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Auskunftspflicht nach §1605 für Ausländer in Ausland?
#51
Nützt nix.
Das Haager Abkommen ist nicht an die EU gebunden sondern an die, die da mitmachen und da gehört die Schweiz als Musterschüler mit dazu.

Die 3 Kellerkinder des Vater- und Menschenrechts unterstützen sich mit aller Kraft bei der Durchsetzung des Unrechts.
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#52
(06-10-2012, 11:43)alexerl schrieb: Also wir müssen alles offen legen... Wir Deutschland, Mutter Österreich. Da geht kein Weg dran vorbei, das ist dieses Haager Übereinkommen.
Wir müssen auch Unterhalt zahlen nach österreichischem Gesetz.. Sie wollten alles haben, diese Ösis, alle Gehaltszettel!!
Sogar ich musste alles offenlegen, da ich ja die Ehefrau bin und mein Verdienst anteilmäßig dazugezählt wird..
Sie wollten auch wissen, ob ich Mieteinnahmen habe und und und.....

Aber Schweiz ist ja nicht in der Eu.. Da stellt sich doch glatt für uns die Frage, ob wir nicht in die Schweiz auswändern sollen...???
Ich bin in ähnlicher Situation in der Schweiz und habe bis jetzt nichts offen gelegt , nun kam auf Antrag des RA die Gerichtliche Verfügung aus Deutschland . Es scheint ein sandart Schriftsatz zu sein, diesen habe ich eingescannt und hier als pdf datei angehängt.

.pdf   gverfu.pdf (Größe: 401,65 KB / Downloads: 25)

Der Verfügung ist eine Anlage vom RA beigefügt, mit einer Reihe von Anträgen, u.a Aufforderung zur offenlegung der Einkünfte.

Ps: hier werden auch Deutsche § zitiert...
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#53
Meine Geschichte in Kurzform:
Ich war nicht verheiratet, hab ein Kind, bezahle von Anfang an KU.
Hab ein Brief von Jugendamt bekommen wo sie mich auffordern nach BGB 1605 auskunftpflicht meine Einkünfte darzulegen! Ich hab sofort meine Sachen gepackt, mich in D abgemeldet ( meine neue Adresse im Ausland hab ich mitgeteilt) und ins EU Land ausgewandert ! Ich weis das es ein Gerichtsverfahren deswegen gab! Jetzt bekomme ich ein Brief von Staatsanwaltschaft wo drin steht das ich mich dazu äußern muss!
Was soll ich machen? Wie soll ich weiter Vorgehen? Ich bezahle nach wie vor KU.
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#54
Du bezahlst Kindesunterhalt? Dann schreib das doch dem Staatsanwalt. Begeht hier die Ex Betrug? Kindesunterhalt abkassieren, das aber verschweigen und dich anzeigen?
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#55
(13-12-2012, 16:19)p schrieb: Du bezahlst Kindesunterhalt? Dann schreib das doch dem Staatsanwalt. Begeht hier die Ex Betrug? Kindesunterhalt abkassieren, das aber verschweigen und dich anzeigen?

Ich glaube nicht das sie mich angezeigt hat! Jugendamt will meine Einkünfte sehen!!!
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#56
Du musst zunächst einmal gar nichts, außer vielleicht zu atmen und irgendwann sterben.
Irgendjemand könnte dich aber zwingen auch noch etwas anderes zu tun.

Der deutsche Staatsanwalt behauptet, du musst etwas tun, aber er kann dir nur in Deutschland jemand schicken, der dich dazu zwingt.
Wenn du im Ausland bist, dann muss er dem Vollstreckungsorgan des Landes in dem du wohnst, den Auftrag dazu geben. Und dieser Auftrag wird nur angenommen, wenn der den Gesetzen des Landes entsprichst, in dem du dich aufhältst.

Es gab vermutlich ein Gerichtsverfahren, in dem ein bestimmter Unterhaltsbetrag festgelegt wurde. Vermutlich bezahlst du weniger, und jemand hat sich genötigt gefühlt, dich wegen Unterhaltspflichtverletzung anzuzeigen. Jetzt muss sich der Staatsanwalt damit rumstressen und ermitteln. Und du bist als Beschuldigter nicht verpflichtet, bei diesen Ermittlungen mitzuwirken.

Falls du den Mindestsatz (den auch das Jugendamt bezahlt) abdrückst, dann wird es auch ziemlich schwer alle Voraussetzungen für eine rechtmäßige Verurteilung nach §170 StGB zu erfüllen, aber versuchen kann man's ja. Insbesondere auch deshalb damit du die Schulden, die sich aus der Differenz zwischen dem, was du zahlst und was das deutsche Gericht festgesetzt hat, nicht so einfach per Insolvenz loswerden kannst.

Ich würde erst mal versuchen, Informationen zu sammeln: Zu welcher Unterhaltshöhe wurdest du verurteilt, wieviel zahlst du. (Wird das Existenzminimum dadurch abgedeckt?) Wie bezahlst du? Wissen die Behörden was und an wen du zahlst? Was liegt an, geht es um eine Anzeige nach §170 StGB oder will man dich lediglich zwingen Auskunft zu erteilen.
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#57
(13-12-2012, 16:25)kuwals schrieb: Ich glaube nicht das sie mich angezeigt hat! Jugendamt will meine Einkünfte sehen!!!

Dafür wird der Staatsanwalt aber nicht tätig. Der wird tätig wegen einer Anzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung. Wieviel Prozent des Mindestunterhalt zahlst du?
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#58
[Vollquote des darüberliegenden Postings gelöscht]
Ich zahle 225€ also 100% Mindestunterhalt.
Nachdem ich auf Aufforderungen von JA nicht reagiert habe ( da ich bereits im Ausland lebte ) hat JA die ganze Sache zu Gericht weitergegeben, Gericht beschließ das ich meine Einkünfte darlegen muss! Jetzt ist denen aufgefallen das ich nicht in D lebe und ich bekomme ein Brief wo ich mich dazu äußern muss.
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#59
Also kam der Brief vom Gericht (Zivilverfahren) und nicht vom Staatsanwalt.
Also bist du zur Auskunft verpflichtet und das Gericht könnte versuchen deinen Willen per Zwangsgeld insoweit zu beeinflussen, dass du die Auskunft gibst.
Wenn du dich nicht in Deutschland aufhältst, hat das Gericht niemanden, der das Zwangsgeld bei dir vollstreckt. Siehe: http://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungsmittel

Wenn du also nicht mit den Daten rausrückst, dann hält sich das Gericht an dem, was sie ausforschen können: über die Sozialversicherungsbeiträge kann dein Brutto/Nettogehalt vor Auswanderung ermittelt werden, genauso kann das Gericht auch schätzen, dem Antrag der Gegenseite folgen, in die magische Kristallkugel schauen...
Wenn du vor Auswanderung nicht gerade gut verdient hast, wird vermutlich der Standardsatz nach Düsseldorfer Tabelle festgesetzt.
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#60
[Vollquote des darüberliegenden Postings gelöscht]
Ok, vielen Dank!!!
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#61
@kuwals

Wie ich hier mitbekomme, handelt es sich nicht um eine Nachfrage zur Äusserung der Staatsanwaltschaft sondern um die Aufforderung eines Zivilgerichtes um Auskunft deines Einkommens.

Wenn du im Ausland lebst, gelten folgende Grundsaetze (normalerweise)

Da der Gerichtsstand in Deutschland ist, musst du dein Einkommen auch aus dem Ausland mitteilen, wie gesagt, nomalerweise.

Wenn du das nicht tust oder nicht tun willst, kann dir im Ausland nichts passieren aber dann kann das deutsche Gericht dir fiktiv Einkommen unterstellen und den Unterhaltsbetrag selbst festlegen.
Zwangsmittel kann das deutsche Gericht nicht anordnen, weil es normalerweise über das ausländische Gericht eine Amtshilfe stellen muss in dem Land, wo du wohnst.
Wenn das deutsche Gericht das nicht tut, weil es den langwierigen und sehr zeitintensiven Umweg über das Rechtshilfeverfahren so umgehen will, laufen eventuelle Zwangsgelder ins Leere weil es SO nicht statthaft ist und somit im Ausland nicht eingetrieben werden könnte. Das weiss das Gericht und somit würde dementsprechend auch nichts in der Richtung anordnen.

Ob du jetzt der Aufforderung nachkommen willst, liegt in deinem Ermessen, passieren tut dir nichts.

Ich habe damals meine Gehaltsabrechnungen (unterhalb des Existenzminimums, Deal mit Arbeitgeber) geschickt und man hat mir dann zivilrechlich unterstellt, das ich absichtlich so wenig verdienen will im Ausland um keinen Unterhalt zahlen zu wollen und man hat mich einfach fiktiv so festgesetzt als wenn ich in Deutschland leben würde und genug verdienen würde das ich Unterhalt zahlen kann.
Gejuckt hat es mich nicht, aber halt noch mit dem Vorteil, das der fiktive Unterhaltsbetrag nicht im Ausland eingetrieben werden kann, weil es ausserhalb Deutschlands in fast keinem Land (ausser Österreich und Schweiz) fiktive Einkommensfeststellungen gibt. Den glücklichen Umstand habe ich aber erst sehr viel später erfahren und nun ist es bei mir so, das ich ich Deutschland Unterhaltsschulden habe, aber in Spanien nicht und diese auch nicht eingetrieben werden können.

An deiner Stelle würde ich folgendes machen:

Schicke deine Gehaltsabrechnungen wenn sie niedrig sind. Wenn sehr hoch, dann komme der Aufforderung nicht nach. Sollen die sich doch ihren Reim machen und dich festssetzen. Du zahlst ja KU (Mindestbetrag), also kann es dir wurscht sein, was die denken oder machen.

Bei mir haben die sich in jahrelangen Versuchen, mir habhaft zu werden und Vollstreckungen anzuleiern und Anzeigen zu erstatten die Zähne ausgebissen. Dabei hatte ich noch soviel in petto um die richtig zu ärgern, aber soweit sind die gar nicht gekommen.
Mittlerweile hat der gesamte deutsche Aparat (kindgeschmissende Urlauberin, Jugendamt, Gericht, deutscher Anwalt, Staatsanwaltschaft usw.) aufgegeben und schickt mir einmal im Jahr per normaler Post eine deutsche Schuldenstandsmessung, die mich nicht interessiert und mich zudem noch amüsiert.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#62
(13-12-2012, 17:01)kuwals schrieb: Nachdem ich auf Aufforderungen von JA nicht reagiert habe ( da ich bereits im Ausland lebte ) hat JA die ganze Sache zu Gericht weitergegeben, Gericht beschließ das ich meine Einkünfte darlegen muss! Jetzt ist denen aufgefallen das ich nicht in D lebe und ich bekomme ein Brief wo ich mich dazu äußern muss.
Dazu äußern, dass du nicht mehr in der BRD lebst? Das geht ihm doch nichts an. Ich würde die Frage einfach ignorieren.
Ansonsten alles so machen wie Gleichgesinnter geschrieben hat.
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#63
Danke Leute! Ich halte euch auf dem laufenden, wenn es euch interessiert!
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#64
(13-12-2012, 18:12)gleichgesinnter schrieb: und schickt mir einmal im Jahr per normaler Post eine deutsche Schuldenstandsmessung

Diese Freude wird einem auch beschert, wenn man in D bleibt :-)
Leider schicken die den Brief nicht unserer Freude wegen. Da gehts um vorbeugende und preisgünstige Verhinderung einer Verwirkung. Die Greifer möchten sich nämliche die Chance offenhalten, dich doch noch abzuzocken.

Möglichkeiten kann es mit der Zeit genug geben. Beispiele: Eine Erbschaft aus Deutschland, Beginn von Rentenzahlungen deren Anwartschaften vielleicht nicht hoch sind, die man aber noch vor der Auswanderung in D erworben hat (wird dann an der Quelle gepfändet), unerwartete Rückkehr des Schuldners, europäische Vereinigung unter der deutschen Unterhaltfaust....
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#65
Wenn man aber später in seinem Heimatland in die Insolvenz geht, ist das ales nur noch Makulatur, denn wenn die Insolvenz dort durchgeht (man sollte sich dort beraten lassen) muss das in Deutschland akzeptiert/anerkannt werden durch

http://www.uk-insolvency.co.uk/pdf/VEROR...0RATES.pdf

Hier noch ein paar Infos:

http://www.experto.de/verbraucher/geld-s...sland.html

und es wurde auch durch das BGH 2001 bestätigt.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#66
Hallo Leute,
Zwischenbericht: die ganze Sache (Auskunftpflicht § 1605) ging vor Amtsgericht und heute hab ich den Beschluss per Post erhalten
- der Auftragsgegner wird verpflichtet gemäß § 1605 BGB Auskunft über die Höhe seines Einkommens und Vermögens zu erteilen.
- Die Kostenscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten
- Die sofortige Wirksamkeit wird angeordnet
Ich lebe nach wie vor im EU Ausland.
Bezahle nach wie vor KU (Mindestsatz).
Wie soll ich weiter Vorgehen?
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#67
Die sofortige Wirksamkeit wird angeordnet. Also der deutsche Büttel ordnet mal eben die Wirksamkeit deutscher Gesetzte im Ausland an?

Die Frage ist:
- Was wird dir bei Zuwiderhandlung angedroht? Erzwingungshaft, Zwangsgeld, ein Duzend Hiebe mit der neunschwänzigen Katze?
- Kann/darf/wird der Staat in dem du dich aufhältst diese Sanktion für den deutschen Büttel gegen dich vollstrecken? Wenn nein, dann kannst du dich entspannt zurücklehnen und weiter Kasperletheater geniesen.
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#68
(31-05-2013, 12:01)MitGlied schrieb: Die sofortige Wirksamkeit wird angeordnet. Also der deutsche Büttel ordnet mal eben die Wirksamkeit deutscher Gesetzte im Ausland an?

Die Frage ist:
- Was wird dir bei Zuwiderhandlung angedroht? Erzwingungshaft, Zwangsgeld, ein Duzend Hiebe mit der neunschwänzigen Katze?
- Kann/darf/wird der Staat in dem du dich aufhältst diese Sanktion für den deutschen Büttel gegen dich vollstrecken? Wenn nein, dann kannst du dich entspannt zurücklehnen und weiter Kasperletheater geniesen.

Es steht nix drauf was im Falle Zuwiederhandlung passiert.
Wie kann ich es feststellen ob sie diese Sanktionen in dem Land wo ich lebe vollstrecken können?
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#69
In D wird gewöhnlich ein Zwangsgeld verhängt, falls derjenige, der die Auskunft begehrt das bezahlt, gibt es auch Erzwingungshaft als mögliches Druckmittel.

Erzwingungshaft wird außerhalb D nicht vollstreckt.
Beim Zwangsgeld geht es um eine normale Forderung, die dann in dem Land in dem du lebst zunächst legalisiert werden müsste, damit der dortige Vollstrecker dann zu dir kommt.
Ob der Staat in dem du lebst ein Zwangsgeld wegen Verweigern einer Einkommensauskunft legalisiert musst du selbst bei dem Staat in dem du lebst rausfinden. In der Regel wird nichts passieren, solange du nicht nach D kommst.
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#70
@ kuwals

Hm, nur so als Idee: du nimmst ein Stück Papier und erteilst Auskunft. In deinen Worten, als einfacher TExt geschrieben. Beispiel: seit dem XX.XX.YYYY, dem Zeitpunkt meiner Auswanderung aus Deutschenland, arbeite ich als Klomann hier und dort und erbettele mir ein paar Münzen. Von denen schicke ich jeden Monat, so Gott oder Allah oder sonstwer will, das meiste nach Deutschenland für mein Kind. Das mir im Übrigen sehr fehlt und eigentlich will ich ja, dass mein Kind bei mir leben soll. Liebes Gericht, können Sie nicht beschliessen, dass mein Kind bei mir leben soll? Welchen Antrag muss ich da stellen, wie heisst das Formular?

Zu meinem Vermögen: ich will die Hoffnung nicht aufgeben, eines Tages ein Vermögen zu finden. Bislang ist dies nicht eingetreten, aber sobal es geschehen ist werde ich mich melden.

Respektvollst

kuwals

Oder so ähnlich. Ernst im Ton, aber die Worte so gewählt, dass die Schwarzkittel gleich wissen, dass man sie so ernst nimmt wie es ihnen zusteht....

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#71
:-) eigentlich, wenn mir sowieso nix passieren kann, wollte ich dieses Gerichts Beschluss ignorieren. Warum sollte ich irgendeine Stellungnahme machen?!
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#72
Unbeschadet dessen ist es natürlich möglich, dass das Gericht dann bei der Unterhaltsfestsetzung den ultimativen Reichtum bei dir vermutet, einen höheren Unterhalt als die 100% festsetzt und sich dann Sculden auftürmen. Dazu kann dann deine Ex noch eine Anzeige erstatten wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Das alles bewirkt dann in der Praxis nur Probleme bei der Wiedereinreise nach D. Dort wo du bist wirkt sich das in keinster Weise aus.
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#73
(31-05-2013, 12:01)MitGlied schrieb: Die sofortige Wirksamkeit wird angeordnet. Also der deutsche Büttel ordnet mal eben die Wirksamkeit deutscher Gesetzte im Ausland an?
Das regelt alles die EuUntVO!

Mit Begründungen wie:
"Bei mir war es so ..."
und
"Der deutsche Büttel ordnet mal eben an ...." oder Ähnlichem, läßt sich Recht weder verstehen noch erklären.

Mit etwas mehr Sachbezogenheit geht das schon besser und man kommt i.d.R. auch schneller zu einem zuverlässigem Ergebnis.
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#74
Lange Vollzitate und dann nur ein paar Zeilen neuen Text, das macht beim Lesen keine Freude und bläht den Thread zudem unnötig auf.

Siehe http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...152#pid152

Zitat:2. Keine Vollquotes!, Zitate bitte kürzen! Lange Zitate wiederholen bloss Text, der sowieso schon im Thread steht und blasen den Thread mit sinnlosen Doppelungen auf.
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#75
Zitiert wurden eine Zeile und drei Zeichen!
Solltest Du den Link gemeint haben, dann, lieber Nathan, sei zu Deiner Beruhigung darauf hingewiesen, das Gesetzestexte zu lesen ohnehin nicht der Belustigung, sondern der Information dient.

Bist Du Dir sicher, die Regeln des Forums, das Du moderierst, richtig verstanden zu haben??
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