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Versorgungsausgleich
#1
So,

jetzt ist Post gekommen vom FamGericht. Im laufenden Scheidungsverfahren wurden die Ansprüche, die Exe gegen mich hat wg. Versorgungsausgleich, berechnet. Das Erschreckende: zusammen mit dem von Exe selbst erarbeiteten Anspruch wird sie gerade mal etwas über dem Hartz4-Satz liegen, knapp unter 450.- Euronen monatlich.

Das wird ihr als Rente zum Überleben nicht reichen.

Derzeit pflegt sie ja ihre Unterhaltsneurose, deretwegen sie schon seit anderthalb Jahren völlig und absolut arbeitsunfähig ist.

Kann man mich denn auch später zu Unterhaltsleistungen für die Exe heranziehen ("wegen Eintretens einer unverschuldeten Notlage" oder so ähnlich), auch wenn bis zum ihrem Renteneintrittsalter mindestens 15 Jahre vergangen sein werden? Ich rechne mal mit rechtskräftiger Scheidung noch dieses Jahr, Exe dürfte Renten-Eintrittsalter im Jahre 2026 erreicht haben.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#2
Ich verstehe Deine Frage nicht so richtig. Wenn Du dieses Jahr geschieden wirst und EU/BU für sie dabei ausgeurteilt wird, dann wirst Du diesen erstmal für eine Zeit lang zahlen müssen. Das hat nix mit dem Versorgungsausgleich zu tun.

Somit frage ich mich, was meinst Du mit "später zu Unterhaltsleistungen für die Exe heranziehen"? Es gibt hier in D extrem viele Formen für den Unterhalt für die Ex. So lange die sogenannte "Unterhaltskette" nicht unterbrochen wird/wurde, besteht immer die Möglichkeit, dass Exilein eine dieser Unterhaltsarten für sich fordert. Krankenunterhalt und Aufstockungsunterhalt sind dabei die beliebtesten, die am häufigsten auch durchgehen. Stichwort -psychische Erkrankungen- wie Depressionen, an denen sie besonders gerne erkranken. Wink
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#3
Wenn die Unterhaltskette durchbrochen ist, kann später kein Unterhalt mehr gefordert werden.
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#4
Danke für den Tipp-

es muss also nur ein Zeitraum eintreten, in dem die Exe keinen Unterhalt von mir erhält?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#5
So in etwa. Das sind maximal drei oder vier Jahre, soweit ich weiss. Lässt sich aber recherchieren. Die Unterhaltskette ist aber nicht unterbrochen, wenn du keinen Unterhalt zahlst, obwohl sie welchen eingeklagt hat. Die wird nur durchbrochen, wenn Anspruch und/oder Forderungen beendet wurden.
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