteren Seiten.


Mit freundlichen Grüßen
Nina Stiefermann"

Sehen Sie ggf. eine Möglichkeit hier Einfluss zu nehmen?

Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen

Zitat aus trennungsfaq:
"Was kann ich tun, um das Familienunrecht an Vätern zu verändern?

Auf politischer, systemkonformer Ebene: Fast nichts."

Mal gucken.

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#7
Wie gefällt Euch der hier, werde demnächst auf einer Hochzeit sein,
wo auch NRWs Ministerpräsident ist. Ich möchte ihr gerne folgenden
Brief zukommen lassen:

"Sehr verehrte Frau Ministerpräsidentin Kraft,

verzeihen Sie mir, aber ich muss die Gelegenheit einfach am Schopfe packen, Sie in
einer Angelegenheit um Unterstützung zu bitten, die mir sehr am Herzen liegt.

Ich nenne das Thema direkt, es geht mir um den Umgang mit Kindern und deren
Eltern, wenn diese sich trennen.

Sie ahnen sicher, dass ich selbst so etwas erleben musste.
Ich hoffe aber, dass Sie mich nicht als verbittert wahrnehmen, denn hierzu habe ich selbst eigentlich nur wenig Grund.
Unser , war ein Wunschkind, die Mutter und ich haben die gemeinsame Sorge und wir haben erste Lebensmonate noch zusammen gelebt. Nach unserer Trennung
haben wir uns einvernehmlich geeinigt, was Umgang, Unterhalt und die anderen Formalitäten
betrifft. Jetzt kommt mein Anliegen, dieses alles ist uns gelungen nicht wegen staatlicher oder
öffentlicher Hilfsangebote, sondern trotz der schier unglaublichen Situation, was das „Kindschaftsrecht“ in der Bundesrepublik angeht.

Auf Ihrer Homepage steht, dass Sie sich für Gleichberechtigung einsetzen, allerdings mit der
zwischen den Zeilen deutlich erkennbaren Vorraussetzung, dass es sich um Bereiche drehen muss, in denen Frauen benachteiligt sind.
Also will ich es von dieser Seite aus aufzäumen. Der sogenannte Verband der (sogenannten)
Alleinerziehenden Mütter und Väter wird nicht müde herauszustellen, dass über 90% der
„Alleinerziehenden“ Frauen sind.
Was tun Sie aktiv dafür, dass diese Quote ausgeglichener wird?

Vielleicht darf ich ein paar Vorschläge machen:
- Setzen Sie sich doch dafür ein, dass in Deutschland eine Kindschaftsrechtspraxis
entsteht, welche nicht, wie bisher, seit über 10 Jahren jährlich 1-2x vom Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte (!) verurteilt wird. Gar nicht ausschließlich nur von
Männern, tatsächlich ist in den 20 Urteilssprüchen auch eine Frau dabei, allerdings
eine, wo die Kinder beim Vater leben.
- Setzen Sie sich doch dafür ein, dass wenn Eltern sich im Rahmen einer Trennung zum
Jugendamt begeben, Sie dort tatsächlich neutral beraten werden. Ich möchte gar kein
Jugendamt-Bashing betreiben, denn ich habe wie gesagt Glück gehabt, die Frau, die
dort für zuständig war, hat sich zum Glück fast vollständig raus gehalten und wahr so offen zu mir, mir ganz klar zu sagen, dass es für mich am Besten sei, wenn Sie und ich uns nicht wiedersehen würden!
Vor allem aber hat sie mir eine Broschüre in die Hand gedrückt mit dem Titel „Wegweiser für den Umgang nach Trennung und Scheidung“. Und dieses Blatt ist
die eigentliche Motivation für meinen Brief an Sie.

Dieses Blatt ist nicht völlig schlecht, aber es suggeriert doch allen ernstes, dass dem
Wohl des Kindes am Besten gedient wäre, wenn bei einer Trennung ein Elternteil, meistens eben der Erzeuger, quasi vollständig aus dem Leben des Kindes verschwindet. Es suggeriert in voller Überzeugung, es wäre am Besten für das Kind, den Elternteil, mit dem es nicht zusammenlebt nur aller 2 Wochen zu sehen oder im
Kleinkindalter für ein paar Stunden einmal die Woche, „damit Bindung entstehen kann“.
Warum tut er das? Und warum findet eine Regelung, die in anderen EU-Staaten längst Gesetz ist, nämlich das sogenannte Wechselmodell, dort nicht einmal Erwähnung?
Vielleicht weil bei dieser Broschüre zwar drei Herausgeber beteiligt waren (u.a. der VAMV), aber kein Verband von Umgangsverpflichteten? Wie etwa dem Väteraufbruch für Kinder VAFK oder dem Interessenverband Unterhaltsverpflichteter ISUV?
Schon deshalb kann man eine solche Broschüre beim besten Willen nicht als neutral bezeichnen.

Ich habe daher zwei Bitten an Sie, eine kleine und eine große:

1. Bitte wirken Sie intensiv auf das Landesjustizministerium NRW ein, dass wenigstens
dieser Internetauftritt neutral gestalt wird!
Also, dass entweder der Link zu der oben genannten Broschüre verschwindet
(http://www.jm.nrw.de/Gerichte_Behoerden/...ericht/Ein
zelverfahren/UmgangmitKindern_umgangsrecht/index.php?fragenId=6092390#frage
6092390)
oder, was ich besser fände, dass auch verlinkt wird zu Informationsangeboten, welche
unter Beteiligung von Umgangsverpflichteten erstellt wurden, wie etwa:
http://www.vaeter-kompass.de/ oder http://www.isuv.de/tiki
read_article.php?articleId=494&highlight=Wechselmodell
2. Die große Bitte ist, dass Sie sich insgesamt dafür einsetzen, dass Väter, auch nach einer Trennung, tatsächlich Väter bleiben können. Das Sie nicht von Anfang an klar kommuniziert bekommen, dass sie nur Eltern zweiter Klasse sind, und froh sein müssen, wenn die Mutter Ihnen großzügigerweise nach ihren Vorstellungen das Kind überlässt. Setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland endlich auch im Kindschaftsrecht die Minimalstandards einhält, welche die Europäische Menschenrechtskonvention und die UNO-Kinderrechtskonvention setzen.
Aktuell gibt es beispielsweise eine Diskussion über die Neuregelung des Sorgerechts bei Nichtverheirateten. Allerdings gibt es von offizieller Seite noch keinen Vorschlag, der Rechtsklarheit schafft oder nicht wieder zu einer Verurteilung vor dem EGMR führen würde. Dies kann nämlich nur sein, automatische gemeinsame Sorge bei unstrittiger Vaterschaftsanerkennung.


Ich danke Ihnen ganz herzlich für Ihre Zeit und wünsche Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Arbeit,
damit auch in einer Welt aufwächst, in der niemand auf Grund
seines Geschlechts oder aus welchem Grund auch immer diskriminiert wird.

Hochachtungsvoll,

"
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#8
O.k., den Brief hat Sie bekommen. Ob ich jemals Antwort kriege?

Gruß,

Michael
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#9
Wer viel fragt - kriegt viel Antworten.
Die Erfahrungen machen wir bei Väterwiderstand.de ja auch.

Ich hoffe immer, dass andere Väter durch die Veröffentlichung motiviert sind, selber tätig zu werden, indem sie sich idealerweise sogar absprechen.

Solche Briefe lassen sich als "offene Briefe" gut publizieren und haben dann auch eine gewisse Wirkung, wenn das auf möglichst vielen Internetseiten passiert.
Väterwiderstand.de steht insofern jedem zur Verfügung.

Wenn ich den Auftritt der väterfeindlichen und kindeswohldesinteressierten Ggseite betrachte, dann steht fest, dass wir auf diesem Gebiet noch einigen Nachholbedarf haben.

Leider haben wir nur wenig Unterstützer, stattdessen viele Forenteilnehmer und viele Hilfesuchende.

Mach weiter mit Deinem neuen "Hobby".
Steter Tropfen höhlt den Stein!

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#10
Danke für den Zuspruch.
In einem anderen Thread hier hatte ich meine Idee gepostet am 03.12.2011 (2. Jahrestag des EGMR-Urteils Zaunegger vs. BRD)
eine große Anzeige in der FAZ zu schalten.
Jedenfalls habe ich den dort vorgeschlagenen Text nur leicht abgeändert
an Herrn Rixe mit der Bitte um Stellungnahme geschickt.
Mal sehen ob er antwortet und wenn ja, dann was.
Aber zurück zu diesem thread.
Ist ein Landesjustizministerium nicht dazu verpflichtet einen "neutralen"
Internetauftritt zu gestalten?
Die bekämpfte Broschüre ist aber nicht neutral, wie ich weiter oben
geschrieben hatte. Sie hat keinen Verband von Umgangsverpflichteten
als Mitherausgeber und sie erwähnt das Wechselmodell noch nicht einmal, nichtmal im Rahmen einer kritischen Auseinandersetzung.
Äh, ja, worauf will ich hinaus?
Bestünde ggf. die Chance gegen die Verlinkung zu dieser Broschüre auf dem o.g. Webauftritt erfolgreich Rechtsmittel einzulegen. Und falls ja,
welche §§ / Rechtsbereiche betrifft das.
Ganz davon abgesehen, dass das "Hobby" spätestens dann teuer werden würde:-)
Falls Herr Rixe nicht antwortet, werde ich demnächst zu meinem lokalen VAFK gehen.
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#11
c' schrieb:Bestünde ggf. die Chance gegen die Verlinkung zu dieser Broschüre auf dem o.g. Webauftritt erfolgreich Rechtsmittel einzulegen. Und falls ja,
welche §§ / Rechtsbereiche betrifft das.
Ganz davon abgesehen, dass das "Hobby" spätestens dann teuer werden würde:-)

warum sollte das teuer werden?
Wir bewegen uns auf dem Gebiet des Verwaltungshandelns, dass auf verschiedenen Ebenen stattfinden kann.
Z. Bps. kann die Verwaltung (hier das LMJ) auch privatrechtlich tätig werden. Allerdings würde ich diese Form des Verwaltungshandelns hier verneinen: Das LMJ tritt ja gerade als "Behörde" im eigenen Namen im Impressum auf.
Die Form des Verwaltungshandelns bestimmt im Wesentlichen die Grundrechtsbindung: öffentlich-rechtliches Handeln der sogenannten 'Obrigkeitsverwaltung' muss sich streng am GG orientieren, während rein fiskalisches Verwaltungshandeln im Wesentlichen nur dem Willkürverbot (insoweit aber wohl strittig) unterfällt.

Wenn das LMJ eine Internetseite als Mittel der Information betreibt, dann muss es sich m.M.n. streng an seine Pflicht zu einer neutralen Weise seiner Darstellung halten (schließlich könnte man sonst gleich als polit. Partei auftreten).
Allerdings ist ja alles auch eine Auslegungssache.
Auf einer homepage kann man schlechterdings nicht alle Meinungen berücksichtigen, sondern muss sich auf das Wesentliche beschränken.

Du wirst also in einer verwaltungsrechtlichen Unterlassungsklage darlegen müssen, dass das LMJ bei seiner Auswahl das "Wesentliche" betreffend in wenigstens nicht unerheblicher Weise seine Neutralitätsverpflichtung verletzt hat ...
Klingt vielleicht für den juristischen Laien alles wenig "griffig".
Aber gerade bei Grundrechtsverletzungen oder bei der Mißachtung von Verfassungsprinzipien kommt es auf die Argumentation an.

Der verwaltungsrechtliche Klageweg steht erstinstanzlich jedem offen.
Vor dem OVG besteht Anwaltszwang.

§ 40 VwGO darf hinsichtlich seiner einschränkenden Wortwahl "nicht verfassungsrechtlicher Art" nicht mißverstanden werden ...
Nicht alles, was Grundrechtsverletzungen beinhaltet, ist automatisch vom VerwRechtsWeg ausgeschlossen.

Nur Mut!
Verwaltungsrichter sind oftmals sogar erfreut über substantiierte Klagen kritischer Mitbürger!

Versuch macht klug - und letztlich können wir alle daran lernen!
.


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#12
Hallo Ibykus,

danke für Deine Antwort und danke für den guten Zuspruch.
Du hattest in einem anderen Thread Deinen Klarnamen / Briefbogen
veröffentlicht. Du bist Jurist, nicht wahr?
Mein anderes Projekt mit der ganzseitigen Anzeige am 03.12. läuft weiter.
Ich hatte inzwischen ein Telefonat mit der Anzeigenannahme der FAZ und habe dort eine professionelle Antwort bekommen:
- Zunächst findet eine inhaltliche Prüfung statt, ob die FAZ das überhaupt veröffentlichen möchte.
- Dann bekommt man einen individuellen Kostenvoranschlag.
- Zeitlich würde reichen die Anzeige ein paar Tage vor Wunschveröffentlichungstermin bei der FAZ einzureichen.
D.h. für mein weiteres Vorgehen folgendes:
1. Ich muß den Text optimieren. Dafür bitte ich speziell Dich, aber natürlich auch die anderen, um Hilfe. Herr Rixe hat den Text von mir bekommen, aber bisher nicht geantwortet. Egal, kommt vielleicht noch. Er hat sicher auch wichtigeres zu tun, als eine unserer Speerspitzen.
Immerhin hat er jetzt meinen Namen schon Mal gelesen :-)
2. Wenn es einen guten Text gibt, werde ich diesen zunächst der FAZ und dann ggf. auch anderen bundesweiten Tageszeitungen zukommen lassen. Die können sich dann äußern, ob und zu welchen Konditionen sie das veröffentlichen möchten.
3. Ich werde den Text an ISUV und VAFK-Geschäftsführung senden, mit der Bitte, um Stellungnahme / Unterstützung.
4. Ich brauch Prominente, die Mitunterzeichner / Spender werden könnten.
" HERR PRÄSIDENT

Heute jährt sich zum zweiten Mal ein Tag der Schande für unser Land!
Am 03.12.2009 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (!!!) Deutschland verurteilt, weil es die Menschenrechte nichteheliche Väter im Sorgerecht missachtet. Dies ist kein Einzelfall! Es gibt seit dem Jahr 2000 15 (!) Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (!!!) von Männern, die ein Kind gezeugt haben, gegen die Bundesrepublik Deutschland im Bereich Familienrecht. Dies sind keine Extremfälle, sondern nur die Spitze des Eisberges!

Wir appellieren heute an Sie, weil auch Sie ein Trennungsvater sind und weil wir nicht erkennen können, dass in den bisher diskutierten Vorschlägen auch nur ansatzweise versucht wird, eine Regelung zu etablieren, die mit der Europäischen Konvention der Menschenrechte vereinbar ist.

Wir appellieren heute an Sie, weil auch Menschen mit Y-Chromosom ihre Kinder lieben, und weil wir wollen, dass sie in einer Gesellschaft aufwachsen, in der niemand auf Grund seiner Rasse, Weltanschauung oder Geschlechts seiner Menschenrechte beraubt wird.

Wir appellieren heute an Sie, als gewichtige, überparteiliche Stimme, die dem höchsten Amt dieses Staates gebührt, fordern Sie im Sinne des Wohls unserer Kinder, der Zukunft unseres Landes, endlich ein:

- Automatische Gemeinsame Sorge, bei unstrittiger Vaterschaftsanerkennung. So wie in 20 (?) von 27 EU-Ländern bereits Rechtswirklichkeit. Nur eine klare Regelung, ohne Angst vor Gerichtsstreitigkeiten, entlastet auch die Mütter. Bei echter Kindeswohlgefährdung besteht heute schon die Möglichkeit der Alleinsorge.

- Hälftiger Umgang als Ausgangspunkt jeder Umgangsverhandlung!
So wie in Belgien, Frankreich, USA, Schweden, Norwegen...
Eine 14-Tage-Regelung entspricht nicht dem Kindesrecht auf beide Eltern. Das Wort Elter gibt es nicht.

- Verpflichtende Einführung der Prinzipien der Cochemer Praxis bundesweit. Es kann nicht sein, dass eine im Feld bewehrte Methode, die auf Konsens und interdisziplinäre Zusammenarbeit basiert, mit schrecklichen Ausnahmen, wie Kinder durch eine Vergewaltigung, diffamiert wird.

- Reform und demokratische Legitimierung des Unterhaltsrechts.
Vorrang des im Grundgesetz erwähnten "natürlichen Rechts (und Pflicht(!)) von Erziehung und Pflege" vor Barunterhalt.

Gezeichnet:

Meine Wenigkeit, VAFK, ISUV, 'p', Monika Ebeling, Horst Zaunegger, Georg Rixe, Till Schweiger, Mathieu Carriere, Jürgen Rudolph, Douglas Wolfsperger, Gerald Emmermann, möglichst viele andere Prominente und wieviele hundertausend (?) unbekannte Trennungsväter"


Kostet normal über 60.000 €. Aber vielleicht gibt's ja Rabat, wenn's um die Menschenrechte geht. Einer der fünf FAZ-Herausgeber (Frank Schirrmacher) ist jedenfalls ebenfalls Trennungsvater.
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#13
Ach guck, nach langer Zeit Mal wieder auf dem Link gewesen.
Der Verweis zum "Wegweiser für den Umgang" ist nicht mehr auffindbar.
Natürlich nur, weil ich darauf hingewiesen hatte und meiner Argumentation gefolgt wurde. Blush
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